Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1936
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- David Friedländer und die politische Emanzipation der Juden in Preußen
- Date
- 1936-01-01
- Page
- Seite 84 (sequence 8)
- Language
- German
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Ismar Freund. David Friedländer und die politische Emanzipation der Juden in Preußen Unter Bezugnahme auf die letzte Eingabe der Ältesten wandte sich Friedländer einen Monat später (23. Oktober 1810)18) mit der Bitte um eine persönliche Audienz an Hardenberg. Sie wurde gewährt. Wie sie im einzelnen verlief, ist nicht bekannt. Aber über einen Punkt gibt ein zweites Schreiben Friedländers Aufschluß, das er kurz darauf unter dem 18. Januar 181119) unter Bezugnahme auf die Audienz an den Staatskanzler richtete. Aus ihm geht hervor, daß er als Argument für die Notwendigkeit der baldigen Emanzipation die Massentaufe angeführt hatte, die infolge ihrer unerträglichen Lage unter den Juden eingesetzt habe. Es entbehrt nicht einer gewissen Pikanterie, daß gerade Friedländer dieses Argument geltend machte, der etwa 10 Jahre vorher in seinem Sendschreiben an den Probst Teller die Taufe seines Kreises unter gewissen Bedingungen angeboten hatte, und daß er es gerade Hardenberg gegenüber geltend machte, für den eine der Tendenzen des Edikts von 1812 die Überführung der Juden zum Christentum bildete. In dem angeführten Schreiben übersandte Friedländer ein namentliches Verzeichnis von 50 Berliner Gemeindemitgliedern, die in den letzten 5—8 Jahren die väterliche Religion verlassen hätten. „Die bei weitem größere Zahl", so bemerkte er dazu, „sind Hausväter. Wieviel sind mir noch unbekannt! Wieviel haben nur ihre Kinder heimlich taufen lassen. In den Provinzialstädten, namentlich in Breslau und Königsberg, ist das Verhältnis ebenso groß. Wenn das Übel ist (und für die Judenschaft ist es in Absicht der Moralität und in finanzieller Hinsicht ein sehr großes Übel), so war es meine Pflicht, selbst mit Gefahr zudringlich zu scheinen, hierüber furchtlos meine Angabe zu beweisen." Es zeugt für die persönliche Wertschätzung, deren sich Friedländer erfreute, und für die Tatsache, bis zu welchem Grade er in Regierungskreisen als politischer Vertreter der Judenschaft angesehen wurde, daß auf unmittelbaren Befehl des Kanzlers die Bemerkungen des Justizministeriums zu dem im Kanzleramt ausgearbeiteten Gesetzentwurf an Friedländer zur Gegenäußerung gesandt wurden. Von besonderem Interesse sind hierbei die Auslassungen Friedländers20) zur Frage der Mischehe. Gegenüber dem Bedenken des Justizministeriums, die Juden als vollgültige Beweiszeugen in Kriminalsachen zuzulassen, weil die Möglichkeit, durch das eidliche Zeugnis zweier Juden über Leben und Tod eines Christen entscheiden zu lassen, eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit bedeuten könnte, erklärte Friedländer: „Dieses sind herzzerreißende Vorwürfe, deren Ungrund längst für den preußischen Staat entschieden ist. Und wenn in dem Reformedikt nur der leiseste Verdacht herrschen sollte, der Staat halte die Juden im Allgemeinen für lasterhafter als die anderen Untertanen, so geht der ganze Zweck der Reform, d. h. die Veredelung dieser Klasse von Untertanen, verloren. Mit dem Raisonnement, die vorigen Gesetzgeber haben gewiß nicht ohne starke Gründe sich bewogen gefunden, die Vollgültigkeit der Judenzeugnisse in Kriminalfällen zu verwerfen, läßt sich alles behaupten, auch daß sie Brunnen vergiftet und zu ihrem Passahfest Menschenblut brauchen usw." Auf den Vorschlag des Justizministeriums, die besonderen Strafen für den Ankauf gestohlener Sachen, für Münzverbrechen und für Bankrotte is) Freund, II, S. 420. ") Freund, II, S. 421. 20) Freund, II, S. 332 ff. 84