Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1936
- Issue
- Heft 1
- Article
- Antisemitismus im Mittelalter
- Date
- 1936-01-01
- Page
- Seite 22 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Raphael Straus. Antisemitismus im Mittelalter. Ein Wort pro domo des Gegenstandes geht genau soweit wie meine Wiedergabe. Vermutlich darum, weil in dieser Wiedergabe alles sachlich Wichtige enthalten ist? So ist es tatsächlich. Aber warum ist die Wiedergabe dann „unzulänglich"? Im übrigen sei bemerkt, daß mir Dr. Stern, jener zweite angegriffene jüdische Autor, schon vor etwa drei Jahren mitgeteilt hat, daß er den vollen Wortlaut im „Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft" zu veröffentlichen beabsichtige, und diese Auskunft mich zu der verkürzten, aber sachlich erschöpfenden Wiedergabe veranlaßt hat und veranlassen durfte. Andere Stücke hingegen soll ich überhaupt unterdrückt haben. So Grau 191. Das ist wichtig, weil diese Stücke (schriftliche Mitteilung des Bischofs über das Trientiner Mordgeständnis) für die Urteilsbildung bedeutsam wären. Die Stücke „fehlen'* tatsächlich, aber nicht bloß in meiner Edition, sondern im Archivbestand. Ich hatte seinerzeit über viele Stücke, die Gemeiner erwähnt, die ich aber nicht vorfand, mit Oberarchivrat Obers eider gesprochen, der mir mitteilte, daß manches, was Gemeiner vor 120 Jahren noch gekannt habe, jetzt nicht mehr vorhanden sei. Man kann damit, wie ich festgestellt habe, ein ganzes Buch füllen. Ich habe meinerseits auf diese Stücke nicht verwiesen, weil jeder Benutzer meiner Edition, wenn er überhaupt Nutzen von ihr haben will, Gemeiners Chronik heranziehen muß. Auch Grau hat das zweckmäßigerweise getan. Wenn er nun auch nach den Stücken, die in meinen „Beil.", wie er sagt, „fehlen", nachgeforscht und sie gefunden hätte, so hätte er mir aus deren Fehlen einen Vorwurf machen können. Aber er hat sie gar nicht erst gesucht, noch nicht einmal gemerkt, daß in diesem Sinne noch mehr Stücke in meiner Edition fehlen, und nicht nur in meiner Edition, sondern sogar im „Regensburger Urkundenbuch" der Monumenta Boica. Grau übernimmt nicht nur Gemeinersche Richtigkeiten ohne eigenes Urteil, sondern auch Gemeinersche Schiefheiten. Gemeiner berichtet (4, 292), die Juden hätten erklärt, nur 10 v. H. ihres Lebensmittelbedarfs in der Stadt selbst zu kaufen. Aber das ist nicht richtig. Die Juden erklärten nämlich, daß sie nicht 10 v. H. ihres Lebensunterhaltes in Regensburg gewönnen (Beil. 845). Das ist etwas ganz Anderes und viel Wichtigeres. Die Gemeinersche Angabe hätte bloß für das relativ unwichtige Teuerungsproblem Bedeutung, die wirkliche Mitteilung der Quelle aber ist sehr wichtig für die Beurteilung der jüdischen Wirtschaftsverhältnisse überhaupt. Ganz unscharf führt Grau im Register die Lebensmittelversorgung der Juden unter „Lebensmittelhandel" an. Es ist nicht richtig, daß "ich (31) behauptet hätte, die Predigten gegen die Juden hätten die Vertreibungsabsicht als Motiv gehabt (G. 85). Ich habe das allein von Balthasar Hubmaiers Predigten behauptet, und bezüglich dieser ergibt sich die Richtigkeit aus Beil. 1100 u.v.a., die Grau selbst kennt und zitiert. Darüber hinaus habe ich ausdrücklich die Bekehrungspredigten von den politischen Predigten geschieden (30). Graus Kritik ist also völlig unberechtigt. Daß Grau die Bekehrungspredigten des Petrus Nigri bald als Disputation und Religionsgespräch, bald richtig als Predigten bezeichnet (61, 185), mag als bloß formeller Mißgriff hingehen. Aber daß an dieser Disputation, die keine war, „die gelehrtesten Rabbiner Deutschlands" teilnahmen, ist eine bloß redensartliche Äußerung Gemeiners, die Grau unbesehen übernimmt, und die in den Quellen nicht die geringste Grundlage hat8). Empfindlicher ist Graus Behauptung, daß Nigris „Tractatus contra Judaeos" die Druckausgabe der 1474 in Regensburg gehaltenen Predigten alias Religionsgespräch sei, und daß mir das entgangen sei. Für die erstere Behauptung erspart sich Grau jede Spur eines Beweises. Der Tractatus mit seinen heftigen Invectiven gegen die Juden kann unmöglich den Inhalt der Bekehrungspredigten wiedergeben; es ist geradezu widersinnig, das anzunehmen. Daß mir der Tractatus bekannt war, ergibt sich aus S. 56 meiner Arbeit sowie aus Beil. 211. Beide hätte Grau kennen müssen, da ich ihm beide Belege selbst übergeben habe. Ebenso unzuverlässig ist seine Angabe über die den Juden gestatteten Höchstzinsen. Daß er die klassischen 431/3 v. H.9) nicht kennt, die in der Literatur so oft 8) Von den Mängeln der Gemeinerschen Darstellung der jüdischen Lebensverhältnisse habe ich in meiner Arbeit S. 58 f. gesprochen. Sogar seine Angabe, daß auf dem Regensburger Judenfriedhof viele jüdische „Propheten" begraben worden seien, übernimmt G. unbesehen. 9) Nämlich wöchentlich 2 Pf. vom Pfd. 22