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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1936-01-01 · Heft 4 · p. Seite 193

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1936
Issue
Heft 4
Article
Antisemitismus im Mittelalter
Date
1936-01-01
Page
Seite 193 (sequence 8)
Language
German
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Wilhelm Grau. „Antisemitismus im Mittelalter" feststellen mußten, daß Straus' „Kernstücke" für meine Ungründlichkeit in nichts zusammenfallen, dann können wir es uns eigentlich ersparen, auf Straus' Darlegung „Von den Ursachen des Mangels an Gründlichkeit" näher einzugehen. Wo kein Mangel an Gründlichkeit erwiesen ist, kann man auch über keine Ursachen sprechen. Damit aber bei gewissen Lesern nicht der Eindruck entsteht, Straus hätte in diesem Abschnitt nun auf einmal seine Methode verlassen und „gründlich" gearbeitet, zitiere ich doch auch aus diesem Abschnitt noch einige Proben. Straus wirft mir vor, ich verweise oft falsch auf seine Quellensammlung, obgleich die Quellen nichts für die Behauptung ergäben. Als Beweis für „viele derartige verblüffende Feststellungen" führt er u. a. meinen Satz an, wonach der Bischof am kaiserlichen Hof beteuern ließ, „er habe sich persönlich von der Blutschuld der Juden überzeugt". Straus, 20 merkt dazu an: „Der angeführte Beweis (Beil. 283), eine Instruktion für den bischöflichen Gesandten, sagt: Der Bischof sei durch die Seinen, die dabei gewesen, genügend unterrichtet, daß die Juden den Mord gestanden hätten. Also nichts von persönlich überzeugt', sondern annähernd das Gegentei 1." Nun besehen wir uns Beil. 283: „Meister Hannsen Schwartzen anpringen an die K.M. von des Bischofs von R. von der Judischeit wegen: Da der Bischof durch die seinen, die dabei gewesen, genugsamlich bericht sei, daß die Juden ihre Übeltat gestanden haben und nachdem, solich geschieht zu Verachtung got des almechtigen, auch zu beswechung Christenlichs glauben bescheen und er durch sein Amt darvor zu sein verpflichtet sei, bittet er den K. (aiseT), sich die Sachen zu Herzen zu nehmen und mit den J. darob zu sein, damit soliche mißhandlung hinfür von ine nicht bescheen, auch sie unseren schopfer____nicht unern." Straus läßt also von diesem Beleg alles beiseite, was eindeutig darauf hinweist, daß der Bischof durch den Bericht seiner Leute auch persönlich von der Blutschuld der Juden überzeugt worden ist. Wie Straus dazu kommt, diesen Beleg als „annähernd das Gegenteil" von einer persönlichen Überzeugtheit des Bischofs zu deuten, möge er mit sich selber ausmachen. „Als Beispiel für Graus Bedenkenlosigkeit, Nachweise zu schaffen", behauptet Straus bedenkenlos: von 8 angeführten Belegstellen für die These, der Bischof sei nie in der Mordsache in Widerspruch zur Stadt getreten, erwähnen „zwei den Bischof weder dem Wortlaut noch dem Sinne nach" und weitere vier betreffen die Mordsache nicht. Dazu stelle ich fest: 1. Der ganze Satz auf den sich die von mir angeführten Belegstellen beziehen, heißt: „Bischof Heinrich hat auch weiterhin die Stadt beraten; er ließ zu, daß sie auf seine Beteiligung bei der Vernehmung der beschuldigten Juden, bei der Versperrung der Judengüter und bei der Herstellung des Notariatsinstrumentes über den Befund der Ärzte sich berief und trat nie in direkten Widerspruch mit der Politik des Rats." 2. Im einzelnen ergeben die aufgerufenen Belege folgendes: Beil. 338 ergibt des Bischofs Beteiligung bei der Vernehmung eines Juden, dessen Frau und Kind mit ihrem Gut in die Versperrung geraten sind. Daß die Versperrung im Zusammenhang mit der Mordsache stand, wird in Beil. 338 selbst angedeutet („von wegen etlicher J. umb ir Verhandlung, die sie gethan haben"). Straus müßte dies aber auch sonst wissen. Der Bischof ist ausdrücklich erwähnt. Beil. 339 ergibt, daß der Bischof mit Rat und Herzog zwei Notare bitten läßt, daß sie beurkunden die zu R. gefangenen 17 Juden seien noch am Leben. 193

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