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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1937-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 73

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1937
Issue
Heft 2-3
Article
Die geistigen Strömungen des 18. Jahrhunderts und das Judenproblem
Date
1937-01-01
Page
Seite 73 (sequence 3)
Language
German
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Selma Stern-Täubler. Die geistigen Strömungen des IS. Jahrhunderts und das Judenproblera Grund abstrakter Theorien umzugestalten, gehörten ebensosehr der geistigen wie der sinnlichen Welt an, wurden ebenso sehr durch die Aufklärungsphilosophie geformt wie durch die Kriege und die materielle Lage, ebenso sehr durch die Kameralistik und das Naturrecht wie durch die Heeres- und Behördenorganisation und die Diplomatie der Kabinette. So kann man auch die Judenpolitik Friedrich Wilhelms I. nur verstehen, wenn man sie nicht nur mit der Staatspraxis des Soldatenkönigs, sondern auch mit den Theorien der Zeit auf das engste verknüpft. Das Lebensgefühl der beginnenden Aufklärung besaß noch nicht die Geschlossenheit und Reife des vollendeten Rationalismus. Es war noch traditionsbeschwert und gebunden, während es bereits die Fesseln der Vergangenheit brach- Es war noch der strengen, dogmengläubigen Stimmung der Gegenreformation verhaftet, während es bereits das Licht einer helleren Zukunft ahnte. Diese beiden Strömungen, der Rationalismus und die Orthodoxie, kämpften im Staate Friedrich Wilhelms I. um die Vorherrschaft. Sie machten die einen zu den unerschrockenen Kämpfern für Freiheit und Fortschritt, die andern zu starren Wahrern der Vergangenheit oder zu Trägern einer innerlicheren und reineren Frömmigkeit. Seitdem die Ideen der Renaissance und die naturwissenschaftlichen Lehren des 17. Jahrhunderts den an das Jenseits gebundenen Menschen der Erde wiedergegeben und an die Stelle der göttlichen Gnade und Erlösung das eigene Gewissen und die eigene Verantwortung gesetzt hatten, war der neuen Weltanschauung des Rationalismus der Boden bereitet. Die Wunder und Offenbarungen der Religion wurden von dem selbstbewußten Verstand nüchtern entheiligt, Dogmatik und Zeremoniell mit dem Glauben an einen weisen und guten Gott vertauscht. Die Vorstellung vom büßenden und leidenden Menschen des Mittelalters wich der Vorstellung vom reinen und glücklichen Menschen der Zukunft, dem nicht mehr die Gemeinschaft und die Organisation, sondern der persönliche Beruf und die persönliche Leistung Würde und Ansehen gaben. Dem Gedanken der Reformationszeit von der Notwendigkeit der Bekenntniseinheit innerhalb des gleichen Staatenverbands stellte man jetzt den Gedanken von der Notwendigkeit der Duldung aller Bekenntnisse gegenüber, jene treffliche Ansicht, daß der Fürst kein Recht habe, jemanden zu zwingen, seine wahre Erkenntnis zu verbergen2). Die stärkste Kraft jener Jahre aber, die eigentliche Umgestalterin des staatlichen, des rechtlichen, des sozialen Lebens, war das Naturrecht. Die Lehre von den angeborenen, unantastbaren, heiligen Rechten der Menschen vernichtete das gute, alte, positive Recht und schuf jenes zeit- und raumlose, ewige Recht, durch das allmählich das Kirchen- und das Völkerrecht, das Privatrecht und. das Staatsrecht umgestaltet, die Masse revolutioniert und die Verkündigung der freien und gleichen Menschenrechte vorbereitet wurden3). Daß der preußische Staat von den Strömungen der Zeit erfaßt worden war, ist von der Forschung schon öfter nachgewiesen worden. Pufendorf hatte einst für diesen Staat als Historiker gewirkt, die Schrift des Thomasius vom Rechte evangelischer Fürsten in theologischen Streitigkeiten war dem preußischen Geheimrat von Fuchs gewidmet, des Kanzlers Ludewig „Vermischte Schriften" waren dem preußischen Minister von Prinzen überreicht worden4). 2) VgL W. Dilthey, Das 18. Jahrhundert und die geschichtliche Welt (in:: Deutsche Rundschau, 108. Jgg., S. 241 ff.); Richard Falckenberg, Geschichte der neueren Philosophie, 1902; W. Windelband, Geschichte der neueren Philosophie. 1922; H.Cysarz, Hauptfragen des 18. Jahrhunderts (Öst. Rundschau, 1923). 3) Hans von Voltelini, Die naturrechtlichen Lehren und die Reformen des. 18. Jahrhunderts (Hist. Zeitschr., 105. Bd., 3. Folge, 9. Bd., 1. H., 1910); O. Gierke, Johannes Althusius und die Entwicklung der naturrechtlichen Staatstheorien, 1912; G. Jellinek, Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, 1919- ±) M. Lehmann, Preußen und die katholische Kirche seit 1640. l.Teü. 1898 (Publikationen aus den preußischen Staatsarchiven. 1. Bd.). 75

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