Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1936
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Die Konzession zur Errichtung der orientalischen Buchdruckerei und Buchhandlung in Berlin 1784
- Date
- 1936-01-01
- Page
- Seite 170 (sequence 3)
- Language
- German
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sie redeten von orientalischen Sprachen, meinten aber nur die hebräisch-aramäische. Drucke in arabischer oder syrischer Sprache waren doch ausgeschlossen. Das Wort „orientalische" sollte wahrscheinlich eine Umgehung des gescheuten Wortes „hebräische" sein, sagt Steinschneider. Doch ob hebräisch oder allgemein orientalisch, mit solcher Literatur wurde den bestehenden christlichen Buchdruckereien und Buchhandlungen kein Abbruch getan. Nach dem Gesuch vom 8. Januar sollten die beiden geplanten Einrichtungen zum Besten der Schule dienen. In der Unterredung mit dem Minister wurde noch ein neues Moment geltend gemacht, die Petenten hätten die Absicht, „die Kultur dieser Sprachen durch Erleichterung des Erwerbs der darinn geschriebenen Bücher zu befördern". Man wird nicht fehlgehen, wenn man diese Nebenabsicht aut das Konto David Friedländers setzt, des eifrigen Mitgliedes und Förderers der im Dezember 1782 in Königsberg begründeten „Gesellschaft der hebräischen Literaturfreunde". Der Beförderung der Kultur der hebräischen Sprache spendete Münchhausen „Lob und in mehr denn einer Absicht Aufmunterung". Was er sich unter dieser Sprachkultur gedacht hat? Die Purifizierung der hebräischen Sprache, die von den Meaßfim besonders betrieben wurde, konnte dem Minister gleichgültig sein. Ihm war mehr an der Aufklärung gelegen1, die durch billige hebräische Literatur seitens der vor ihm stehenden Jünger Mendelssohns unter den Juden verbreitet werden würde. Darum unterstützte er erst recht ihr Vorhaben und empfahl am 12. Januar in seinem Bericht an das Generaldirektorium (Original im Staatsarchiv) die erbetene Konzession. Von der Freischule sagte er: „Diese Anstalt hat allgemeinen Beyfall, und es wäre ein öffentlicher Verlust, wenn sie rücKgängig würde/' Das Generaldirektorium stimmte am 20. Januar Münchhausens „menschenfreundlicher Gesinnung" vollkommen bei und sandte ihm das Konzept der Konzession zur Erklärung des Einverständnisses. Da diese mit einigen Textänderungen am 26. Januar erfolgte, konnte das Konzept mit dem Datum des 3. Februar von den Mitgliedern des Generaldirektoriums und von Münchhausen unterschrieben werden. Am 9. Februar ging die Konzessionsurkunde zur Unterzeichnung an den König. Das Original (heute im Gemeindearchiv) mit 170 dem beibehaltenen Datum des 3. Februar unterzeichneten nebst dem König die Minister v. Münchhausen und v. Werder, letzterer für das Generaldirektorium. „Wir Friderich, von Gottes Gnaden König von Preußen etc., thun kund und fügen hiermit zu wißen, daß wir höchstselbst aut allerunterthänigste Bitte der Stiffter und jetzigen Directeurs der alliier etablirten jüdischen Frey-Schule Isaac Daniel Itzig und David Friedlaender zu desto beßerem Aufnehmen und Bestehen dieser Frey-Schule derselben eine Conceßion zur Anlegung einer Buchdruckerey und Buchhandlung von hebraeischen Büchern alhier allergnädigst bewilliget und ertheilet haben. Wir thun solches auch hiermit der- §estalt und also, daß bemeldeter Freychule erlaubet seyn soll, Bücher in der hebraeischen und andern orienthalischen Sprachen zu drucken und ungehindert in- und außerhalb den öffentlichen Jahrmärckten zu verkaufen und zu verhandeln. Ferner soll derselben zwarfreystehin, in jeder andern Sprache und mit Buchstaben, womit solche geschrieben und gedrucktwird, Ubersetzungen, Anmerckungen und Erläuterungen der herauszugebenden orientalischen Bücher undSchrifften beyzufügen«, jedoch dergestalt, daß dergleichen Uebersetzungen und Anmerckungen nicht als besondere Bücher gedruckt werden, sondern der orientalische Text das eigentliche und hauptsächliche Werck seyn muß, wie denn gedachter Frey-Schule hiermit verr stattet wird, zu solcher Druckerey eine Schrifftgießerey von Buchstaben und Typen der orientalischen Sprachen anzulegen, und kann dieselbe dazu sowohl als auch zum Setzen und Drucken' die benötigten Leute aus der Fremde kommen laßen, welche zu dem Ende, wenn es Juden sind, mit ihren Weibern und Kindern, doch dergestalt, daß sie sich alles andern Handels und Gewerbes enthalten müßen, toleriert und geschützet werden sollen. Wir befehlen demnach unserer Churmärckschen Krieges und Domainen Cammer und dem Magistrat alhier in Gnaden, mehrbemeldete jüdische Frey- Schule bey dieser derselben ertheilten Conceßion jederzeit zu schützen und dawieder auf keinerley Weise beeinträchtigen zu laßen. Urkundlich haben wir diese Conceßion höchsteigenhändig unterschrieben und mit unsern Königlichen Innsiegel bedrucken laßen. So geschehen