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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1936-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 119

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1936
Issue
Heft 2-3
Article
Gutachten und Briefe David Friedländers
Date
1936-01-01
Page
Seite 119 (sequence 7)
Language
German
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Moritz Stern. Gutachten und Briefe David Friedländers Richtig hat Guttmann erkannt, daß der Verfasser kein anderer als David Friedländer gewesen sein kann, der aufgefordert worden war, „einen Plan zur Be-i förderung der Moralität und des bürgerlichen Glückes der jüdischen Nation einzureichen und das Gutachten des Eucnel und Bendavid darüber beizubringen" und daher im Namen von drei Beteiligten spricht- Das Gutachten hat in der Tat Friedländer zum Verfasser. Es liegt, von seiner Hand geschrieben, in demselben Faszikel des Kultusministeriums, wo sich sein Bericht an den Berliner Magistrat vom 13. August 1812 befindet, und trägt als Expeditionsdattmi den 9. September 1800 sowie die Unterschriften: David Friedlaender, Isaac Euchel, L. Bendavid. Ins Ministerium gelangte Friedländers Gutachten von 1800 erst 1809 mit einem Berichte des Königsberger Konsistorialrats Dr. Wald vom November 1799 über die Anlegung von jüdischen Schulen in Süd- und Neuostpreußen, ihre Lehrgegenstände, die Wahl ihrer Lehrer und die vorhandenen Fonds. 2. Seine im Bericht an den Berliner Magistrat im August 1812 gemachten Darlegungen über jüdisches Schulwesen hat Friedländer anfangs Oktober in der bereits erwähnten Druckschrift unter Weglassung der Berliner Besonderheiten wiederholt und einen größeren Abschnitt über eine notwendige Umbildung des Gottesdienstes in den Synagogen vorausgeschickt. Ohne eine Mitwirkung der Behörden war eine Änderung nicht möglich. Die Aufnahme, die Friedländers Schrift dort fand, ist durch Geiger12) und meine Ergänzungen13) bekannt. Ich füge hier den Brief14) hinzu, mit dem Friedländer seine Schrift dem Minister v. Schuckmann am 6. Oktober überreichte: „Ew. Hochwohlgebohren wage ich es mit beyliegenden Bogen auch einige Zeilen zu überreichen. Ohne Ihren einsichtsvollen Urtheil vorzugreifen darf ich hoffen, daß die darin vorgetragene Gesinnungen Ew. Hochwohlgebohren Beyfall nicht entstehen wird15). Aber mehr als Beyfall: Unterstützung, Belehrung, Aufmunterung erwarte ich von dem edlen Manne, den die Vorsehung an die Spitze des etc. Departements des Kultus in den preußischen Staaten gestellt hat. Ew. Hochwohlgeb. nähere Befehle darüber sehe ich mit Sehnsucht entgegen und unterzeichne mich mit der schuldigsten Verehrung und tiefer Ergebenheit. Ew. Hochwohlgeb. gehorsamst unterthäniger Stadtrat Friedlaender. Aeltester der hiesigen Judenschaft. Berlin den 6. Oct. 1812." 3. Was Friedländer in seiner Schrift „Über die ... nothwendig gewordene Umbildung" 1812 hinsichtlich des Gottesdienstes für Preußen vorschlug, war, wenn man vom rein deutschen Gottesdienst absieht, im Königreich Westphalen bereits zu großem Teile gesetzlich geregelt. Eine vom Kasseler jüdischen Konsistorium am 24. September 1810 erlassene Synagogenordnung16), betitelt „Bekanntmachung wegen besserer Einrichtung des Gottesdienstes in den Synagogen" sorgte für Ordnung und Andacht des Gottesdienstes, beseitigte nicht mehr „zeitgemäße" Gebete und Bräuche und führte ein Königsgebet in deutscher Sprache ein. Die Streichung gewohnter Gebete und 12) Geschichte der Juden in Berlin II, S. 212ff. — Beiträge z. Gesch. d. jüd. Gemeinde zu Berlin VI, S. 18ff. — 14) Orig. im Kultusministerium a.a.O. ") So. 1G) Einleitung und einige Paragraphen sind bei Horwitz, Die Israeliten unter dem Königreich Westfalen, S. 65—68 wieder gedruckt. 119

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