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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1936-01-01 · Heft 4 · p. Seite 190

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1936
Issue
Heft 4
Article
Antisemitismus im Mittelalter
Date
1936-01-01
Page
Seite 190 (sequence 5)
Language
German
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Wilhelm Grau. „Antisemitismus im Mittelalter" geht, was Straus in der Polemik sagt: „die Praxis" sei „stark abgemildert". Die „vielen Nachweise", auf die sich Straus beruft, sind erstens nicht „viele" und zweitens keine Nachweise für die Behauptung, daß die strenge Auffassung des Zinsverbotes „in der kirchlichen Lehre" sich abgemildert habe. Was nun meine Darstellung des Wucherproblems betrifft, so ist noch das heranzuziehen, was Straus auf S. 23 seiner „Kritik" dazu sagt, nämlich, daß ich in Wirklichkeit nicht gegen ihn polemisiere, „sondern gegen die herrschende Auffassung der Geschichtswissenschaft. Das könnte ein großes Verdienst sein, wenn er (Grau) seine Darlegungen sachlich begründete." Straus wiederholt für diese Stelle sein Brandi-Zitat: „Der populäre Abscheu gegen Zins und Wucher war der naive Ausdruck der Tatsache, daß man sich von einer neuen Form des Wirtschaftslebens bedrückt fühlte." Dieses Brandi-Zitat fügt sich aber mehr in meine Auffassung ein als in die von Straus; denn es spricht sowohl von einer neuen Wirtschaftsform und sieht daneben deutlich die Opposition gegen den aufkommenden Frühkapitalismus, von der Straus nicht redet. Dies aber ist doch auch das von mir gegebene Bild. Über das kirchliche Wucherverbot als solches und das Fortbestehen oder Nichtfortbestehen der thomistischen Gesinnung als solcher sagt dieses Brandi-Zitat nichts aus. S. 79 meines Buches scheint Straus nicht zu kennen. Dort heißt es: „Das scholastische Wirtschaftsbild war ein Ideal und als solches nie im vollen Maße Wirklichkeit. Dazu kam, daß es in einer Zeit mit vorwiegend naturaler Wirtschaft aufgestellt worden war und mit dem Fortschreiten der Geldwirtschaft immer ferner und fremder den tatsächlichen Zuständen wurde. Aber es wäre ein gewaltiger Irrtum, glauben zu wollen, daß deshalb die kirchlichen Wirtschaftsprinzipien weniger vertreten worden wären. Im Gegenteil. Das Zinsverbot wurde theoretisch und in der Judikatur noch aufrecht erhalten, als es durch die wirtschaftlichen Verhältnisse schon unhaltbar geworden war. ,Das ganze Mittelalter hindurch haben besonders die einflußreichen Volksprediger und Volksbeichtiger der Dominikaner und Franziskaner sich gegen das Zinsnehmen gewandt. Noch Luther verwarf es ganz generell. Er steht hier völlig auf dem Standpunkt der extremsten Scholastik86)/ Gerade am Anfang des 16. Jahrhunderts wurde die Forderung einer strengen Wirtschaftsethik von den Bußpredigern am stärksten und leidenschaftlichsten erhoben. Der Ingrimm gegen den frühkapitalistischen Geist hatte damals seinen Höhepunkt erreicht87)." Diese ganze Stelle stützt sich nun, wie aus dem in den Anmerkungen 86 und 87 gemachten Beleg hervorgeht, auf Jakob Strieder, „Studien zur Geschichte kapitalistischer Organisationsformen", München 1925, SS. 61 u. 63 f. Bei jedem Historiker von Fach erweckt es stärkstes Befremden, daß Straus eine auf Strieder gestützte Auffassung über ein wirtschaftsgeschichtliches Problem des ausgehenden Mittelalters als „gegen die herrschende Auffassung der Geschichtswissenschaft" ansieht. Wenn es einen berufenen Zeugen für eine wirtschaftsgeschichtliche Frage des 15. und 16. Jahrhunderts gibt, dann ist der Münchner Wirtschaftshistoriker unbestritten einer der ersten. Wenn Straus in seinem Buch auf die Idee kommen konnte, im späten Mittelalter hätte die Auflösung des Zunftsystems nichts Ungewöhnliches dargestellt, dann kann man freilich nicht erwarten, daß er in dieser Frage über „die herrschende Auffassung der Geschichtswissenschaft" Bescheid weiß. Ich habe Straus gegenüber auf den Unterschied zwischen Papst und den kleineren kirchlichen Gewalten in der Frage der Zinspraxis hinge- 190

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