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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1936-01-01 · Heft 4 · p. Seite 206

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1936
Issue
Heft 4
Article
Zur Geschichte der Juden in Zürich im 15. Jahrhundert
Date
1936-01-01
Page
Seite 206 (sequence 9)
Language
German
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Heymann Chone. Zur Geschichte der Juden in Zürich im 15. Jahrhundert zweihundert der statt Zürich, sich erkennet und geeinbert": Salomon von Rheinfelden und dessen Sohn Low, sowie Löwen Juden von Konstanz mit seinem Schwiegervater auf 12 Jahre als Bürger aufzunehmen und ihnen vier Häuser zur Verfügung zu stellen, in denen sie mit ihren Angehörigen und Bediensteten wohnen dürften. Diese Aufnahme muß doch dem Rate von Zürich so dringend erschienen sein, daß er dafür die dadurch entstehende Spannung mit dem befreundeten Konstanz in Kauf nahm. Auch das Mißfallen des Königs drohte. Beides, weil ja Low gegen den Willen der Konstanzer Behörden die Stadt verlassen hatte und seinen Verpflichtungen dem Könige gegenüber nicht nachgekommen war42). Die Aufnahmebedingungen sind: 1. sie werden nicht mehr als 1 Pfennig für ein Pfund wöchentlich Zinsen nehmen, d.h. 22 Prozent, ein für damalige Zeiten niedriger Zinssatz; 2. leihen sie der Stadt 2000 Gulden auf 5 Prozent pro Jahr. Diese 2000 Gulden Gulden waren eine Zwangsanleihe, eine nicht unbekannte Art, die Aufenthaltsbewilligung sich nutzbar zu machen43). Zur Legalisierung der Judenaufnahme bemühte der Rat sich um einen Gnadenbrief. Dieser wird am 3. März 1425 vom König gewährt mit der Erlaubnis, auf 12 Jahre 10 bis 12 jüdische Haushaltungen aufzunehmen44). Als infolgedessen „etlich Juden an unser herren burgermeister und Rat Zürich bracht hand, das si sich gern her gen Zürich ziehen wollten", führte der Rat den Beschluß der 200 herbei, „das si mer Juden enpfachen" sollen45). Eine wichtige Rolle für die Judenheit von Konstanz spielten diese beiden Low, nunmehr Züricher Bürger, im Jahre 1430. In den letzten Dezembertagen 1429 wurden die Konstanzer Juden gefangengenommen. Die enge Verbundenheit Zürichs mit den Städten am Bodensee erwies sich auch hier. Am 24. Dezember 1429 heißt es in den Züricher Stadtbüchern, Bd. 3, S. 20: Verhefftung der Züricher Juden wegen des Knabenmordes in- Ravensburg auf Begehren des Bundes vom Bodensee. . . . Unser gurten frund von Costentz erbery bottschaft ist vor uns gesin. 42) Stadtbücher II, S. 192. — Steinberg, Zur Geschichte der Juden in der Schweiz, Zürich 1903, S. 55, enthält einen Irrtum: Die 2000 Gulden sind nicht „pro anno", sondern für 12 Jahre. 43) In den Ratsbüchern der Stadt Konstanz beziehen sich einige Einträge auf diese Verhandlungen: Zum 16.12.1424 heißt es S. 378: an sant Josefs tag swurond Salman und Low nach des anlauss inhalt, was der sprach von den voint Überlingen bringe, das si den genug tugind. S.387 unter 28.1.1425: Uff Valentini (14.2.) wirt der rechtstag ze Überlingen von Zürich der Juden wegen; S. 6 des folgenden Ratsbuches v. 14. 2.1425: Off Valentini war der rechttag ze Überlingen von den Juden wegen. S. auch Nabholz, Stadtbücher II, S. 206. — Löws Verbindung mit Konstanz hörte aber nicht auf. Auch von Zürich aus betrieb er sein Geschäft weiter. Am 24.5.1425 wird ihm z. B. ein geleit auf 4 Wochen gegeben (Ratsbuch, S. 29). Im Stadtarchiv Konstanz befindet sich eine „Richtung" aus dem Jahre 1427, in der der Bürger Hainrich Rengger öffentlich bekannt gibt, daß alle Mißhelligkeiten, die zwischen ihm und „Lewen Juden zu Costentz burger zu Zürich" bestanden haben, beseitigt seien. 44) Reichsregistratur Wien H. 75, unter dem 3.3.1425; abgedruckt bei Ulrich, a. a. O. S. 382. Vorausgeht der Freiheitsbrief für Konstanz, fast gleichlautend mit dem Privilegienbrief, den König Wenzel der Stadt Zürich 1400 gegeben hatte, ohne Einschränkung an Jahren und Zahl der Haushaltungen (Ulrich, a. a. O., S.380f.). 45) 23.12.1425, Nabholz, Stadtbücher II, S. 220. 206

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