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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1937-01-01 · Heft 1 · p. Seite 5

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1937
Issue
Heft 1
Article
Die Behördenorganisation Friedrich Wilhelms I. und die Juden
Date
1937-01-01
Page
Seite 5 (sequence 2)
Language
German
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Selma Stern-Täubler. Die Behördenorganisation Friedrich Wilhelms I. und die Juden preußische Stellung oft erschüttert, dem Staate selbst keinen Vorteil gebracht. Der Gewinn von Vorpommern und Stettin, um das der Große Kurfürst ein ganzes Leben gekämpft hatte, war in der damaligen Zeit kaum noch von Bedeutung. Dafür ist Friedrich Wilhelm I. der größte Organisator seines Landes geworden. Seine sparsame, geschickte, geniale Verwaltung hat das Werk des Großen Kurfürsten zu Ende geführt. Er hat den letzten Widerstand der Stände gebrochen, die Unteilbarkeit des ganzen Staatsgebiets begründet, die Realunion der Provinzen durchgeführt, sie durch ein großartiges, einheitliches Wirtschaftssystem miteinander verbunden und das Ganze durch eine Behördenorganisation gekrönt, die das Vorbild für alle übrigen deutschen Staaten geworden ist. Mit diesen Reformen, besonders mit der Gründung der Behördenorganisation, steht auch die Neuordnung der jüdischen Verfassung in enger Verbindung. Die Juden waren seit ihrer Aufnahme durch den Großen Kurfürsten nur lose mit dem Staate verknüpft. Sie gehörten ihm nicht als Gesamtheit an. Die Schutzbriefe wurden nur für einzelne Personen oder einzelne Gemeinden ausgestellt, es wurden nur einzelne Familien aufgenommen, eine feste staatliche Organisation gab es für sie noch nicht. Daß man die Juden nur als eine Sache, ein Objekt, ein Regal betrachtete, beweist der Kampf, den der Große Kurfürst jahrzehntelang mit den Ständen seines Staates um dieses Regal hatte führen müssen. Die Juden Berlins standen unter dem Geheimen Rate, der Zentralbehörde des Gesamtstaats, und einer von dieser Behörde abhängigen, aus dem Justizminister und einigen Räten des Kammergerichts bestehenden Judenkommission, in den Städten der Mark Brandenburg und der Neumark unter dem Magistrat jedes Ortes, in den Provinzen unter den Regierungen. In den ersten Jahren der Regierung Friedrich Wilhelms I. änderte sich an dieser Verfassung nichts. Die Judensachen ressortierten weiterhin vom Geheimen Rate. Daß man Wert darauf legte, die Juden offiziell dem Geheimen Rate zu unterstellen, beweisen Namen, Titel und Amt der Leiter der Judenkommission und Chefs des Judensenats. Sowohl Bartholdi, der erste Minister des Judenwesens unter der Regierung Friedrich Wilhelms I. wie seine Nachfolger Schlippenbach und Broich waren Justizminister und in dieser Eigenschaft die eigentlichen Träger des Geheimen Staatsrats. Denn aus der leitenden Stellung, die der Geheime Rat als „Erweiterung der Person des Landesherrn in allen ihren Beziehungen und Machtbefugnissen"1) zur Zeit des Großen Kurfürsten innegehabt hatte, war er schon lange verdrängt worden. Ihm war von seinen vielen Befugnissen als Zentralbehörde des werdenden Gesamtstaats nur mehr die Rolle geblieben, in sich sämtliche Departementschefs zu vereinigen, die geistlichen, die Hoheits- und Justizsachen zu behandeln, während die damals drängenden, wesentlichen, großen Staatsaufgaben der inneren Reformen, der Umbildung der Wirtschaft, der Schaffung der Armee und der Polizei und der Umgestaltung der städtischen Verfassung besonderen Behörden zufielen, die sich immer mehr vom Geheimen Rate lösten, ihn zurückdrängten und sich verselbständigten. Dieser farblosen Rolle des Geheimen Rates, seinem Mangel an Initiative und schöpferischer Kraft entsprach die wenig bedeutsame *) VgL Bornhak, Geschichte des preußischen Verwaltungsrechts, III, 1S85; Schmoller, Die innere Verwaltung des preußischen Staates unter Friedrich Wilhelm I. (Preuß. Jahrb. 1869, Bd. 25/26, S. 255ff.); O. Hintze, Die Entstehung der modernen Staatsministerien (Hist. Zeitschr. 100, S. 53 ff. 1908); Acta Borussica, Behördenorganisation, Bd. VI. 5

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