Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1937-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 100

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1937
Issue
Heft 2-3
Article
Briefe von Mannheimer Juden aus den Jahren 1695 bis 1697
Date
1937-01-01
Page
Seite 100 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2259275-2259308-2259311-2262708--4889-2262816
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

4 entity mentions

Berthold Rosenthal. Briefe von Mannheimer Juden aus den Jahren 1695 bis 16Q7 Bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts war der Mannheimer Stadtrat zu keiner Zeit so bestrebt, den Juden Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, als in jenen Jahren. In Brief III wird die Mühewaltung, die der Stadtschreiber mit der Judenschaft hatte und noch hat, dankbar anerkannt und gebeten, er möge auch ferner wie alle Zeit auf die arme Judenschaft Obsicht tragen. Als 1693 Moses Oppenheimer nach Ablauf des Pachtvertrags die Taschengel eits-Admodiation nicht weiter übernahm, wurde diese Abgabe von kurfürstlichen Bedienten erhoben. Nach Tit. 16 ihrer Konzession waren' die „deutschen" Juden in Mannheim während der 20 Freijahre, in welchen sie gemäß der städtischen Privilegien kein Schutzgeld zahlen brauchten, auch geleitpflichtig. Bisher hatte sich die Gemeinde mit dem Pächter durch Zahlung einer jährlichen Recognition abgefunden. Die kurfürstliche Hofkammer, die gleich allen anderen Regierungsstellen in Frankfurt a. M. ein Asyl gefunden hatte, hielt es für billig, daß die Mannheimer Juden diese Abgabe, die auf i/g Rtlr. pro Jahr festgesetzt wurde, nunmehr an die Kammermeister ei entrichten. Der Stadtrat erhielt Befehl, diese Abgabe von den Juden bei Erneuerung ihrer Freischeine zu erheben9). Da letzteres erst vor kurzer Zeit geschehen war, sollten alle schriftlich aufgefordert werden, bei Verlust ihrer Schirmsgerechtigkeit für zwei Jahre U/2 fl. Taschengeleitsgeld zu zahlen. Mit dem Vollzug dieses Befehls wurde der seitherige Vorsteher Samuel Lorsch10) in Eberbach a. N. beauftragt. Da er aber kurz zuvor dieses Amt niedergelegt hatte, ordnete der Stadtrat gleichzeitig an, daß wieder zwei ordentliche Vorsteher gewählt werden sollen11). Brief I ist die Antwort auf diesen Auftrag. Auch Brief II ist von gleicher Hand und enthält die Bitte, der Stadtschreiber möge dem Zacharias Löb12), z. Zt. in Ladenburg, solange den Freischein vorenthalten, bis er handtreulich gelobt hat, sich innerhalb 14 Tagen in Neu-Mannheim einzufinden, um wegen einer Schuldforderung Lorschs an ihn einen billigen Spruch anzuerkennen. Brief III, der vermutlich im vorigen eingefaltet war, ist ebenfalls von Lorsch geschrieben. David Levi13), z. Zt. in Mosbach, und Löb Hayum Bensheim14), z. Zt. in Eberbach, waren als Vorsteher gewählt worden. Beide hatten sich vor einiger Zeit 3) MA XV11 usw. Akt 20 (5. XI. 1694). 10) Samuel Lorsch wohnte seit 1660 in Mannheim, wohin er — wie sein Name besagt — aus dem benachbarten Lorsch übergesiedelt war. Während des Exils weilte er in Heidelberg und Eberbach; 1699 wurde ihm erlaubt, seine alten Hausplätze neben der Synagoge für sich und seinen Tochtermann Jakob, Sohn des Löb Hayum Bensheim, der später in reger Geschäftsverbindung mit Joset Süß Oppenheimer stand, zu verbauen. In einer 1702 von der Judenschaft aufgestellten „Spezifikation der jüd. Hausgesäß nach deren Vermögen" wird er als vermögend bezeichnet. X1) MA XV« usw. (27. XII. 1694). Extrakt aus den nicht mehr vorhandenen RP jenes Jahres. 1S) Zacharias Löb war 1669 von Ladenburg, wo er auch wieder während der Zerstörung wohnte, nach Mannheim gezogen. Eine Tochter war mit Marx (Mordechai) Dinkelspiel, dem Stammvater dieser weitverzweigten Familie, verheiratet 13) Aus einer Grundzinsrechnung v. Jahre 1683 (GLA (= Badisches Generallandesarchiv) Mannheim: Gülten 973] geht hervor, daß David Levi seit 1659 in Mannheim wohnte. Auch er floh zuerst nach Heidelberg und danm nach Mosbach. Er bewohnte in Mannheim das Haus „zu den 3 Römern", das er wieder aufbaute. 14) Nach der (Anm. 13) erwähnten Grundzinsrechnung wohnte Löb Hayum Bensheim seit 1656 in Mannheim. Er ist derselbe Löb Hayum, den Löwenstein a. a. O. S. 106 (Fußnote) irrtümlich als Löb Hayum Sinzheim, den Gehilfen 100

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.