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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1937-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 77

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1937
Issue
Heft 2-3
Article
Die jüdischen Gemeinden in Elsaß-Lothringen 1871 - 1918
Date
1937-01-01
Page
Seite 77 (sequence 1)
Language
German
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Die jüdischen Gemeinden in Elsaß-Lothringen 1871—1918 Von Max Dienemann Von dem um den Abbe Haegy gescharten heimatrechtlichen Flügel der Elsässer wurde 1936 im Verlag Alsatia, Colmar, ein Werk veröffentlicht: „Das Elsaß von 1870—1932", im Auftrag des verstorbenen Abbe Dr. Haegy von J. Rosse herausgegeben. Es enthält auch einen Gesamtbericht über die religiösen Verhältnisse, berücksichtigt aber sowohl in bezug auf die das religiöse Leben fördernden als auch die es hemmenden Einwirkungen nur die katholische Kirche und ihre Gemeinden. Eine Ergänzung ist darum notwendig, die die Verhältnisse der jüdischen Gemeinden schildert, zumal sie in den Jahrzehnten der Wende wie das ganze Judentum in Westeuropa einem besonderen Prozeß der inneren, wenn auch nicht organisatorischen Umwandlung unterlagen. Entsprechend dem Aufgabengebiet dieser Zeitschrift muß dabei eine Beschränkung auf die Zeit bis 1918 stattfinden, in der die elsässischen Gemeinden der Judenheit in Deutschland eingegliedert waren, und in der ihre Entwicklung der Geschichte der Juden in Deutschland angehörte. Demzufolge müssen auch die Gemeinden Deutsch-Lothringens in die Darstellung miteinbezogen werden*). Diese muß ein Doppeltes aufweisen: sie muß Rechenschaft davon ablegen, wie das Leben innerhalb der jüdischen Gemeinden durch die Gesetze bestimmt wurde, die mit der Eigenstaatlichkeit Elsaß-Lothringens zusammenhingen, und sie muß ferner zeigen, welche Einflüsse durch die in der gesamten Judenheit Deutschlands mächtigen Bewegungen auf das Leben der elsässischen Juden einströmten. Aus ihr muß erkennbar sein, welchen Einfluß der Staat ausübte, und inwieweit sich innerhalb der besonderen Organisationsform des elsaß-lothringischen Judentums eigener Wille entfaltete. Die Ordnung des israelitischen Kultuswesens in Elsaß- Lothringen blieb während der ganzen Zeit, in der Elsaß-Lothringen zum deutschen Reichsgebiet gehörte, unter den gesetzlichen Bestimmungen, welche von der französischen Regierung für den israelitischen Kultus erlassen worden waren. Während in den übrigen deutschen Bundesstaaten, *) Quellen und Literatur: F. Geigel, Das französische und reichsländische Staatskirchenrecht, systematisch bearbeitet und verglichen mit den neuesten Gesetzen und der Rechtsprechung der deutschen Staaten, Straßburg 1884; F. Geigel, Reichs- und reichsländisches Kirchen- und Stiftungsrecht, Straßburg 1898—1900; Die Bevölkerung der Gemeinden in Elsaß-Lothringen nach der Zählung vom 1. Dezember 1871, Straßburg 1873 (Statistische Mitteilungen über Elsaß-Lothringen, Heft 1); Handbuch der jüdischen Gemeindeverwaltung und Wohlfahrtspflege (Statistisches Jahrbuch) 1913, hgg. vom Büro des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes; Akten im Archiv des Cultes in Straßburg; A. I. Kohn, Zur Geschichte der Juden in Diedenhofen (Festschrift zur Einweihung der neuen Synagoge in Diedenhofen), 1913. 77

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