Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1936
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Juden in Unterfranken während der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts
- Date
- 1936-01-01
- Page
- Seite 234 (sequence 26)
- Language
- German
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Wilhelm Stern. Die Juden in Unterfranken während der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts Das Judenedikt bezweckte im einzelnen folgendes: die Stellung der jüdischen Händler sollte gehoben, der Zugang zu Handwerk und Landwirtschaft erlaubt, der wirtschaftliche Ehrgeiz durch den Hinweis auf Gründung von Fabriken und Großhandelsunternehmen in gesunde Bahnen gelenkt werden. Der Zweck des Edikts wurde nur zum Teil erreicht: die einseitige Berufsschichtung der Juden, die fast alle Händler waren, wurde belassen und durch die Aufnahmen außerhalb der Matrikelzahl gefördert; das Recht, sich als Landwirt ansässig zu machen, wurde in der Praxis stark beschränkt; die Behörden gaben die Erlaubnis nur auf den Nachweis gewisser Voraussetzungen hin, so in einem Landgericht bei Würzburg nur nach Ablegung einer Prüfung, in welcher der Supplikant säen, pflügen, schneiden und dreschen mußte31). Der landwirtschaftlichen Betätigung der Juden stand auch der ständige Rückgang der Landwirtschaft im 19. Jahrhundert entgegen. Die Zahl der jüdischen Bauern blieb gering. So sah sich ein großer Teil der Juden gezwungen, ein Handwerk zu erlernen. Dieser gesetzliche Zwang wurde noch durch behördliche Maßnahmen verschärft32). Trotzdem führte er in vielen Fällen nur dazu, daß zwar die Juden ein Handwerk erlernten, später aber Kaufleute wurden. Viele wanderten in Länder, die ihnen ein unbeschränktes Vorwärtskommen boten, aus. Das Streben nach Reichtum war nach wie vor ein beherrschender Faktor und mußte es, wie ein Fürsprecher der Juden, Dalberg33), ausführte, sein, solange man den Juden nur halbe Rechte gab und sie immer noch im Stadium der Bedrückung und Beschränkung ließ. So kann es nicht wunder nehmen, daß das Judenedikt von den Juden nur als eine Teilerfüllung ihrer Wünsche angesehen wurde. Nachdem die Gemeindewahlordnung von 1818 den Juden das aktive und passive Wahlrecht zu den Gemeindeämtern gegeben hatte, reichte Salomon Hirsch von Würzburg unter dem 2. April 1819 eine gedruckte Bittschrift34) bei der bayerischen Ständeversammlung ein, in der er für volle, besonders bürgerliche Gleichstellung der Juden eintrat. Bereits einen Monat später antwortete ihm Th. A. Scheuring ebenfalls mit einer Druckschrift35), in der er den Juden Wucher- und Schachergeist vorwarf und eine sofortige Gleichstellung der Juden für unmöglich erklärte; die Juden sollten zunächst ein ackerbautreibendes Volk werden; zu diesem Zweck sollten sie einige Ortschaften und unkultiviertes Land, das es in Bayern genug gebe, erhalten; nach und nach könnten die Juden gewerbliche Berufe erlernen und, dem Verhältnis ihrer Bevölkerungszahl entsprechend, wieder zum Handel zugelassen werden; eine volle Gleichberechtigung der Juden setze aber auch voraus, daß zuvor manche veraltete religiöse Einrichtung beseitigt werde. Diese Auseinandersetzungen wurden jäh unterbrochen durch die im August 1819 zunächst in Würzburg ausbrechenden Hep-Hep-Unruhen36), welche auf Jahre hinaus die Aussichten der Juden auf eine Besse- 31) „Darstellung des bürgerlichen Zustandes der Israeliten in Bayern mit besonderer Rücksicht auf jene des Unter-Mainkreises. Ihre Klagen, Wünsche und Hoffnungen", ohne Verf. 1833. 32T Vgl. z. B. Staatsarch. Würzburg, G 3844. 33) Dalberg, Die Juden unter den Christen, Die Vergeltung wacht! Würzburg 1828. 34) Untert. Bitte an die Ständeversammlung, Würzburg 1819. 35) Das Staatsbürgerrecht der Juden, Würzburg 1819. 36) Über die Unruhen in Würzburg vgL Günther, Würzburger Chronik, 3. Bd., Würzburg 1925, S. 393 ff.; ferner Graetz, XI, S. 324 ff.; während sich Günthers Bericht auf die Akten stützt, dürfte Graetz ein Augenzeugenbericht vorgelegen 234