Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1937
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Behördenorganisation Friedrich Wilhelms I. und die Juden
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 6 (sequence 3)
- Language
- German
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Selnsa Stern-Tüubler. Die Behördenorganisation Friedrich Wilhelms I. und die Juden Tätigkeit der von ihm abhängigen Judenkommission und ihrer Direktoren. Bartholdi hatte zwar in Halle studiert und an der großen Justizreform seinen Anteil gehabt. Aber weder er noch seine Nachfolger dachten an eine Neuordnung der jüdischen Verfassung. Ihre Tätigkeit erschöpfte sich in Erlassen an die Judenkommission und die Provinzialregierungen, in der Aufsicht über Vergleitete und Unvergleitete, über die jüdische Gerichtsbarkeit, über Ältestenwahl und Ältestenreglement und in der Bestätigung der Patente und Privilegien. Der Judenkommission selbst, deren Mitglieder aus Gerichts- und Geheimen justizräten bestanden, war ihr Amt im Jahre 1708 mit der Bestimmung übertragen worden, die Juden bei ihren Privilegien zu schützen, alle schon ergangenen Verordnungen zu prüfen, ein neues Reglement zu entwerfen und darauf zu achten, daß in Berlin die Anzahl der 100 Personen nicht überschritten werde. Sie hatten weiterhin die Resolutionen der Regierung den Judenältesten zu übermitteln, die Repartitionen zu approbieren, Handel und Wandel sowie das Religionswesen der Juden zu schützen, über die Ausführung der königlichen Resolutionen zu wachen, den Lebenswandel der Vergleiteten zu prüfen, die Ältesten und Vorsteher zur Beobachtung ihres Amtes anzuhalten, auch bei kleinen Streitigkeiten die Jurisdiktion auszuüben-). Man darf sich aber nicht vorstellen, daß alle Angelegenheiten, die das Judenwesen betrafen, auch vom Chef der Judenkommission behandelt worden sind. Wenn es auch im allgemeinen üblich war, daß die Ressortchefs die Erlasse zeichneten, die ihr Departement betrafen, so kam es doch vor, daß die Unterzeichnungen auch von anderen Mitgliedern des Geheimen Rates erfolgten, da ja für generelle Angelegenheiten alle Minister hafteten. So sind auch die Judenreskripte von den verschiedensten Ministern gezeichnet, wie von Creutz, dem Generalkontrolleur aller Kassen, von Kameke, dem Leiter des Kammerwesens, von Knyphausen, dem Leiter der geistlichen und Schulsachen, von Blaspil, dem Direktor des Generalkriegskommissariats, von Cocceji, dem ersten Justizbeamten des Landes, und von dem bedeutendsten und tätigsten Minister des Königs, dem General Grumbkow. Diese Minister haben aber nicht nur die Erlasse gezeichnet, sondern das Judenwesen, mehr als die Minister des Judenressorts, beeinflußt und gestaltet. Es sind Vorgänge, die in engster Verbindung mit der Umbildung der Behörden, mit ihrer Trennung vom Geheimen Rate und ihrer Auflösung in besondere und selbständige Kollegien standen. Die eine Behörde, die sich schon frühzeitig vom Geheimen Rate absonderte, war das im Jahre 1713 gegründete Generalfinanzdirektorium, das in anderer und erweiterter Form die Aufgaben der früheren Hofkammer — die Verwaltung der Domänen, des Münz-, Zoll- Salz-, Post- und Hüttenwesens — fortführte. Indem das Generalfinanzdirektorium in einer zielbewußten Tätigkeit die Domänen zentralisierte, meliorisierte, reorganisierte, sich das Kammerwesen aller Provinzen unterstellte und die unter den Vorgängern des Königs veräußer- 2) Siehe Reskript an die Judenkommission vom 12.3. 1715. Geh. Staatsarchiv (St.-A.) Berlin-Dahlem. R 21—205. Memorial von Hessig vom 21.8.1716. Geh.St.-A R 21—207 C2. — Instruktion für den Kammergerichtsrat Goldbeck vom 23. 4. 1721. Geh. St.-A. R 21—203. — Reskript an die Mindener Regierung vom 26.6. 1714. Geh. St.-A. R 32/62.— Reskript an die pommersche Regierung. Geh. St-A. R 30—212. 6