Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1936
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- David Friedländers Sendschreiben an Probst Teller und sein Echo
- Date
- 1936-01-01
- Page
- Seite 96 (sequence 4)
- Language
- German
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Ellen Littmann. David Friedländers Sendschreiben an Probst Teller und sein Echo Im März 1799 brachte das „Berlinische Archiv der Zeit und ihres Geschmacks" einen Aufsatz „Politisch-theologische Aufgabe über die Behandlung der jüdischen Täuflinge"5). Der Verfasser fragt, warum der Staat eines so aufgeklärten Zeitalters sich noch immer nicht entschließt, die Lage der Juden grundsätzlich zu ändern. Die Ursache könne nicht in der Eigenart ihrer Religion, müsse vielmehr „in ihrem Charakter, ihren Gesinnungen, ihrer Bildung, in einer gewissen Mißstimmung, Verkehrtheit, Unbrauchbarkeit ihrer körperlichen und Geistesfähigkeiten, wodurch sie des Genusses jener bürgerlichen Wohltaten schlechterdings unempfänglich wären, gesucht werden." Darf wohl der Staat die Meinung beschönigen, daß „vermöge eines unbegreiflichen Einflusses, durch die bloße Taufhandlung alle diese Menschen bis in ihr tiefstes Innere eine gänzliche Umwandlung erleiden?" (232). Eine solche Möglichkeit bestände, wenn sich „die ganze Nation" zu diesem Schritt entschlösse, weil dann unter Umständen wenigstens die „Familienbande" nicht zerstört würden. Wie aber kann der Staat dem einzelnen Täufling billigerweise „alle Rechte und Genüsse der geborenen christlichen Untertanen" einräumen? Der Staat solle „haushälterischer mit der Spendung von bürgerlichen Wohlfahrten gegen Täuflinge" verfahren. Im Namen der Gesellschaft der Freunde, die er gleich zu Anfang seines Aufsatzes erwähnt hat, macht der Verfasser folgende Vorschläge: dem Täufling soll eine Frist von sechs Jahren gestellt werden, zwecks Bildung „des Gemüts, der Gesinnung, der Denkungsart . . ." Dann ist der Täufling ein „politisch vollständiger Christ und ein vollkommener Staatsbürger". Ferner: Kinder und Unmündige dürfen auf keine Weise aufgenommen werden. Und schließlich: die Heiratserlaubnis an Täuflinge beiderlei Geschlechts darf nicht unmittelbar nach der Taufe gegeben werden, da zu befürchten steht, „daß die während der Bildungsjahre entstehenden Kinder ... keine rein christliche, d. i. keine zum künftigen Staatsbürger taugliche" Erziehung erhielten (239). Den Verfasser der Gegenschrift der „Auflösung" interessiert besonders das Problem der Behandlung der jüdischen Täuflinge gerade „in einem Zeitpunkte, wo die Hälfte des christlichen Europa den Unterschied von Juden und Christen vernichtet ..." Mißmutig wirft er den Aufsatz fort, weil er nichts von dem, was er erwartet, enthalte; ein orthodoxer Jude, schließt der Verfasser, habe dort die Feder geführt, der die Getauften seiner Nation nur zu „chikaniren" beabsichtige. Für ihn bleibt nach wie vor „die allmähliche Auflösung" das Problem, woran gearbeitet werden müsse. Die Täuflinge seien nicht Menschen, „die sich und ihre Würde für kleinliche Erstattung preisgeben und das Gefühl für ewige Wahrheiten für niedrigen Sinnengenuß feilbieten." „Die wahre, einzige Religion ist ebensowenig an die Gebräuche der Synagoge wie an die der Kirche gebunden", wenn auch die „Notwendigkeit eines öffentlichen Gottesdienstes und Kirchenglaubens als eines religiösen Bandes der Gesellschaft" nicht bestritten werden könne. Zwar liege „in dem jüdischen. Kirchenglauben, nach einer vernünftigen Erklärung, nichts, was die Juden hinderte, tätige Staatsbürger zu sein". Die Taufe sei nicht der einzige Ausweg, aber es sei Pflicht, die Täuflinge gegen Vorwürfe zu rechtfertigen. Die vierte Schrift „Einige Ideen, veranlaßt durch die Politisch-Theolosche Aufgabe über die Behandlung der jüdischen Täuflinge" will einer- Art, in der z. B. die Talmudstellen zurechtgemacht und zum Beweis herangezogen werden, nkht auf einen jüdischen Verfasser schließen zu lassen. 5) Noch in demselben Jahr erscheint der Aufsatz als selbständige Schrift mit dieser Entgegnung: „Auflösung der im Archiv der Zeit aufgestellten politischtheologischen Aufgabe über die Behandlung der jüdischen Täuflinge". Da die „Auflösung" mit keinem Wort das Sendschreiben erwähnt, ist anzunehmen, daß auch sie noch vor April 1799 erschienen ist. 96