Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1936
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Stellungnahme der bayerischen Staatsregierung zu den Reformrabbinerversammlungen
- Date
- 1936-01-01
- Page
- Seite 54 (sequence 4)
- Language
- German
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heische, wozu aber bis jetzt keine Veranlassung gegeben sei. Denn „etwaige Bemühungen dieser Versammlungen zur Verbreitung geläuterter Begriffe über religiöse Gottesverehrung und über Sichtung des Unwesentlichen und Zufälligen vom Wesentlichen dürften, solange die Hauptlehren des Mosaismus und das Dogma der Tradition nicht angegriffen erscheinen, was bis jetzt wenigstens noch nicht angenommen werden kann, keineswegs als Produkte rationalistischer Verflachung und religiösen Indifferentismus, sondern nur als Kennzeichen eines regen religiösen Lebens und als das wieder erwachte Bedürfnis eines religiösen Fortschreitens anzuführen sein." Solche freiere Erwägungen fanden aber in München kein Verständnis. Am 19. Juni 1845 wurde im Namen Sr. Majestät des Königs von Bayern den Behörden eröffnet, daß den bayerischen Rabbinern die Teilnahme an der bevorstehenden Versammlung, sowie an jeder künftigen Fortsetzung derselben zu untersagen sei. Ein weiteres Jahr ging ins Land, und die 3. Rabbinerversammmlung kam in Sicht. Da wandten sich die Rabbiner Dr. Aub (Bayreuth), Grüne bäum (Landau) und G u t m a n n (Redwitz) mit folgendem Gesuch an die allerhöchste Stelle: „Die erste Versammlung deutscher Rabbiner in Braunschweig hatte in ihren Verhandlungen eine solche destruktive Richtung genommen, daß Ew. K. Majestät in allerhöchst deren Weisheit es für notwendig erachtet haben, den bay. Rabbinern die Theilnahme an der zweiten Rabbinerversammlung zu Frankfurt a. M. und jeder folgenden, solange Allerhöchst dieselben nicht anders zu bestimmen geruhten, zu untersagen. Erkennen die allerunterthänigsten Bittsteller mit allen Gutgesinnten der bayerischen Israeliten in diesem allerhöchsten Verbote das schönste Zeichen der väterlichen Fürsorge Ew. K. Majestät für die Erhaltung des positiven Judentums, so tragen wir alle das beruhi-r gende Bewußtsein in uns, daß kein bayerischer Rabbiner Mitglied jener ersten Versammlung war, so wie es auch keinem derselben beikam, noch vor dem Allerhöchsten Verbote der Theilnahme um diese geziemend nachzusuchen. Indessen hat sich bereits in der zweiten Versammlung zu Frankfurt ein ernsterer und besserer Geist gezeigt, und nicht ohne Grund giebt man sich der Hoffnung hin, daß bei 54 der diesjährigen Versammlung zu Breslau noch mehr Besonnenheit und gläubiger Sinn sich bewähren werden. Denn diese Versammlung ist keine öffentliche mehr, und auch dart man erwarten, daß viele Rabbiner im preußischen Lande, welche den positiv-historischen Standpunkt der Religion festhalten, teilnehmen werden. Schon bei der Versammlung zu Frankfurt fehlten nur wenige Mitglieder, um die Majorität für die positive Haltung zu sichern. Würde es nun auch den bayerischen Rabbinern gestattet sein, in diesen Versammlungen mitzuwirken, so könnte dies dazu beitragen, daß die zerstörende Gewalt der Neologie mit noch größerer Kraft bekämpft würde. Auf den Grund dieser ehrerbietigen Darstellung wagen es die allerunterthänigst Unterzeichneten, die allerdevoteste Bitte zu stellen: Ew. Königliche Majestät wollen allergnädigst geruhen, uns die Theilnahme an der den 13. Juli dieses Jahres beginnenden Rabbinerversammlung zu Breslau zu gewähren. Da wir natürlicherweise in keinem Falle irgend eine praktische Ausführung den dort gefaßten Beschlüssen in unseren Rabbinatsbezirken ohne Allerhöchste Genehmigung geben werden, so hoffen' wir im Vertrauen auf die allerhöchste Weisheit und Gerechtigkeit unseres allerhuldvollsten Landesvaters, daß wir keine Fehlbitten vor dem Throne Ew. Majestät getan haben. Bayreuth, den 22. Juni 1846." Auch dieses Gesuch wurde abgewiesen. Erst nach dem politischen Umschwung vom Jahre 1848 wurde der Bann über die jüdische Neologie innerhalb der blauweißen Grenzen aufgehoben. Zur Geschichte der Familie Hallo1). Von Tobias Jakobovits. Mit Recht bemängelt Max Freudenthal in der Besprechung des oben genannten Werkes2), daß darin nicht nachgewiesen erscheint, ob Israel Aron Hammerschlag tatsächlich in Prag gewirkt hat und ob die Familien Hammerschlag und Geizvogel identisch sind. Die folgenden Zeilen sollen diese Zweifel beheben und gleichzeitig über diese Familie, soweit sie Prag betrifft, Näheres bringen, wobei hauptsächlich die *) Zu dem gleichnamigen Buch von Dr. Rudolf Hallo, Kassel 1930. 2) ZGJD III, S. 220 ff.