Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1937
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Die Steuern und Abgaben der Juden im Erzstift Trier
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 165 (sequence 10)
- Language
- German
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Jakob May. Die Steuern und Abgaben der Juden im Erzstift Trier Ordnung Kap. VI, § 10) den einen Teil der Judensteuer, das Domkapitel als Erbgrundherr den anderen Teil. Die schon in dem oben wiedergegebenen Offenen Brief vom Jahre 1555 hervortretende Gliederung der kurtrierschen Juden in die „gemeine Judenschaft" und die Gruppe derjenigen Juden, die in kleinen selbständigen geistlichem oder weltlichen Territorien, aber unter kurfürstlicher Landeshoheit, wohnen, erscheint im 18. Jahrhundert als altherkömmlich feste Norm. Die Angehörigen der zweiten Gruppe, deren Wohngebiete inzwischen nach Aussterben der kleinen Dynastien als erledigte Lehen großenteils vom Kurstaat eingezogen' sind, heißen jetzt „Cameraljuden", ihre Wohnorte „Cameralorte" oder, wie die Judenordnung sagt, „Cammerörter". Daneben treten in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts auch noch Dörfer auf, die als „domkapitularisch"56) bezeichnet werden, also zum unmittelbaren Besitz des Domkapitels gehören. Sie sind vermutlich in einem Schreiben des Domkapitels vom 10. Februar 1756 gemeint, wonach es außer den „Cammeralorten" auch noch „andere" Orte im Erzstift gibt, wo Juden wohnen, die nicht zur gemeinen Judenschaft zählen57). Die „gemeine" oder „erzstiftische" Judenschaft gliedert sich entsprechend der schon von Kurfürst Balduin vorgenommenen verwaltungsmäßigen Einteilung des Landes in ein Ober- und ein Niedererzstift mit den Hauptstädten Trier und Koblenz in zwei Körperschaften, von denen jede ihren eigenen Rabbiner und eigene Vorsteher hat. Mit Bezug auf ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Staat und daraus herrührende private Schuldverhältnisse werden beide aber nach Judenordnung Kap. VI, § 10 „von allen Zeiten her vor ein Corpus gehalten". Der Umstand, daß die Landesregierung ihren Sitz in Koblenz, das Domkapitel in Trier hat, bewirkt auch ein Zusammenarbeiten bei Ablieferung der Steuergelder58). Die erzstiftische Judenschaft, die nach der Judenordnung von 1723 165 Familien zählen sollte, belief sich nach einer Liste vom 1. April 1723 auf 163V2 Familien, wobei 5 Familien aus Kamberg nur zur Hälfte gerechnet wurden59), offenbar weil dieser Ort und das gleichnamige Amt gemeinsamer Besitz von Kurtrier und der Grafschaft Nassau-Dietz waren60). Diese Gesamtzahl, zu der noch als nicht abgabepflichtig je ein Rabbiner und je zwei „Pedelle" in Trier und Koblenz hinzukamen, sowie die Judendoktoren, hat sich während des ganzen 18. Jahrhunderts bis zur Franzosenzeit nicht nur nicht vergrößert, sondern sogar, wie aus den Steuerlisten ersichtlich ist, verringert — wahrscheinlich infolge Abwanderung nach Ländern mit freierer Gesetzgebung. In einem Gesuch vom 12. August 1797 beziffern die Vorsteher die Anzahl der Familien vor dem Einmarsch der französischen Truppen auf 130 bis 140, davon 15 in Trier und 27 in Koblenz61). In Trier, wo man 1639 9 schutzgeldzahlende Familien und 1656 das Doppelte zählte62), waren es 1713 24 und 1723 ebenso wie in Koblenz 20. Insgesamt wohnten von den damals vergleiteten Familien 75 im Obererzstift; im Laufe des Jahrhunderts verschob sich das Verhältnis zugunsten des Niedererzstiftes. Die Anzahl der Kameraljudenfamilien war offenbar nicht fest begrenzt und hat daher mit der Zeit eine Steigerung erfahren. Nach der ältesten, nicht genau datierbaren Liste, die aber laut Vermerk einige kleine Orte im Amt Maximin (Obererzstift) nicht enthält, werden um 1746 im Obererzstift 8 und im Niedererzstift 23 Familien aufgeführt63). Für das Jahr 1754 lauten die entsprechenden Zahlen 11 und 3364), während 1768 im Obererzstift 26 und 1781 56) St.-A. Kobl. I C 8171, Blatt 24. 57) Gem.-A. Kobl. I, 123. 58) Die Erzbischöfe residierten anfänglich in Trier, später meist in verschiedenen Schlössern des Niedererzstifts, ab 1626 in Ehrenbreitstein und ab 1786 in Koblenz. Das Generalvikariat blieb in Trier, wo auch ein Statthalter residierte. f 59) Gem.-A. Kobl. I, 45. 60) Conrad a. a. O., S. 146. 61) Gem.-A. Kobl. II, 155. «2) Ehrmann a.a.O., S. 1124. 6S) St.-A. Kobl. I C 8171. ") Gem.-A. Kobl. I, 110. 165