Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1937
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Die Steuern und Abgaben der Juden im Erzstift Trier
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 167 (sequence 12)
- Language
- German
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Jakob May. Die Steuern und Abgaben der Juden im Erzstift Trier Judenschaft immer der gleiche Betrag; von 600 Rthlr urkundlich belegt, was nach vorstehender Überlegung 90 Geleiten entspricht71). Für das Obererzstift liegen aus dieser Zeit unmittelbare Belege nicht vor, doch wird in einem Gesuch der Judenschaft an den Erzbischof aus der Zeit um 1794 als laufende Gesamtsumme 1000 Rthlr angegeben72), so daß auf dieses 400 Rthlr oder 60 Geleite entfallen. Im ersten Viertel des Jahrhunderts scheint das Zahlenverhältnis noch etwas anders gewesen zu sein. Nach einer in hebräischer Schrift verfaßten Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen der beiden Judenschaften in den Jahren 1723—27 zahlte die obererzstiftische Judenschaft 450 Rthlr und die niedererzstiftische 550 Rthlr73). Bemerkenswert ist noch, daß hierin das Schutzgeld mit der Bezeichnung „laut Vereinbarung" gebucht ist. Bei diesem Ausdruck scheint es sich um eine uralte Überlieferung im Sinne der Bezeichnung „pacta" aus der Regierungszeit des Erzbischofs Balduin (s. o.) zu handeln. Im gleichen Sinne spricht Erzbischof Johann bei der Vergleitung von 1563 von dem jährlichen Zins der Juden, „wie sie dessen mit uns zufrieden worden" (s. o.). Auch in einem Privileg der Bamberger Domprobstei für die Fürther Judenschaft aus dem Jahre 1719 ist vom „akkordierten" Schutzgeld die Rede74). Die Schutzgelder, die eigentlich am 1. Juli fällig waren, wurden meist erst Ende des Monats ausgeschrieben und Mitte September dem Sekretär des Domkapitels in Trier übermittelt. In den Jahren, wo die Renovationsgelder für das Geleit (s.u.) gezahlt wurden, scheint das Schutzgeld erlassen worden zu sein. Die Höhe des von den Kameraijuden zu entrichtenden Schutzgeldes schwankt sowohl zeitlich wie örtlich innerhalb mäßiger Grenzen. Nach dem früher erwähnten Gesuch von 1708 zahlten die Hönninger Juden bis etwa 1690 jährlich 6 Rthlr, von da ab 9 Rthlr. Um 1746 betrug der Satz allenthalben 7 Rthlr 12 Alb.75). In den Koblenzer Rechnungen findet sich ein Vermerk von 1755 über das Schutzgeld eines Kameraljuden aus Herschbach in Höhe von 8 Rthlr 6 Alb.75). In Vallendar zahlte man 1768 6 Rthlr 36 Alb., später werden wieder 7 Rthlr 12 Alb. und 7 Rthlr 30 Alb. genannt75). In den Gebieten, die unter gemeinsamer Verwaltung mit anderen Regierenden standen, wurde das Schutzgeld zwischen diesen und Kurtrier geteilt. So erhielt in Vallendar der Graf v. Sayn-Wittgenstein, in den Pflegschaften Merzig und Saargau der Herzog von Lothringen die eine Hälfte75), bis diese Gebiete 1768 bzw. 1778 durch Kauf bzw. Teilungsvertrag an Kurtrier übergingen77). Die Witwen zahlten auch in den Kameralorten die Hälfte des üblichen Schutzgeldes. Was von den Bewohnern „domkapitularischer" Orte entrichtet wurde, ist nicht überliefert. Der Zahlungstermin war auch für die Kameraljuden der 1. Juli, doch pflegte man rückständige Beträge erst zu Martini (11. Nov.) einzutreiben75). Man gewinnt aus den Urkunden überhaupt den Eindruck, daß der Landesherr mit den durchgehends in kleinen Dörfern wohnenden und daher meist armen Kameraljuden milde verfuhr. Fünf kleine Dörfer des Nasser Kirchspiels scheinen zeitweilig von allen Abgaben frei gewesen zu sein. Neujahrsgelder brauchten die Kameraljuden nicht zu geben — die Judenordnung spricht bei ihnen im Kap. I, § 3 nur von Schutz- und Geleitsgeldern —, dagegen mußten sie sich an der Aufbringung der Geleitsrenovationsgelder beteiligen78). b) Geleitsrenovation Aus dem Ausland ins Erzstift zuziehende Juden hatten nach Kap. I, § 12 der Judenordnung für die erste Geleitserteilung neben einer Gebühr für das Geheime Sekretariat und die Kanzlei eine Taxe von 10 Dukaten zu entrichten, die bei einem Kurs von 3 Rthlr 18 Alb.79) 33 Rthlr 18 Alb. entsprach. Landeskinder, die 71) Gem.-A. Kobl. I, 75. 72) Gem.-A. KobL II, 182. 73) Gem.-A. Kobl. I, 46. 7*> Liebe, Das Judentum i. d. deutschen Vergangenheit, Jena 1924, S. 102. 75) St.-A. Kobl. 1 C 8171. 76) Gem.-A. Kobl. I, 116. 77) Conrad a. a. O., S. 138 u. 144. 78) Gem.-A. KobL I, 123 u. II, 65. ™) Hontheim a. a. O., III, S. 275 — Scotti a. a. O., Nr. 189 u. 629 — Gem.-A. KobL II, 12. 167