Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1937
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Die Steuern und Abgaben der Juden im Erzstift Trier
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 169 (sequence 14)
- Language
- German
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Jakob May. Die Steuern und Abgaben der Juden im Erzstift Trier und es scheint, daß 1756 der neue Erzbischof Johann Philipp v. Walderdorf das Domkapitel zur Herausgabe der Gelder nötigte. Das rächte sich an den Juden, und zwar bei der nächsten Gelegenheit im Jahre 1768. Am 14. Januar, zwei Tage nach dem Tode Johann Philipps, verlangt das Domkapitel von der Judenschaft wiederum 2000 Rthlr binnen 14 Tagen „sub poena executionis". Sechs Tage darauf erhöht es diese Forderung zum Schrecken der Juden um weitere 2000 Rthlr für die abgelaufene Periode sowie um die fälligen Neujahrsgelder in Höhe von 175 Dublonen. Der betreffende Erlaß ist von lakonischer Kürze und lautet: „Von wegen Eines Hochwürdig-Gnädig Regirenden Dom-Capituls zu Trier, wird der gesambten Ober- und Nieder-Ertzstiftischen Judenschaft andurch anbefohlen, daß gleich wie ihre gewöhnliche zwölf gelayd Jahre mit dem verflossenen verstrichen, auch pro anno praeterito die dem Ertzstift zu zahlende neu Jahrs gelder wircklich fällig seynd, sie nebst den albereiths ausgeschriebenen zwey Thausend rthlr, ferner 2000 rthlr, und wegen der fälligen neu Jahrs gelderen 175 Doublonen indilate Sub poena Executionis an unterschriebenen auszahlen sollen. Trier in Capitulo Sede Vacante d. 20ten Januarii 1768 Ex Mandato Rmi et Illmi Capituli Metropolit. Regnantis. Alb. Wirtz, Dom-Secretarius." Vergebens entgegnet die Judenschaft, daß sie die zweiten 2000 Rthlr dem verstorbenen Erzbischof bereits bei seinem Regierungsantritt im voraus bezahlt habe und die übrigen Gelder innerhalb 14 Tagen beibringen wolle. Unter dem 22. Januar besteht das Kapitel erneut auf Zahlung der ganzen Summe, erklärt allerdings, davon 2000 Rthlr dem künftigen Regenten übergeben zu wollen38). Was die kurzfristige Aufbringung der für ihre Verhältnisse sehr große Summe von über 5000 Rthlr für die Judenschart bedeutete, läßt sich leicht ermessen. Sie war nur durch Aufnahme von Anleihen möglich. Für die folgende Renovation im Jahre 1780 war eine Sonderumlage unter der Gesamtjudenschaft ausgeschrieben worden, die in den Monaten Mai und Juni eingezogen wurde. Laut Abrechnung betrug das Soll des Hebezettels für das Niedererzstift, das in Wirklichkeit aber nicht erreicht wurde, 1370 Rthlr. Vom Obererzstift gingen sogar nur 168 Rthlr ein. Der Fehlbetrag wurde dadurch fürs erste gedeckt, daß die Vorsteher Moses David aus Limburg und. Bermann Abraham aus Mayen89) 226 bzw. 659 Rthlr vorschössen90). Die Zahlung wurde an den Erzbischof geleistet. In einem Antrag der Vorsteher wegen der Sonderumlage vom 17. Mai 1780 wird gesagt, daß das Geld für 180 Geleite aufzubringen sei91). Hiernach würden auf ein Geleit 11 Rthlr 6 Alb. entfallen, d.h. ein Drittel der Taxe für die erstmalige Geleitserteilung. Die endgültige letzte Geleitsrenovation, die 1792 fällig war, stand bereits im Zeichen der Besetzung des Erzstifts durch die Franzosen. Der Erzbischof Clemens Wenzeslaus, Prinz von Polen, war Ende Oktober nach, Augsburg geflohen und hatte die Regierung vorübergehend seinem Statthalter überlassen müssen92). Am 1. Dezember 1792 erschien ein Dekret, das die Vorsteher der Judenschaft berechtigte, die Schutzbriefe selbst auszustellen. Hierauf und auf die Unmöglichkeit, angesichts der Belegung der Koblenzer Gemeindestube mit fremden Truppen und der Flucht vieler Juden aus dem Obererzstift neue Listen aufzustellen, berufen sich die Vorsteher, wenn sie in einer Eingabe von Anfang 1793 an den kurfürstlichen Judenkommissar um Aufschub für die Ausschreibung der erforderlichen Umlage bitten. Der Kommissar lehnt unter dem 13. März 1793 das Gesuch ab und fordert Zahlung bis zum 15. April93). Ob sie erfolgt ist, läßt sich wegen des Fehlens der Akten aus der folgenden Zeit nicht feststellen. 88) Gem.-A. Kobl. II, 24—26. S9) Vater des Wolf Bermann, Abgeordneten zur Notabelnversammlung in Paris 1806; vgl. Kober a.a.O., S. 75. 90) Gem.-A. Kobl. II, 66 u. 67. 91) Gem.-A. Kobl. II, 65. 92) Entspr. Erlasse b. Scotti a.a.O., Nr. 890 u. 891. 93) Gem.-A. Kobl. II, 120 u. 121. 169