Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1937
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Wann ist der erste hebräische Druck in Dyhernfurth erschienen?
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 111 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2259275-2259308-2259311-2262710--4903-2262827- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
mais noch ungeborenen Enkel genannt haben wird. Außer diesem Zacharias Lazarus wohnte zu der angegebenen Zeit kein Jude in Breslau. Wie ich bei der Durcharbeitung der Signaturbücher (Stadtarchiv Breslau) und der übrigen gerade für diese Zeit in großem Maße vorhandenen Quellen feststellen konnte, ist überhaupt kein Abraham Lazarus darin erwähnt und erst recht keiner dieses Namens, der sich in Breslau wohnhaft niedergelassen hat, wie es doch die Einrichtung einer eigenen „Schul" und die Herkunftsbezeichnung „in Breslau" voraussetzt. Die Schul des Abraham Lazarus, für die dieses Büchlein gedruckt wurde, ist also für das 18. Jahrhundert in Breslau nachweisbar. Eleasar halewi ist 1720 gestorben und erst nach seinem Tode kann dieses kleine Schriftchen erschienen sein, das den Anlaß dazu gegeben hat, die jüdische Druckereitätigkeit in Dyhernfurth vor 1689 anzusetzen. III. Branns Datierung wird auch von F. Kaminsky in seinen „Beiträgen zur Geschichte des oberschlesischen Buchbinderei-, Buchdruck-, Buchhandels-, Zeitungs- und Bibliothekwesens bis 1815" (Breslau und Oppeln 1927) scheinbar bestritten, wenn er folgende erstaunliche Tatsache mitteilt11): Der bekannte schlesische Mystiker Angelus Silesius (Johannes Scheffler) soll 1669 bei Sabbatai Bass, der nach Kaminsky am 12. Juli 1667 gerade erst sein Druckprivileg erhalten hatte, „einen Traktat12) gedruckt haben, der sich gegen gewisse Mißstände im Klerus richtete". Weiter nimmt der Verfasser an13), daß „der zum Hausierhandel neigende schlesische Jude" mit diesen Schriften übers Land* gezogen sei, um sie zu verkaufen. Also eine ganz merkwürdige Sache: ein jüdischer Buchdrucker ist bereits 1669 in Dyhernfurth und druckt dort antiklerikale Literatur. Wenn dem so gewesen wäre, wäre die Annahme von Rabin nicht ganz ungerechtfertigt gewesen. Aber die Akten, die Kaminsky als Beweis14) zitiert, enthalten, wie ich «) Kaminsky, S. 61. 12) Der Traktat betraf die Accise vom Haustrunk der Geistlichkeit und die Reception der Bulle Coenae Domini. 13) a.a.O., S.61. ") Staatsarchiv Breslau Rep. 16 V 12f. selbst feststeilen konnte, nichts von alledem. Die von Kaminsky gebrachte Tatsache betreffs des Traktats betrifft weder Sabbatai Bass noch einen anderen jüdischen Drucker, sondern den damaligen (christlichen) Drucker in Dyhernfurth, Johann Theophil Kopidlansky aus Böhmen und dessen Gesellen Horatius Michel Wagner15). Der flüchtige Traktatenhändler war kein „zum Hausierhandel neigender schlesicher Jude", sondern Thomas Kokuschke, „so hiebevor zu St. Matthias in Breslau gewesen"1*5). Auch das übrige dort betreffs S. Bass Mitgeteilte bedarf der Korrektur. Nicht S. Bass erhielt das Druckereiprivileg am 12. Juli 1667, sondern der Besitzer von Dyhernfurth Georg Abraham Freiherr v. Dyhern17). S. Bass dagegen erhielt sein Druckereiprivileg erst 1687/88, versuchte sich zuerst in Auras niederzulassen und ging von dort nach Dyhernfurth. 1669 war er zudem in Prag und 1679/84 in Amsterdam18) gewesen. So ist auch dieser Beweis, wenn man ihn überhaupt so nennen kann, aus dem Wege geräumt. Es läßt sich also bisher nicht nachweisen, daß vor Sabbatai Bass, d. h. vor 1689, in Dyhernfurth hebräisch gedruckt worden ist. IV. Aufgrund des Vorangehenden steht m. E. einwandfrei fest, daß die angeblich 1666 gedruckte Version des „OwinuMalkenu" erst im 18. Jahrhundert und nicht vor 1720 gedruckt sein kann. Dennoch läßt sich leider das richtige Druckjahr nicht mit Sicherheit feststellen. Die hervorgehobenen Buchstaben des Chronostichs ergeben eindeutig das Jahr 5426 (= 1666)19). Schon Brann hat darauf verzichtet, eine Korrektur dieses Druckfehlers vorzunehmen20), da der zu 15) a. a. O., Zeugenverhör vom 8. März 1669: zu J. T. Kopidlansky vgl. Brann MGWJ 40, S. 475. 16) Staatsarchiv a. a. O., lt. Brief vom 11. März 1669. 17) Brann, a. a. O., S. 474/75. 18) Brann, S. 518; 478; 515. 19) Das Chronostich lautet: -nab p'sb VrfranV D^ÖtP nna s-isbi 20) Vgl. M. Brann, Ein Breslauer Gedenktag (in: Jüdischer Volks- und Hauskalender für das Jahr 1899 (= Jahrbuch zur Unterhaltung und Belehrung, ed. Brann, Jahrg. 46), S. 93, Anm. 39. 111