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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1936-01-01 · Heft 1 · p. Seite 46

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1936
Issue
Heft 1
Article
Jüdische Meßmakler und Kleinhändler in Leipzig
Date
1936-01-01
Page
Seite 46 (sequence 7)
Language
German
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Arno Kapp. Jüdische Meßmakler und Kleinhändler in Leipzig ten, müßten vor Beginn ihrer Tätigkeit ein Pfand bei der General-Accise hinterlegen." Der Rat der Stadt Leipzig und die christliche Kaufmannschaft hielten dem verschwenderischen Fürsten gegenüber bekanntlich die Taschen zu, und so mußte neben dem jüdischen Großhandel auch der jüdische Kleinhandel für den benötigten Ausgleich sorgen. Noch galten aber die Bestimmungen der Leipziger Judenrordnung vom Jahre 1687, die es dem Kleinhandel infolge der übermäßigen „Judensteuer" unmöglich machten, die Messen zu beschicken. Ihre Aufhebung im Jahre 1816 machte auch für den Kleinhandel die Bahn zu einer beispiellosen Entwicklung frei. Man wartete nur die Gelegenheit ab, um größere Bewegungsfreiheit zu verlangen. Das Jahr 1848 schien der Zeitpunkt zu sein, den Rat um solche zu bitten8). Am 9. Mai 1848 unterzeichneten einige sechzig jüdische Kleinhändler folgendes Schreiben an den Rat: „Einem Wohledlen Magistrat nahen wir gehorsamst Unterzeichnete mit dem Gesuch um Abhilfe eines Übelstandes, der in einer finstern unduldsamen Vergangenheit seine Wurzel hat und mit dem Geist und der Denkweise unserer Zeit kaum noch in Einklang zu bringen sein dürfte. Es ist nämlich bis heute den Juden, welche die hiesigen Messen zum Einzel- Verkauf beziehen, verwehrt, ihre Buden innerhalb der Stadt aufzu-. schlagen, vielmehr sind sie alle auf einen gewissen Platz außerhalb derselben hingewiesen, und auch da ist es ihnen nur für acht Tage gestattet, ihre Läger feilzubieten. Diese Beschränkung muß ohne Zweifel die verderblichsten Folgen herbeiführen und den jüdischen Handelsleuten jede Möglichkeit eines auch nur leidlichen Erwerbs vollständig abschneiden. Es möge uns aber auch gestattet sein, neben den materiellen Folgen auch die moralischen anzudeuten, die von diesem, wie von jedem Ausnahmegesetz unzertrennlich sind, und gewiß nicht in allzuentferntem Zusammenhange stehen mit den Äußerungen von Haß und Feindseligkeit, die sich gegen die Bekenner der jüdischen Religion überhaupt in den Organen der städtischen Presse in so beklagenswerter Weise kund geben----". Der Rat hatte die jüdischen Kleinhändler der besseren Aufsicht wegen auf dem Augustusplatz untergebracht. Außerhalb dieses Platzes durften keine „Judenbuden" errichtet, viel weniger daselbst verkauft werden. Der Rat hüllte sich in das übliche Schweigen. Um der berechtigten Bitte aber noch größeren Nachdruck zu verleihen, verlangten sämtliche zur Ostermesse 1848 in Leipzig anwesenden jüdischen Kleinhändler „Aufhebung aller Zurücksetzungen der Handelstreibenden jüdischen Glaubens hinter ihre christlichen Mitbrüder". Diese Eingabe an die Kreisdirektion war von mehr als 400 jüdischen Kleinhändlern unterzeichnet. Die Kreisdirektion erklärte dem Rate am 8. Juni 1848, „daß ihr eine gänzliche Aufhebung der Beschränkungen unbedenklich erscheine"; auch fürchtete sie, daß bei fernerem Fortbestehen dieser Vorschriften damit gerechnet werden müsse, „daß auch idie ausländischen jüdischen Kaufleute und Händler den Besuch der Leipziger Messen aufgeben werden". Rat und christliche Kaufmannschaft aber ruhten nicht eher, bis die Regierung5 am 4. November 1848 die jüdischen Kleinhändler mit ihrer Eingabe abwies. Wenn man die Entwicklungsgeschichte der Leipziger Messe in historischer Wahrheit darstellen will, dürfen die Geschichte des jüdischen Meßhandels und seine Bedeutung für Leipzig nicht vergessen werden. Das 19. Jahrhundert brachte der Stadt und der Messe durch Brodyer jüdische Großkaufleute eine ungeahnte Entwicklung. Nicht die christlichen Leipziger Handelskreise beherrschten im Anfange des 19. Jahrhunderts die Leipziger Messe, sondern jüdische Kaufleute drückten dem Meßhandel ihren Stempel auf. Bezeichnend für die damalige Zeit ist die Tatsache, daß der Rat der Stadt im Jahre 1818 auf Vorschlag der christlichen Handelskreise nach Einführung der Maklerordnung neben 15 christlichen Maklern die doppelte Anzahl jüdischer Meßmakler in Eid und Pflicht nahm. *) Leipziger Ratsarchiv, Titel XLV/B.45. 46

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