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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1936-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 120

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1936
Issue
Heft 2-3
Article
Gutachten und Briefe David Friedländers
Date
1936-01-01
Page
Seite 120 (sequence 8)
Language
German
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Moritz Stern. Gutachten und Briefe David Friedländers Bräuche rief jedoch in „fast allen Teilen des Königreichs" Widerspruch hervor, und es war verständlich, daß, als nach Auflösung des französischen Westphaleas die preußische Verwaltung eintrat, diese vor der Frage stand, ob sie die Synagogenordnung von 1810 mit gesetzlichem Zwang beibehalten sollte. Dies war besonders in Halberstadt der Fall, wo sich die Frommen um die Reformen der Synagogenordnung nie gekümmert hatten. Am 11. Juli 1814 wandte sich der Halberstädter Zivilgouverneur v. Klewiz an David Friedländer in Berlin mit dem Ersuchen, sich über die Zweckmäßigkeit der Synagogenordnung von 1810 zu äußern. Der Gefragte, der sich damals in Helmstädt zur Kur aufhielt, trat in seiner Antwort17) vom 22. Juli selbstverständlich für Beibehaltung und strenge Handhabung der Synagogenordnung ein. Gehe sie ihm nicht weit genug, so sei sie doch der notwendigste erste Schritt zur Verbesserung des Gottesdienstes und werde künftige wichtigere Reformen erleichtern: „Dem Befehl des Königl. Geh. Staatsraths, auch Civil-Gouverneuer Herrn v. Klewiz d. d. Halberstadt den 11. July d. J. zu genügen, verfehle ich nicht, mein unmaasgebliches Gutachten über die Zweckmäßigkeit der von dem ehemaligen Westphäl. Consistorio der Israeliten unterm 24ten Sept. 1810 erlassener Bekanntmachung wegen besserer Einrichtung des Gottesdienstes in den Synagogen ganz ergebenst anzuzeigen. Da diese Bekanntmachung von gelehrten und sachkundigen Männern, an deren Spitze damals Herr Jacobson als Präsident stand, verfaßt ist, so läßt sich im voraus berechnen, daß sie wohl erwogen, den zeitigen Bedürfnissen der Gemeinden, (deren größter Theil nichts weniger als mit dem Geist der Zeit fortgegangen ist), angemessener seyn wird und daß sie überhaupt die allernothwendigsten ersten Schritte verzeichnet, um dem Gottesdienst die Feyerlichkeit und die ernste Andacht zu verschaffen, ohne welche er diesen Nahmen nicht verdient und in ein leeres Gepräll ausartet, das das Herz nicht erwärmt und den Geist nicht erleuchtet. Diese Männer sind auch wirklich in kleinste Detail eingegangen, um eine künftige, bessere und zweckmäßigere Andacht vorzubereiten, und in dieser Hinsicht wäre es ein wahrer Verlust für diese Gemeinden, wenn auf deren Befolgung nicht strenger gehalten würde oder wenn — wie das Gerücht verbreitet — der Synagogen-Dienstseine alten unpassenden, mitunter empörenden Formen wieder angenommen haben sollte. Wenn daher auch nach meiner individuellen Oberzeugung der ganze Gottesdienst, besonders was den Inhalt der Gebete betrift, einer gänzlichen Umformung bedarf, um die künftige Generation dermaßen zu bilden, daß sie nicht allein gleich den übrigen Staatsgliedern getreue Unterthanen und gewerbthätige Bürger werden, sondern auch die nothwendigen Fertigkeiten in denjenigen Tugenden erwerben mögen, wozu nicht blos der Keim in ihnen liegt, sondern der sich auch in den letzten Zeiten sogar in Hinsicht des Kriegesdienstes so schön entfaltet hat, so muß ich doch gewissenhaft bekennen, daß jene von dem ehemaligen Gonsistorium entworfenen Vorschriften dazu dienen: der bessern Einsicht, der vernünftigem Ordnung und der Wirksamkeit des Gottesdienstes den Weg zu bahnen. Ich muß deshalb wiederholen: Es wäre ein bedeutender Verlust für die gute Sache, wenn eine weise Regierung, unter deren Schutzaufsicht sie nun wieder kommen, nicht auf die Beybehaltung dieser Vorschriften vor der Hand mit der ihr eigenen Festigkeit halten lassen möchte, weil diese in jedem Fall die künftigen wichtigern Reformen erleichtern und zum erwünschten Ziele führen würde. Ew. Hochwohlgeb. hochverehrtes Anschreiben ist mir anhero, wo ich mich zur Befestigung meiner Gesundheit seit 14 Tagen befinde, eingeschickt worden, und ich habe nicht ermangeln wollen, das Gutachten lieber schnell und flüchtig abzugeben, als damit Anstand bis zu meiner Rückkehr nach Berlin zu nehmen, weil diese vielleicht noch 4 Wochen dauern könnte. Ich unterzeichne mich etc. Helmstädter Brunnen den 22. July 1814. Friedlaender aus Berlin." 17) Abschrift im Kultusministerium Generalia Sekten- und Judensachen Nr. 1 vol. 2. 120

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