Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1937
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Die geistigen Strömungen des 18. Jahrhunderts und das Judenproblem
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 74 (sequence 4)
- Language
- German
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Selma Stern-Täubler. Die geistigen Strömungen des 13. Jahrhunderts und das Judenproblem 1694 hatte Kurfürst Friedrich I. die Universität Halle gegründet, die auf das geistige Leben der Nation einen ähnlichen Einfluß gewann wie einst die Universität Wittenberg5). Halle wurde der Mittelpunkt der freien Forschung und der Toleranz. Während die übrigen deutschen Universitäten in toter Gelehrsamkeit oder kirchlicher Engherzigkeit erstarrt waren, entstanden in Halle den neuen Ideen die Märtyrer und die Verkünder. Von hier begann der mutige Kampf gegen Hexenwahn und Aberglauben, gegen Kleinlichkeit und zopfige En£e> gegeu Gebundenheit und Tradition. Hier verfaßte der große Jurist Ludewig, der Kanzler der Universität, den man auch den publizistischen Verteidiger der preußischen Staatsaktionen genannt hat, sein berühmtes „Deutsches Staatsrecht" und Nicolaus Hieronymus Gundling seinen „Ausführlichen Discurs über das Natur- und Völkerrecht''. In Halle wurde zum erstenmal in Deutschland ein eigener Lehrstuhl für Kameralistik errichtet und die künftige staatliche Beamtenschaft mit dem Wesen der Volkswirtschaft vertraut gemacht. Die Trennung von Staat und Kirche wurde hier theoretisch begründet, das Jus eminens des Herrschers öffentlich verkündet. In Halle eröffnete Christian Thomasius, der kühne Reformator und Theoretiker des Naturrechts, seinen Feldzug gegen Kirche und Tyrannei, gegen Vorurteil und Folter, gegen Malefizgerichte und Autorität und predigte das schöne Wort, daß man einen jeglichen glauben lassen solle, was er wolle, und daß man sich des Glaubens halber nicht entzweien dürfe6). Hier führte Christian Wolff, der strengste, nüchternste und erfolgreichste „Organisator und Drillmeister des deutschen Denkens" die Idee von den angeborenen, nur beschränkbaren, aber nie aufhebbaren Rechten und Pflichten des Menschen bis zur letzten Konsequenz und schuf damit dem Humanitätsideal seines Jahrhunderts das philosophische, leicht faßbare System7). Sicherlich haben die humanen Tendenzen der Zeit, die damals langsam die preußische Verfassung, Verwaltung und Rechtsprechung durchdrangen, auch gewisse Judenedikte und -gesetze beeinflußt. Wenn es trotzdem in der preußischen Judenpolitik zu den vielen Spannungen und Schwankungen kam, wenn eben verkündete günstige Privilegien in ungünstige verwandelt wurden, so lag eine Ursache dieser Widersprüche in der Persönlichkeit Friedrich Wilhelms I. selbst. Denn dieser größte Verwalter unter den preußischen Königen, dieser glänzende Organisator und Reformer, der einen durch Schulden zerrütteten Staat in wenigen Jahren zu dem bestverwalteten Staatswesen Europas machte, dieser einzigartige Finanzmann, der in einem dünnbevölkerten, von der Natur wenig begünstigten Lande einen riesigen Staatsschatz sammelte, ohne seine Untertanen schwer zu belasten, dieser aufgeklärte Staatsmann und ganz moderne Kameralist lebte weltanschaulich in einem anderen Jahrhundert. Wie er die höfische Etikette und barocke Form seines Zeitalters verachtete, wie er die Grazien und Musen vom galanten Hof seines Vaters verstieß, die Künstler, die Gelehrten, die Schauspieler, die Schützlinge seiner philosophischen Mutter, entließ und sich selbst nach der harten Arbeit und dem Exerzierdienst des Tages zu den derben Späßen seines Tabakkollegiums flüchtete, war er in seinen religiösen Vorstellungen mehr jenen frommen und streitbaren Fürsten der Reformationszeit als seinen wirtschaftspolitischen Vorbildern Sully und Colbert ähnlich. Dieser harte, strenge, jähzornige Fürst, der mit eiserner Energie seine Beamten und Soldaten erzog, war in seinem tiefsten Gefühl ein kindlich reiner, 5) Waldemar Kawerau, Aus Halles Literaturleben, 1888; W. Roscher, Die deutsche Volkswirtschaftslehre unter den beiden ersten Königen von Preußen (Preuß. Jahrbücher, Bd. 14); J. F. Hertzberg, Geschichte der Stadt Halle a. d. S., 1891, Bd. II. 6) Erik Wolf, Grotius, Pufendorf, Thomasius. Drei Kapitel zur Gestaltgeschichte der Rechtswissenschaft. 1927 (Heidelb. Abhandi. z. Philosophie u. ihrer Geschichte); M. Fleischmann, Christian Thomasius (Hallische Universitätsreden. Bd. 39, 1929). ') Werner Frauendienst, Christian Wolff als Staatsdenker, 1927; Emil Utitz, Christian Wolff (Hallische Universitätsreden. Bd. 45), 1929. 74