Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1937
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Oberhofagent Feidel David
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 87 (sequence 3)
- Language
- German
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Oswald Lassally. Oberhofagent Feidel David, der Vorgänger Meyer Amschel Rothschilds geht am besten aus der Tatsache hervor, daß im Jahre 1789, als dem Gründer des Rothschildschen Welthauses, Meyer Amschel Rothschild, bei dem Verkauf der englischen Wechsel zum ersten Male ein Kredit von 800 £ Sterling gewährt wurde, Feidel David 25 000 £ Sterling, also der dreißigfache Betrag, auf sechs Monate kreditiert wurde10). Als Reingewinn aus dem „Soldatenhandel" nach Amerika konnte die landgräfliche Finanzverwaltung nach der Schätzung von Sauer11) einen Reingewinn von etwa 11300 000 Reichsthalern buchen. Diese gewaltigen Summen mußten gewinnbringend angelegt werden, und so entschloß sich Friedrich IL, größere Anleihen an fremde Staaten und Fürsten, die ihm sicher erschienen, zu gewähren. Bei den Anleihe Verhandlungen war Feidel David öfters der Bevollmächtigte der auswärtigen Fürsten und Staaten. So hatte am 1. August 1772 der Fürst von A n h a It - Bernburg um eine Anleihe von 200000 Rtln. gebeten. Auf das Gesuch des Fürsten hatte Friedrich geantwortet, daß er grundsätzlich zur Hergabe der Summe zu 5 v. H. bereit sei, wenn hinlängliche Sicherheit geboten werde. Der Fürst möge entweder die „Punktation" des Anlehens an das „zu solchen Geschäften in specie kommittierte Kriegskollegium" einschicken oder einen bevollmächtigten Unterhändler nach Kassel senden. Gegen Ende des Jahres 1776 nahm dann Feidel David als Bevollmächtigter des Anhalter Fürsten die Unterhandlungen mit dem Kriegskollegium auf12). Lange konnte keine Einigung erzielt werden, da Anhalt die generelle Verpfändung aller Einkünfte nicht zugeben wollte und Schwierigkeiten hatte, die verlangten Agnatenkonsense beizubringen. Feidel David nahm die Schriftstücke der Hessischen Regierung entgegen und übergab die Schriftstücke des Anhalter Fürsten dem Hessischen Kriegskollegium. Am 15. März 1777 erhielt er von der Fürstlich Anhaltischen Geheimen Staatskanzlei den Auftrag, „die endliche Berichtigung des ganzen Geschäftes zu bewirken"13). Am 17. Juni 1777 verfügte der Landgraf, das Kriegskollegium möge dem „Bernburgischen Mandatario" bedeuten, daß von den schon bekannt gemachten Bedingungen nicht abgegangen werden könne. Zur Beendigung des Geschäfts schickte der Fürst endlich im September 1777 den Hofmeister und Cantzleirath von Sonnenberg zu persönlichen Verhandlungen mit dem Landgrafen nach Kassel. Am 5. Januar 1779 waren die Verhandlungen zum Abschluß gekommen. Die 200000 Rtl. wurden nach Einlieferung der Originalobligation, die 41/2 v. H. Zinsen versprach, ausbezahlt. Jedoch geschah dieses erst, nachdem Feidel David eine Bürgschaft in Höhe von 30000 Talern für den Fürsten von Anhalt- Bernburg übernommen hatte, weil in dieser Höhe noch hypothekarische Belastungen auf den hypothecierten Ämtern Ballenstedt und Plötzkau bestanden14). So groß war das finanzielle Ansehen, das Feidel David beim Hofe genoß. Am 12. Dezember 1788 ersuchte Feidel David um ein weiteres Anlehen von 100 000 Talern für den Fürsten von Anhalt15). Das Kriegskollegium wurde über diesen Darlehensantrag zum Bericht aufgefordert, dieser ist jedoch nicht in den Akten enthalten. Im Juli 1788 erschien der in holländischen Diensten stehende Oberst Kinkel in Kassel, um für die Staaten Holland und Westfriesland eine Anleihe von 1 Million holländischer Gulden zu erhalten. Die Verhandlungen führten zu dem Ergebnis, daß die zu 4 v. H. bewilligte Anleihe dem Obersten Kinkel in 10) Vgl. Caesar Conte Corti, Der Aufstieg des Hauses Rothschild, 1927, S. 24; Chr. W. Berghöffer, Meyer Amschel Rothschild, 1922, S. 25; Dietz, Frankfurter Handelsgeschichte, a.a.O., S. 722. ") Sauer, a.a.O., S. 32. 12) Staatsarchiv Marburg, Kasseler Geh. Ratsakte 12839, Bl. 7. 13) Kasseler Geh. Ratsakte 12 839, Blatt 31 Rücks. **) Kasseler Geh. Ratsakte 12839, Blatt 78—81. 15) ebenda Blatt 88. 87