Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1936
- Issue
- Heft 1
- Article
- Jüdische Meßmakler und Kleinhändler in Leipzig
- Date
- 1936-01-01
- Page
- Seite 43 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2259275-2259303-2259305-2262116--4409-2262193- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Arno Kapp. Jüdische Meßmakler und Kleinhändler in Leipzig: Die Maklerordnung von 1818 aber bestimmte wieder, daß bei der Wahl jüdischer Makler die christlichen Krämer und Kaufleute zu hören seien. Man machte also die Anstellung eines jüdischen Maklers wieder abhängig von dem Gutachten der Kramermeister und Handelsdeputierten. Nach dieser Maklerordnung hatte der jüdische Meßmakler zu geloben, daß er sein Amt redlich, treu und fleißig abwarten wolle. Jeder erhielt nach seiner Verpflichtung vom Rate ein Diplom ausgehändigt. So erhielt Moses Löbel Monnias im Jahre 1818 folgendes Dekret4): „Wir Bürgermeister und Rat der Stadt Leipzig beurkunden und bekennen hiermit, daß Wir die von den Herren Kramermeistern und Handelsdeputierten: all hier bewirkte Auswahl Moses Monias aus Brody zu einem Meßmäkler genehmigt und denselben als solchen bis auf Widerruf bestellet, auch heute zu genauer Befolgung der unterm 7. März 1818 allergnädigst confirmierten Leipziger Mäkler-Ordnung und sonst mittelst eines unter den erforderlichen Feierlichkeiten abgelegten Eides verpflichtet haben. Zu dessen Beurkundung haben Wir ihm gegenwärtiges Diplom mit Unserm größeren Stadtsiegel und glaubwürdiger Unterschrift ausgestellet. Leipzig'amV April 1818. Der Magistrat zu Leipzig." Dieser Monnias war einer der bedeutendsten jüdischen Meßmakler der Stadt. Nach einer 20jährigen ununterbrochenen Tätigkeit überreichte er am 15. Februar 1838 dem Rate ein Gesuch an die sächsische Regierung, in welchem er um seine Ansässigmachung bat5). Er verpflichtete sich, aus Dankbarkeit 500 Reichstaler zu stiften, wenn man ihn ansässig werden lasse. Erst aber hatte die „Sicherheitsbehörde" ihren Bericht über ihn einzusenden'. Aus ihm erfahren wir, daß Monias sich seit 1S0Q fast ununterbrochen in Leipzig aufgehalten habe. Die Behörde gibt ihm das Zeugnis eines ruhigen und soliden Mannes. Sein Vermögen beziffere sich auf 10 000 Taler, die er sich durch seine bedeutenden Abschlüsse als Makler verdient habe. Seit 1814 wohnte er ununterbrochen in einem Hause der Ritterstraße. (In dem alten Gebäude Nr. 715, heute Nr. 23.) Monnias erhielt vor der Hand keine Antwort. Da schrieb er am 13. September erneut an den Rat. Die Stadtverordneten stimmten der Gewährung seiner Bitte zu, wenn er sich verpflichten würde, sofort die 500 Taler in guten Staatspapieren beim Rate zu deponieren. Am 24. November stimmte das Gesamtministerium der Ansässigmachung zu, und Monnias hinterlegte sofort die verlangten 500 Taler. Der Rat bedankt sich öffentlich für diese Stiftung, die allerdings im Stiftungsbuch der Stadt nicht erwähnt ist, dafür aber im Leipziger Tageblatt vom 7. März 1839. Am 29. Juli 1845 bat er unter Zurücksendung seines Diploms den Rat wegen zunehmenden Alters um Enthebung von seinem Amte als Meßmakler, das er 27 Jahre ausgeübt hatte. Der Rat genehmigte seine Bitte. Im gleichen Jahre wurde Monnias Bürger der Stadt und Hausbesitzer. Wenige Jahre später starb er. Das Leichenbuch der Stadt bringt unterm 16. Februar 1851 hierüber folgende Eintragung: „Ein Mann (Jude), 75 Jahre alt, Moses Löbel Monias, Bürger und Kaufmann im Schuhmachergäßchen, starb am 14. Februar, ist auf hiesigem israelitischen Friedhofe beerdigt worden." In den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts scheint der Rat die Ausübung der Maklertätigkeit wieder strengeren Gesetzen unterworfen zu haben; denn als im Jahre 1852 Leon Alexander Axenfeldt aus Dessau bereits 14 Tage vor Beginn der Messe Geschäfte abwickeln wollte, wies ihn der Rat auf Betreiben der Handelsdeputierten aus der Stadt, trotzdem er bereits seit 1821 als Meßmakler verpflichtet war. Er erhob Einspruch, indem er sich auf die Bekanntmachung des Rates vom 9. September 1816 berief, wonach ihm das Abwickeln der Maklergeschäfte auch zwischen den Messen gestattet sei. Der Rat aber teilte ihm mit, daß diese Verordnung durch die Maklerordnung später außer Kraft gesetzt worden sei. Auch Axenfeldt wurde in seinem Dienste für die Stadt und die Messe alt; 49 Jahre lang — vom 21. Januar 1818 bis zum 23. September 1867 — war er als jüdischer Meßmakler in Leipzig tätig. *) Leipziger Ratsarchiv, IL Sekt. M/1625. 5) Leipziger Ratsarchiv, II.Sekt. M/1537 43