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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1935-01-01 · Heft 4 · p. Seite 243

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1935
Issue
Heft 4
Article
Die Zulassung des ersten jüdischen Gemeindearztes in Breslau
Date
1935-01-01
Page
Seite 243 (sequence 2)
Language
German
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Guido Kisch. Die Zulassung des ersten jüdischen Gemeindearztes in Breslau Inauguraldissertationen in öffentlichen Disputationen nach der damals üblichen Weise „ex cathedra“ zu verteidigen. Die Promotion wurde ihnen vielmehr nur privatim gewährt, d. h. sie fand nicht in der Universitätsaula und ohne öffentliche Disputation statt. So ist es auch in Halle gewesen, wo Abraham Kisch die Doktorwürde anstrebte. Um für sich und seine Glaubensgenossen die gleiche Behandlung zu erwirken, wie sie für die anderen Doktoranden üblich war, stellte er in seinem Gesuch an den König um Zulassung zur Promotion, von der bisherigen Gewohnheit abweichend, das ungewöhnliche Verlangen, seine Inauguraldissertation öffentlich verteidigen zu dürfen und nachher den Doktorgrad in der gleichen Form verliehen zu erhalten, die bei den nichtjüdischen Doktorkandidaten zur Anwendung gelangte. Am 16. März 1749 erteilte Friedrich der Große der medizinischen Fakultät zu Halle den Befehl, Abraham Kisch „gebetenermaßen zu admittieren oder falls habenden Bedenkens davon anhero zu berichten“, vorausgesetzt, daß er das Examen besteht und die Gebühren bezahlt. Die Fakultät hat anscheinend kein Bedenken gefunden, das ihr zu einem neuerlichen Majestätsbericht Veranlassung gegeben hätte. So durfte Abraham Kisch am 25. Juni 1749 als erster Jude in der Universitätsaula zu Halle seine Inauguraldisputation über Theorie und Therapie der Lungenschwindsucht öffentlich verteidigen. Aber die königliche Großzügigkeit, die sich im Reskript Friedrichs des Großen durch uneingeschränkte Gewährung der Kischschen Bitte offenbart, zeichnete nicht in gleichem Maße die medizinische Fakultät zu Halle aus. Wohl führte sie dem königlichen Auftrag entsprechend die Promotion öffentlich in der Aula durch, hingegen gestattete sie dem Kandidaten nicht, das Katheder zu besteigen. Der Eintrag im Dekanatsbuch meldet, daß Abraham Kisch zwar in der Aula, jedoch „extra cathedram“ promoviert worden ist. An diesem neuen Brauch wurde bei den folgenden Promotionen jüdischer Kandidaten in Halle seither .festgehalten. Ebenso bildete die Zulassung Abraham Kischs zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit einen Akt von grundlegender Bedeutung und weittragender Wichtigkeit für die Breslauer jüdische Gemeinde. Sein erstes dem König unmittelbar eingereichtes Gesuch, sich in Breslau niederlassen und dort ärztliche Praxis ausüben zu dürfen, war von Friedrich dem Großen eigenhändig ablehnend beschieden worden, weil an christlichen Aerzten zur Betreuung der Juden in Breslau kein Mangel sei, folglich die Ansetzung eines jüdischen Doktors nicht notwendig wäre. Im Dezember 1755 bewarb sich Abraham Kisch von neuem um die Erlaubnis, wobei er seitens der in Breslau Handel treibenden polnischen Juden Unterstützung fand. Alle Gründe und Gegengründe für die Gewährung seines Gesuches wurden von der Breslauer Regierung aufs sorgfältigste und eingehendste geprüft und erwogen. Die Entscheidung fiel diesmal zugunsten des Bittstellers. Ja, sie wurde sogar ohne eine neuerliche Genehmigung des Königs getroffen und unverzüglich in Kraft gesetzt. Der Bericht, der den Staatsminister von Schlabrendorff zu einem solchen Entschluß bestimmt hat, stellt ein äußerst interessantes zeitgeschichtliches Dokument dar, dessen historische Bedeutung weit über den unmittelbaren Anlaß, über den Kreis der beteiligten Personen und über das Gebiet der zunächst betroffenen Breslauer jüdischen Gemeinde 243

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