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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1937-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 160

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1937
Issue
Heft 2-3
Article
Die Steuern und Abgaben der Juden im Erzstift Trier
Date
1937-01-01
Page
Seite 160 (sequence 5)
Language
German
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Jakob May. Die Steuern und Abgaben der Juden im Erzstift Trier Weiteres über das Schutzgeld erfahren wir aus einer im Temporale des Erzbischofs Johann v. Isenburgwiedergegebenen Zusammenstellung der Juden, die von ihm bei Beginn seiner Regierung, am 2. Mai 1547, „begnadet, verzielet und anngenomen" worden sind. Es handelt sich um 34 Familienhäupter, die er teils in dem von seinem Vorgänger verliehenen Schutz bestätigt, teils für einige Jahre neu aufnimmt. Sie wohnen in 19 verschiedenen, meist kleinen Orten des Erzstifts und zahlen jährlich zwischen 4 und 10, teilweise auch 25 Goldgulden. Wie die Schutzgelder, die offenbar nach dem Vermögen abgestuft sind, sind auch deren Einlieferungstermine verschieden, und zwar verteilen sie sich über das ganze Jahr: St. Georgstag, Laurentiustag, Michaelis und Martini22). Die nächsten Vergleitungen, über die noch Urkunden vorhanden sind, erfolgen im Zusammenhang mit Austreibungsedikten und sehen für eine begrenzte Zahl von Familien Ausnahmen vor. So nimmt Erzbischof Johann v. d. Leyen am 17. Mai 1563 „uss sunderlichen uns dartzu bewegenden Ursachen" und „auf underthönigste an uns von irentwegen gelangte vorbitt" 23 Familienhäupter in 16 Ortschaften, bei denen es sich z.T. um die gleichen Namen wie 1547 handelt, für fünf Jahre neu auf, nachdem sie ihm „ein summa geldts vermög empfangen zettels haben behandigen lassen". Er behält sich dabei vor, einzelnen von ihnen das Geleit innerhalb der Schutzfrist gegen eine „zimliche Erstattung*' des Rekognitionsgeldes aufzukündigen. Das laufende Schutzgeld ist lediglich als „gebürlicher jerlicher Judenzinnss, wie sie dessen mit uns zufrieden worden", gekennzeichnet23). Unter Erzbischof Jakob v. Eitz hören wir noch einmal aus einer Urkunde vom 16. November 1571, daß Salomon von Boppard mit seinem Eidam 12 Goldgulden, unter Johann v. Schönenberg im Jahre 1594, daß Piermundt (Bermann?) von Ehrenbreitstein an die dortige Rektorei jährlich vier Goldgulden zu zahlen hatte2*). Zwar sieht auch die am 18. November 1597 von Erzbischof Johann einer Handelsgesellschaft orientalischer Juden unter Leitung eines „General-Consuls" Magino Gabrieli verliehene besondere Gerechtsame sehr ins einzelne gehende finanzielle Bestimmungen vor, aber ein Judengeleit im gewohnlichen Sinne ist sie nicht25). Einen Hinweis — und zwar den bisher ersten — auf das Gesamtaufkommen an Judensteuern im Erzstift enthält die Anklage vom 31. Oktober 1646, die der aus zehnjähriger Gefangenschaft zurückgekehrte Erzbischof Philipp Christoph v. Sötern gegen die von ihm exkommunizierten und ihrer Güter entsetzten Trierer Domherren richtete. Er warf ihnen darin vor, daß sie ihn während seiner Abwesenheit von 1635 bis 1645 „in solo Judaeorum reeipiendorum jure et emolumento" um 5600 Goldgulden geschädigt hätten26). Mag diese Summe auch aus naheliegenden Gründen übertrieben sein, so muß das Judenregal damals, wenige Jahrzehnte nach der letzten allgemeinen Vertreibung von 1597, doch schon wieder einen beträchtlichen Ertrag geliefert haben. Die von dem Erzbischof angegebene Geldsumme entspricht nach den Münzverordnungen aus den Jahren 1620 und 162227) 6800 Reichstalern. Die Spärlichkeit der auf die Juden bezüglichen Urkunden aus dem 16. und ganz besonders aus dem 17. Jahrhundert erklärt sich hinlänglich aus den kriegerischen, sozialen und religiösen Wirren, die mit Beginn der Reformationszeit wie das übrige Deutschland so auch das Erzstift Trier in Mitleidenschaft zogen und die gekennzeichnet sind durch Sickinger Fehde, Bauernkrieg, Franzoseneinfall von 1542/43, Markgrafenfehde (Rübenkrieg), Aufruhr der Hauptstädte Trier (Bohnenkrieg) und Koblenz, Hexenprozesse, 30jähriger Krieg und Reichskriege gegen Frankreich28). ^) St.-A. Kobl. I C 32, Blatt 121 ff. 23) Hontheim a.a.O., II, S. 881/82 — Auszug bei Scotti a.a.O., Nr. 103. -'*) St.-A. Kobl. nach Wagner a.a.O., Nr. 5. 2i') Hontheim a.a.O., III, S. 180ff. — Scotti a.a.O., Nr. 162. 26) Hontheim a.a.O., III, S. 555. Hontheim a.a.O., IN, S. 275 — Scotti a.a.O., Nr. 185 u. 189. 2S) Leonardy, Gesch. d. Trierischen Landes und Volkes, Trier 1877 — Conrad, Trierische Geschichte, Hadamar 1821. 160

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