Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Juden in der Handelspolitik Friedrich Wilhelms I. von Preußen
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 213 (sequence 7)
- Language
- German
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Selma Stern-Täubler. Die Juden in der Handelspolitik Friedrich Wilhelms I. von Preußen Wie in Ostpreußen waren die M e ß h ä n d 1 e r aus dem Osten, die Groß- und Kleinkaufleute aus Klein- und Groß polen, Galizien, der Walachei, aus den Moldaugebieten, Litauen und dem großen Rußland Juden. „In ihrer Zahl und Größe ihrer Einkäufe waren sie das belebende Element des Handels und für den Erfolg der Messe von bestimmendem Einfluß. Ihre beherrschende Stellung im Osthandel ging so weit, daß man von dem Ausfall der großen Ostmärkte auf den jeweiligen Erfolg der Frankfurter Messe schließen konnte. Sie waren es auch, die dem Meßhandel in der Bezahlung so große Liquidität verschafften. In den Berichten wird oft betont, daß von den Brodyer Großhandelsleuten einzelne bis zu 60 000 Dukaten in barem Geld getätigt hatten, ohne auch nur irgend einen Kredit in Anspruch zu nehmen.“ Da die Frankfurter Kaufleute zu arm waren, um gegen bares Geld den polnischen Juden die Waren abzukaufen oder mit ihnen Tauschhandel zu treiben, wurden 10 Judenfamilien in der Stadt geduldet „in Ansehung des Handels mit den aus dem benachbarten Königreich Polen zu den gewöhnlichen Messen ankommenden Juden“. Selbst der Magistrat wünschte, daß für die Frankfurter Juden das Gewürzeverbot aufgehoben werde, da die Stadt eine Handelsstadt sei und die Juden auf den Messen gewöhnlich mit den fremden Gewürzhändlern Baratte gegen andere Waren machten. War der jüdische Handel in Ostpreußen und Frankfurt a. d. O. Zwischenhandel und Engroshandel, der jüdische Kaufmann Exporthändler und Großkaufmann, der mit Ueberseewaren handelte, so war der jüdische Handel in Pommern Binnen- und Detailhandel, der jüdische Kaufmann Ladenbesitzer, der die städtische und ländliche Kundschaft mit seidenen und wollenen Waren versorgte. Wie in Ostpreußen wurde auch in Pommern von den Kriegs- und Domänenkammern und von einzelnen Schichten der Bevölkerung die Ansiedlung jüdischer Kaufleute gewünscht, damit sie den Handel belebten, mehr noch, damit sie diejenigen Erzeugnisse der modernen Luxusindustrie verkauften, die von den christlichen Ladenbesitzern noch nicht geführt wurden. So empfahl ein Herr von Glasenapp aus Pollnow die Ansiedlung eines Juden in der Stadt, da die Bürger nur Ackerbau und Handwerk, aber keinen Handel trieben. Der Jude sei für das Städtchen sehr nötig, damit er die Bürger und den benachbarten Adel mit tüchtigen Waren versorge. Die Landräte von Stolp und Rummelsburg bemühten sich, dem „bekannten“ Juden Joseph Wolff Moyses ein Geleit auf Stolp zu verschaffen, da die Commerce die Seele eines Landes, infolgedessen der Handel dieses Juden den dortigen Kreisen gar nicht schädlich, vielmehr höchst profitabel sei. Die zur Untersuchung des pommerschen Judenwesens eingesetzte Kommission hielt die Ansiedlung von Juden in Stolp und Rügenwalde für sehr nützlich, da dort wenige Kaufleute vorhanden seien. Ebenso erklärten die Sachverständigen bei der Akzise in einem Gutachten, daß die bisher vergleiteten Juden beibehalten werden sollten, damit die pommerschen Krämer die Bürger nicht übersetzten. Die Juden würden außerdem die Waren wohlfeiler als die Christen geben, so daß man „ihrer mit gutem Nutzen gebrauchen könne.“ Neben dem jüdischen Händler treten in der Zeit Friedrich Wilhelms I. zwei neue bisher unbekannte Wirtschaftstypen in Erscheinung: der jüdische Verleger und der jüdische Fabrikant, auch sie wie der jüdische Kaufmann dazu bestimmt, Wegbereiter der an die Stelle mittelalterlichen Handwerkertums tretenden modernen industriellen und kapitalistischen Wirtschaftsform zu werden. Unter dem im späten Mittelalter entstandenen Verlagssystem, das die beginnende Industrialisierung begleiten sollte, verstand man das eigenartige, sich allmählich herausbildende Verhältnis zwischen Handwerker und Händler. Da oft der einzelne 213