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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1937-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 171

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1937
Issue
Heft 2-3
Article
Die Steuern und Abgaben der Juden im Erzstift Trier
Date
1937-01-01
Page
Seite 171 (sequence 16)
Language
German
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Jakob May. Die Steuern und Abgaben der Juden im Erzstift Trier Die schon erwähnte Abrechnung aus den Jahren 1723—27 gibt als Gesamtsumme für die dem Landesherrn entrichteten Gelder ebenfalls 1050 Rthlr an. Davon trägt die obererzstiftische Judenschaft 500 und die niedererzstiftische 550 Rthlr. Mit der Verlagerung des wirtschaftlichen Schwergewichts ins Niedererzstift, das weniger unter den Kriegsfolgen litt, ändert sich das beiderseitige Anteilverhältnis: im Jahre 1739 kommen aus dem Obererzstift nur noch 400 Rthlr, ab 1755 sind nur noch 350 und im Jahre 1778 sogar nur noch 300 Rthlr in der gemeinsamen Abrechnung gebucht. Daß mit der Zahlung an den Erzbischof die Neujahrsverpflichtungen der kurtrierschen Judenschaft nicht erschöpft waren, ist nach den Sitten des Rokoko und der Zopfzeit und dem, was aus anderen Duodezstaaten bekannt ist, vorauszusetzen. Da die amtlichen Abrechnungen über die Zuwendungen an die kurfürstliche Beamten- und Dienerschaft keine Einzelheiten geben, können nur aus wenigen zufällig erhaltenen Quittungen Teilbeträge entnommen werden. Im Jahre 1755, wo die Neujahrsgelder aus nicht ersichtlichen Gründen erst im April entrichtet wurden, sind unter dem 18. April 18 Rthlr für die kurfürstlichen „officianten" quittiert, die sich wie folgt verteilen: Rthlr Alb. Cammerdiener . . . 8 _ Leib Laquey . . . . 2 36 Cammer Laquey . . 1 18 2 36 Leib guarde . . . . 2 — . 1 18 18 — Zu Neujahr 1759 erhalten „Cammerdiener, Heyduck, Cammerlakai, Lauffer und ihro Hochwürden der Herr official" zusammen 24 Rthlr, während der Kanzler und der die kurfürstlichen Neujahrsgelder in Empfang nehmende Geheimrat je 2 Louisdor gegen eigenhändige Quittung empfangen. Zu den Genannten kommen noch Gerichtsdiener und andere kleine kurfürstliche Beamte mit kleineren Beträgen hinzu"). Auch die Angestellten des Domkapitels in Trier werden wohl von der erzstiftischen Judenschaft bedacht worden sein. Belege hierüber haben sich nicht erhalten, ebensowenig über die Neujahrsgeschenke der Gemeinde in Trier an die städtischen Behörden. Es wird dort und an anderen Orten nicht anders gewesen sein wie. in Koblenz, wo nach einem Schriftsatz vom 25. November 1782 „beträchtliche Neujahrsschenkungen an einen zeitlichen Herrn Oberamtmann, Stadtschultheiß, Commandanten und andere Personen" zu machen waren100). d) Städtische Abgaben Nach der Judenordnung von 1723, Kap. II, § 6 sollten die Juden in Kriegszeiten die Befreiung von Einquartierung, die sich aus dem im kanonischen Recht enthaltenen Verbot des Zusammenlebens mit Christen herleitete, durch eine Geldsumme abgelten. In den beiden Hauptstädten des Erzstifts und wohl auch in den anderen Städten, wie z. B. Boppard101), waren jedoch die jüdischen Gemeinden von altersher zu laufenden Zahlungen für die Ablösung militärischer Lasten verpflichtet. So beschwerten sich nach einer undatierten Angabe Ehrmanns die Trierer Vorsteher — anscheinend zu Beginn des 18. Jahrhunderts — darüber, daß die Gemeinde trotz der gezahlten Ablösungssumme, dazu gezwungen werde, durchziehenden Truppen Quartier zu gewähren102). In Koblenz, wo schon bei der Wiederaufnahme im Jahre 1518 ein entsprechender Jahreszins von 125 Goldgulden (s.o.) festgesetzt wurde, zahlten die Juden nach einer Verfügung Johann Hugos vom 19. September 1702 der Stadt jährlich 100 Rthlr an „Service- und Quartiergeldern". Ein Streit hierüber, der zu Bew) Gem.-A. Kobl. I, 102, 115, 129, 137 u. 138; II, 113 u. 141. 10°) Gem.-A. Kobl. II, 84. 101) St.-A. Koblenz nach Liebe, Die rechtl. u. wirtschaftl. Zustände d. Juden i. Erzst. Trier, S. 363. 102) Ehrmann a.a.O., S. 1125. 171

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