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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1936-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 89

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1936
Issue
Heft 2-3
Article
David Friedländer und die politische Emanzipation der Juden in Preußen
Date
1936-01-01
Page
Seite 89 (sequence 13)
Language
German
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Ismar Freund. David Friedländer und die politische Emanzipation der Juden in Preußen Nr. 4 Eingabe des Isaac Nathan Liepmann zu Berlin und Genossen an den König vom 14. Dezember 1792. Gen. Depart. Nr. 13 Vol. 3 Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! Ew. Königl. Majestät haben allergnädigst geruhet, die im Jahr 1787 von sämtlichen Judengemeinden gemachte alierunterthänigste Vorstellungen, daß a) die solidarische Verbindung, welche sie in mehreren Rücksichten untereinander fesselt, aufgehoben, und b) ihr politischer Zustand durch Erweiterung ihrer Rechte und mehrerer Nahrungszweige verbessert werden möge, in allergnädigster Erwegung zu ziehen. Auf den erfolgten Bericht eines hohen General-Directorii haben Ew. Königl. Majestät die Aufhebung der solidarischen Verbindung, als die Basis einer Reforme des Judenwesens, beschlossen, sie zu vollziehen allergnädigst befohlen, und dazu einen Termin auf den 3. September a. c. angesetzt. Mehrere Deputirten, die an diesem Tage in Berlin versammelt gewesen, um die Repartition der Königl. Abgaben zwischen den resp. Provinzen ein für allemal zu besorgen, haben um eine dreymonathliche Frist gebeten, um alsdann die Repartition zu bewerkstelligen, und es ist ihnen mittelst Directorial-Rescript vom 18. September nachgegeben worden, sich nach Hause zu verfügen, mit dem Befehl sich den dritten Dec. d. J. wieder einzufinden, weil alsdann daß Repartitions-Geschäft, weshalb ihre Zusammenkunft veranlaßt gewesen, schlechterdings ohne allen weiteren Aufenthalt seinen Fortgang haben, und zu Stande gebracht werden soll. Zu gleicher Zeit ist ihnen auf ihre alierunterthänigste Vorstellung die Abschrift des Entwurfs das Judenreglement betreffend, zugetheilt worden. Auf den neuen Termin vom 3. Dezember haben sich die Deputirten der sämtlichen Judenschaften eingestellt, aber die Bevollmächtigten der endes unterschriebenen Hausväter (welche mit zu denjenigen gehören, die die größten Abgaben zu tragen haben) ist die Stimmgebung von Amts wegen aus dem Grunde verweigert worden, weil ihnen die plurima Vota zu Deputirten fehle. Wir könnten uns auch darüber vollkommen beruhigen, und das Geschäft der Repartition denjenigen Berlinischen Deputirten überlassen, die die Stimmenmehrheit gewählt hat. Allein es will verlauten, daß man die Repartition und die Aufhebung der solidarischen Verbindung bey Seite setzen, und vorher erst Anträge, Vorstellungen und Bemerkungen gegen den Entwurf des Judenreglement allerhöchsten Orts einreichen will, von deren Erhörung als den das solidarische Band aufhören oder fortdauren soll. Dieses setzt uns in die allergrößte Bekümmernis und macht uns fürchten, daß das Repartitions-Geschäft ins Weite gespielt, und die Fesseln der solidarischen Verbindung, deren Ablösung wir mit der höchsten Ungeduld entgegen sehen, uns noch lange drücken dürften. Überdem scheint uns das Repartitions-Geschäft mit dem Reforme Plan in keiner Verbindung zu stehen, und nur das erste der Gegenstand zu seyn, der unter den Augen einer dazu ernannten Königl. Commission beendiget werden soll. Dieses lieget auch deutlich in den Worten des Directorial-Rescripts, das Repartitions-Geschäft ist unänderlich beschlossen, und von der allerhöchsten Person unsers allergnädigsten Landesherrn bewilliget und anbefohlen. Der Reforme Plan hingegen wird ein Entwurf genannt, bey welchem freilich modificationen Statt haben können und werden. Die Überzeugung, daß die Trennung der resp. Provinzen und Städte in Absicht der Königl. Abgaben, nicht in dem geringsten Zusammenhang mit dem Reforme Plan stehet, und die Furcht, die Verhandlungen der Deputirten dürfte auf Erklärungen im Namen der sämtl. Mitglieder der Judengemeinden leiten, welche eben so sehr unsern Wünschen als dem Wohl unserer Nachkommen entgegen sind, bewegen uns, Ew. Königl. Majestät allerunterthänigst zu bitten: 89

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