Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1937-01-01 · Heft 1 · p. Seite 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1937
Issue
Heft 1
Article
Die Behördenorganisation Friedrich Wilhelms I. und die Juden
Date
1937-01-01
Page
Seite 7 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2259275-2259308-2259310-2262567--4745-2262625
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Selma Stern-Täubler. Die Behördenorganisation Friedrich Wilhelms I. und die Juden ten, verpfändeten und verschuldeten Teile allmählich zurückerwarb, sicherte es dem Staat für viele Jahre die finanzielle Grundlage seiner Reformen. Neben ihm stand das aus den alten Kommissariatsbehörden erwachsene Generalkriegskommissariat, dem die Aufsicht und Kontrolle über die Akzise, die. Polizei, die Zünfte und Kommerzien, die Verpflegung und Besoldung der Truppen zustand. Als die „eigentliche Pionierin des Einheitsstaates", als die kräftigste Trägerin des Absolutismus wurde sie die modernste, dem König ergebenste Reformbehörde des Landes, erfüllt von den Ideen der Aufklärung, des Naturrechts, des Merkantilismus und der Kameralistik, der Mittelpunkt der Wohlfahrtspolitik jener arbeitsreichen Jahre. Man kann aufgrund der Akten genau verfolgen, wie diese Behörden, besonders das Generalkriegskommissariat, sich allmählich der jüdischen Angelegenheiten bemächtigten, wie sie den Handel und die Wirtschaftsbeziehungen, das Fabrik- und das Geldwesen, die Frage der Aufnahme, der Ansiedlung und der Ausweisung oft gegen den Willen des Königs zu regeln suchten. Ihre Organe in den Provinzen, die Kriegs¬ und Steuerkommissare, diese verhaßten, gefürchteten, die städtischen und ständischen Gewalten zerstörenden, sich in alles mischenden Kontrollbeamten des Königs, die dazu bestimmt waren, die königlichen Städte zu bereisen, die Bevölkerung zu überwachen, zu maßregeln und zu erziehen, die Polizei und die städtische Verwaltung, die Akzise und die Zünfte, das Gewerbe und die Fabriken zu beaufsichtigen und zu leiten, für die richtige Abtragung der Steuern zu sorgen, den Handel und die Industrie zu fördern und zu beleben, kurz Staat und Stadt im Sinne des Absolutismus umzugestalten, spielten auch bei der Regelung der jüdischen Verfassung eine große Rolle. Immer wieder stößt man in den Akten auf die ausführlichen und anschaulichen Berichte dieser Räte, der fast wichtigsten Quelle für die jüdische Geschichte jener Zeit, in denen sie die unzähligen Anfragen des Königs nach Zahl und Vermögen, Handel und Wandel, Ritus und Zeremoniell, Wohnort und Gemeindeangelegenheiten, Nutzen und Schaden des jüdischen Elementes beantworteten. Aber diese Antworten der Kommissare sind nicht nur trockene Statistiken und Tabellen, wenn diese auch überwiegen, sondern sehr oft warme und menschlich schöne Schilderungen der Notlage der Juden, Versuche, Ungerechtigkeiten zu beseitigen, Strafen rückgängig zu machen, die Feindschaft zwischen Christen und Juden zu mildern, den Nutzen des jüdischen Handels für Staat und Gesellschaft zu beweisen3). Das Jahr 1723, das für die Geschichte der preußischen Behördenorganisation entscheidend geworden ist, brachte auch den Juden eine völlige Neuregelung ihrer Verfassung. Die ewigen Ressortkämpfe zwischen den beiden neuen Behörden, dem Generalfinanzdirektorium und dem Generalkriegskommissariat, machten auf die Dauer eine fruchtbare Arbeit unmöglich. Das Generalfinanzdirektorium vertrat die agrarischen, freihändlerischen, ständischen Grundsätze des alten Territorialstaats, die Interessen des Adels, des Grundbesitzes und der Domänen, während das Generalkriegskommissariat die Interessen der Städte, des Handels, der Industrie und des Gewerbes verfocht und sich zum Vorkämpfer einer schroffen und aggressiven Schutzzollpolitik machte. Um diese Streitigkeiten zu beendigen, hob der König durch ein berühmt gewordenes, von ihm eigenhändig in der Einsamkeit seines Jagdschlosses Schöne- 3) Bericht des Steuerrats Klinggräff vom 14.11.1720. Geh. St.-A. R 21—203a. Bericht des Steuerrats Lütkens vom Uckermärkischen und Niederbarnimschen Kreise vom 23.11.1720. Geh. St.-A. R 21—203a. 7

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.