Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Juden in der Handelspolitik Friedrich Wilhelms I. von Preußen
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 214 (sequence 8)
- Language
- German
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Selma Stern-Täublcr. Pie Juden in der Handelspolitik Friedrich Wilhelms I. von Preußen Handwerker, aber auch die ganze. Zunft nicht imstande waren, aus Mangel an Kapital sich mit dem nötigen Rohmaterial zu versorgen oder aus Mangel an Geschäftssinn die Fabrikate zu verkaufen, wurde es üblich, daß der sog. Verleger die Rolle des Zwischenglieds zwischen Konsumtion und Produktion übernahm, d. h. daß er den Tuchmachern, den Leinwebern und den Schustern die fertigen Waren abnahm und sie weithin vertrieb. Der Kameralist Becher hat die Verleger die „Grundsäule aller Stände“ genannt, und sein Zeitgenosse Schröder hat ihren Wert darin gesehen, daß sie die Arbeiter davon abhielten, mit ihren Waren von Haus zu Haus zu gehen. Das ganze Verlagssystem, das man auch die hausindustrielle Periode der Wirtschaft genannt hat, ist charakteristisch für die Frühzeit des Kapitalismus. Es ist ein Uebergangssystem, das die handwerksmäßige Wirtschaftsform des Mittelalters von dem Fabrik- und Manufakturwesen der Neuzeit scheidet. In der Zeit Friedrich Wilhelms I. taucht, besonders in der Kurmark, der Neumark, in Pommern und in Ostpreußen der Jude als der ty^ pische Verleger der heimischen Gewerbe auf. Die Akten sind angefüllt mit den Bitten der Zünfte, ihnen Juden als Verleger zu überweisen und mit den Zeugnissen der Beamten und der Magistrate, daß der jüdische Verleger für die Zünfte und Handwerker eine Lebensnotwendigkeit bedeute. Nicht so sehr im eigentlichen Handel als im Verlag hat sich in jener Zeit die Wirtschaftstätigkeit der Juden abgespielt und auch von seiten des Staates Förderung erfahren. Da es dem König vor allem darauf ankam, die in Preußen verfertigten Fabrikate im In- und Ausland zu vertreiben, sah er in dem jüdischen Verleger, der diese Ware kaufte und verkaufte, allmählich eine wichtige Stütze seiner Wirtschaftspolitik. In dem Privileg für die 47 Judenfamilien der Neumark vom 30. Oktober 1717 wurde ausdrücklich bestimmt, daß sich die Juden so viel als möglich befleißigen sollten, „alle in Unsem Landen fabrizierten Waren an Auswärtige zu vertreiben“^ Im Jahre 1722 wurde verordnet, daß die gesamte Judenschaft der Neumark für 10 000 Taler Waren aus dem königlichen Lagerhause, der größten Wollmanufaktur des Landes, entnehmen und sie in Pommern, Polen, Schlesien und Sachsen verkaufen sollte. Der Entwurf zu einem neuen Privileg für die Berliner Juden von 1737 wollte, daß die Juden von den christlichen Fabrikanten allerhand ganz fertige wollene Waren kaufen und überall ordnungsmäßig debitieren müßten. Die Stadt Falkenberg glaubte, das Aufnehmen der Stadt befördern zu können, wenn ein bemittelter Jude dem Tuchmacher- und Schustergewerk zur Anschaffung von Wolle und Leder einige Kapitalien gegen mäßige Zinsen vorstrecke. Die Stadt Wittstock an der mecklenburgischen Grenze hielt die Vergleitung eines wohlhabenden jüdischen Tuchmachers für vorteilhaft, da dadurch den dortigen vielen Tuchmachern bessere Abnahme verschafft werden könnte. Die Berliner Regierung erteilte einem Baruch Marcus aus Prenzlau die Konzession, außerhalb Landes 3000 Stück Rind- und Pferdehäute zu kaufen, um die Prenzlauer Schuster mit ihnen zu versorgen. Ein Hirsch Samuel aus Landsberg berichtete, daß er rohes und gar Leder ins Land bringe und seit vielen Jahren die Schuster aus Prenzlau und Landsberg a. d. W. verlege, daß er die Tuch- und Wollfabriken durch seinen Wollverlag unterstütze, sie zur Verfertigung von Etamine und Tapeten verlege und zudem viele inländischen Tücher nach Polen ausführe. Die acht Tuchmacher von Greifenhagen in Pommern wiesen nach, daß Mendel Samuel jedem von ihnen monatlich 50 Taler vorgeschossen, das angefertigte Flanell abgenommen und nach Berlin debitiert habe. Falls er fortziehe, müßten sie krepieren und ihre Spinnerden dngehen lassen. Die deutschen und französischen in Wolle arbeitenden Handwerker von Stargard bezeugten, daß Marcus Elias sie seit vielen Jahren mit Wolle verlege, dafür ihre Rasche an sich nehme, wodurch sie in ihrer Nahrung viel Hilfe genossen hätten. Die acht armen abgebrannten Tuchmacher von Köslin attestierten, daß Borchard Philipp sie mit guter Wolle versorgt und ihnen Vorschuß gewährt habe, so daß sie in voller Arbeit ständen. Am 21. Mai 1735 erhielt ein Isaac Fischei ein Privileg auf Rollnow, um die Rasche- und Tuchmacher auf ihr Verlangen mit Wolle zu verlegen; in Rummelsburg hielt ein Moises Samuel die Tuchmacher in Arbrit, 214