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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1937-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 91

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1937
Issue
Heft 2-3
Article
Oberhofagent Feidel David
Date
1937-01-01
Page
Seite 91 (sequence 7)
Language
German
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Max Freudenthal. Die heilige Genossenschaft der Minner des Bandes Abrains zu Fürth Am 16. März 1793 gab der Landgraf dem Gesuch statt41). Am 18. Februar 1785 erwirkte Feidel David für seinen Sohn David Feidel die Anwartschaft auf die Stelle des Oberhof- und Cammeragenten42). David Feidel hatte sich im Jahre 1777 in Frankfurt a. M. niedergelassen und dort eine Filiale des väterlichen Bankgeschäftes eingerichtet43). Am 12. Oktober erhielt er „zur besseren Erledigung der ihm von seinem Vater für die Hochfürstliche Kriegskasse aufgetragen werdenden Verrichtungen" einen Freipaß für Frankfurt a. M.44) Bei seinem Gesuch hatte er sich darauf bezogen, daß Meyer Amschel Rothschild die gleiche Vergünstigung gewährt worden sei. Offenbar war David Feidel lange nicht so tüchtig wie sein Vater. Als nämlich dieser am 6. Oktober 1801 starb, glückte es Meyer Amschel Rothschild trotz der dem jungen Feidel vor 16 Jahren erteilten Zusage die Stellung als Oberhofagent zu erhalten45). Rothschild wurde somit der Nachfolger Feidel Davids, während er zu dessen Lebzeiten gegen ihn nichts auszurichten vermochte. Die heilige Genossenschaft der Männer des Bundes Abrams zu Fürth Von Max Freudenthal Die großen jüdischen Gemeinden besaßen sämtlich seit den letzten Jahrhunderten ihre Organisation und Wohlordnung, teils unter dem Zwang der Obrigkeit, teils aus freiwilliger Erkenntnis der besseren Durchführung ihrer Aufgaben und Verpflichtungen. Die Gemeinde Fürth i. B. gehörte zu diesen gut organisierten Gemeinden1). Die Ordnung war besonders notwendig, da die Zusammensetzung nicht einheitlich war. Zu dem süddeutschen Element, das aus bayerischen und angrenzenden süddeutschen Siedlungen ununterbrochen Zuzug erhielt und den Kern der Gemeinde bildete, kamen aus dem übrigen Deutschland und auch vom Osten her — besonders seit der Wiener 41) Kasseler Geh. Ratsakte 2457, Blatt 26 und 31. 42) ebenda Blatt 10. «) Dietz, Stammbuch der Frankfurter Juden, S. 79. 44) Kasseler Geh. Ratsakte 2457, Blatt 25. 45) Vgl. Dietz, Frankfurter Handelsgeschichte, a.a.O., S. 721. x) Vgl. Fr. Neuburger, Verfassungsrecht der gemeinen Judenschaft zu Fürth usw. (in: MGWJ 1901, S. 404). — Ober Fürther Takkanoth Drucke s. Low enstein (in: Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft Bd. X, S.49ff., Nr. 76, 223, 395, 396). Die nachfolgenden Takkanoth der Beschneidungsgesellschaft sind noch nicht veröffentlicht. Ergänzende Takkanoth besonders über den Ritus in der Synagoge bei Beschneidungen finden sich im Sefer Minhagim der Fürther Gemeinde, Furth 1767, Nr. 7—15. Bei Würfel, Hist. Nachricht von der Judengemeinde in dem Hofmarkth Fürth usw., Frankfurt a. M. und Prag 1754, II. Teil, Tekunos Büchlein der Fürther Juden, S. 116 ff., handeln einige Abschnitte über die bei den Beschneidungen üblichen Festmahlzeiten. 91

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