Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1937
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Oberhofagent Feidel David
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 88 (sequence 4)
- Language
- German
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Oswald Lassally. Oberhofagent Feidel David, der Vorgänger Meyer Amschel Rothschilds Kassel ausgezahlt wurde. 520000 Gulden wurden in Wechseln berichtigt, die das Generalkriegskommissariat von Feidel David angekauft hatte16). Im Jahre 1790 wurde ein Zinsbetrag von 40000 holländischen Gulden aus der an die Provinz Holland gegebenen Anleihe verfügbar. Feidel David bot den höchsten Kurs von 14011/24 Reichstalern für je 250 holländische Gulden und erhielt den Zuschlag für die ganze Summe von 40000 Gulden17). Am 14. April 1794 ersuchte Feidel David als Beauftragter der Staaten von Holland den Landgrafen Wilhelm IX., den späteren Kurfürsten Wilhelm I., um eine neue Anleihe von 1 Million Gulden. Er bot eine Verzinsung von 4 bis 41/0 v. H. an und fragte gleichzeitig, wie lange Zeit das Kapital stehen müsse oder könne, ob die Rückzahlung auf einmal oder in verschiedenen Terminen geschehen möge, auf welche Art die Gelder zu übernehmen seien und was überhaupt in Ansehung der Sicherheitsleistung verlangt werde18). Der Landgraf verfügte am 30. April 1794, daß, falls sich die Staaten von Holland zu 5 v. H. Zinsen verstehen könnten, vorläufig näher darauf eingegangen und das Kriegskollegium darüber berichten solle19). Am 2. Juni berichtet das Kriegskollegiurn: „Nachdem von dem Ober-Hof-Agent Feidel David als Mandatario dte Erklärung geschehn, daß man sich die 5o/0 jährliche Zinsen gefallen lassen — übrigens das Capital von der Ostindischen Compagnie unter der Garantie der Generalstaaten gesucht werde, 3 bis 4 Jahre ohnableglich stehen bleiben — alsdann aber nach einer zu leistenden Übereinkunft entweder auf einmal oder Stückweise wieder abgetragen und darüber eine Schuldverschreibung in dem Maße, wie solche bey dem vorigen Anlehn in anno 1788 ausgestellt worden, eingelegt werden solle, so verfehlen wir nicht, solches zur weiteren gnädigsten Verordnung unterthänigst anzuzeigen und devotest anzufragen, in welchem Maße sich in Ansehung der Stückzahlung sowohl als der Geldsorte, worin die Auszahlung bewirkt werden solle, zu erklären und weiter fürzugeben, gnädigst gefällig seyn möchte?" Am 4. Juni verfügt der Landgraf20): „Dies gesuchte Anlehen von einer Million holländischer Gulden soll den Generalstaaten der Republik Holland gegen 5o/0 jährliches Interesse geliehen werden und 4 Jahre ohnableglich stehen bleiben, wegen der alsdannigen Rückzahlung aber mit den Generalstaaten die Übereinkunft getroffen werden, ob sie solche in jährlichen Stückzahlungen von Einhundert Tausend Gulden oder in kürzeren Fristen leisten wollen. Die Auszahlung des Capitals geschieht auf ein« solche Art und in solchen Geldsorten, wie es der Kriegskasse am vorteilhaftesten seyn wird, ohne jedoch bei der Ostindischen Compagnie den Werth des Anlehens dadurch zu vermindern. Das Kriegskollegium hat hierbey überall das punctum juris und das Oberkriegszahlamt das pecuniaire zu wahren." Am 21. Juli berichtet das Kriegskollegium, daß der Oberhofagent Feidel David namens der Generalstaaten von Holland einen Obligationsentwurf übergeben habe, der mit der vorhin aufgestellten Obligation so sehr übereinstimme, daß auch die Stillstandszeit, welche nach der Entschließung des Landgrafen vom 4. Juni auf vier Jahre bestimmt werden solle, wieder auf fünf Jahre gesetzt sei, so daß erst mit dem sechsten Jahre alljährlich 100000 Gulden zurückgezahlt werden sollten. Das Kriegskollegium gibt sein Gutachten dahin ab, daß „es jedoch bey den jetzigen Kriegsumständen bedenklich seyn möchte, dieses beträchtliche Anlehn dahin zu zahlen". Es war nämlich zwischen Holland und Frankreich Krieg ausgebrochen. Daraufhin dekretiert der Landgraf am 28. Juli 1794: „Beruhet dermalen dieses Darlehen gänzlich." So kamen die von Feidel David für die Staaten von Holland geführten Verhandlungen nicht zum Ahschluß. ™) Staatsarchiv Marburg, Akte Kabinettskasse 66, Blatt 30 Rückseite und 31 sowie Sauer, a. a. O., S. 56. 17) Vgl. Berghöffer, a.a.O., S. 25. 18) Staatsarchiv Marburg, Akte Kabinettskasse 66, Blatt 43—44. «) ebenda Blatt 47. 20) a.a.O., Blatt 47. 88