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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1937-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 157

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1937
Issue
Heft 2-3
Article
Die Steuern und Abgaben der Juden im Erzstift Trier
Date
1937-01-01
Page
Seite 157 (sequence 2)
Language
German
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Jakob May Die Steuern und Abgaben der Juden im Erzstift Trier soll. Bei der Quellenangabe werden von den beiden Konvoluten des Gemeindearchivs das aus älterer Zeit stammende mit I, das jüngere mit II und die einzelnen Archivalien nach der laufenden Nummer bezeichnet. I. Der Zeitraum von 1200 bis 1700 Die Sonderbesteuerung der Juden entwickelte sich aus dem Blickfeld einer Gegenleistung für den ihnen vom Landesherrn gewährten Schutz für Leben und Eigentum unter dem Verhältnis der Kammerknechtschaft. Es lag durchaus im Zuge dieser Entwicklung, wenn ihrer gruppenmäßigen Besteuerung die gruppenmäßige Haftung für den Steuereingang auf dem Fuße folgte und wenn neben dem Landesherrn auch andere Territorialgewalten, wie die erstarkenden Städte, ihren Anteil an dem einträglichen Judenregal verlangten. Die älteste Nachricht über eine besondere Abgabe der Juden im Erzstift findet sich in einem aus den Jahren 1215—1219 stammenden Weistum5) und bezieht sich auf die Gemeinde Trier, wenn man nicht schon den in einem Gefälleverzeichnis des dortigen Domkapitels aus der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts enthaltenen Friedhotzins von 6 Denaren6) als Sondersteuer ansehen will. Die Abgabe bestand aus 150 Mark für die Münze und 10 Mark für den Erzbischof Theodorich von Wied, aus einer Pfefferlieferung von 6 bzw. 2 Pfund für den Erzbischof und seinen Kämmerer zu Weihnachten und Ostern sowie aus Seidenstoffen und Gürteln für den Erzbischof und seine nächste Umgebung. Da über die Kopfzahl der jüdischen Gemeinde nichts überliefert ist, läßt sich über das Gewicht der Belastung für den Einzelnen kein Urteil abgeben, sie scheint aber mäßig gewesen zu sein. Unter Erzbischof Heinrich v. Vingstingen (1260—1286) erscheinen die Juden schon ausgesprochen als Steuarobjekte. Ein ihnen am 25. Januar 1264 für die Niederlassung in Koblenz gewährtes Privileg wird — offenbar aus materiellen Gründen — von der Stadt mitbesiegelt, die hier also als zweiter Schutzherr neben den Landesherrn tritt7);. Die Koblenzer Judenbede, eine dem Namen nach freiwillige Abgabe, wirft 1209 schon den ansehnlichen jährlichen Betrag von 300 Mark für die erzbischöfliche Kammer ab8). Außerdem sind die Juden gleich den anderen Koblenzer Einwohnern akzisepflichtig. Am 20. April 1307 erscheint als feste Abgabe für die Stadt der Friedhofzins in Höhe von 20 Mark9). Unter dem großen Erzbischof Balduin v. Lützelburg (1307—1354), dem Bruder Kaiser Heinrichs VII., der die wirtschaftlichen Fähigkeiten seiner jüdischen Untertanen in einem historisch einzig dastehenden Ausmaß für Staatszwecke zu nutzen verstand und sie entsprechend wohlwollend behandelte, erscheint die Bede um 1330 durch eine regelrechte Steuer abgelöst, die zu Weihnachten fällig und durch besondere Einnehmer — collectores — eingetrieben wird. Für das Verhältnis der Juden zum Landesherrn scheint bedeutsam, daß diese Steuer gelegentlich auch als „pacta" oder „pensiones" bezeichnet wird, also auf ein Vertragsverhältnis hindeutet, das später zur Regel wird. Daneben machten nun aber auch die Städte ihre Ansprüche an die Steuerkraft der in ihren Mauern wohnenden Juden in erhöhtem Maße geltend. Trier setzte 1338 bei Balduin als Gegenleistung für die der Stadt auferlegte Schutzpflicht eine jährliche Zahlung von 100 Pfund schwarzer Turnosen durch10). Dabei sollte die Zahl der Familien 50 nicht überschreiten. Dieser Vertrag wird am 30. September 1362 mit dem Erzbischof Kuno v. Falkenstein erneuert, jedoch wird — ein Beweis :<) Beyer, Urkundenbuch zur Geschichte des Mittelrheins II, Koblenz 1865, S. 400 — vgl. Stobbe, Die Juden in Deutschland während des Mittelalters, Braunschweig 1866, S. 209, Liebe a.a.O., S. 323, und Germ. Jud. I 377. G) Beyer a.a.O., S. 355 — vgl. Liebe a.a.O., S. 319. T) Staatsarchiv Koblenz, abgedruckt bei Liebe a. a. O., S. 372. s) Goerz, Mittelrheinische Regesten IV, Koblenz 1886, Nr. 2955, S. 657. y) St.-A. Kobl., abgedruckt bei Liebe a.a.O., S. 372. 10) St.-A. Kobl. nach Liebe a.a.O., S. 341 u. 347. 157

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