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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1935-01-01 · Heft 4 · p. Seite 212

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1935
Issue
Heft 4
Article
Die Juden in der Handelspolitik Friedrich Wilhelms I. von Preußen
Date
1935-01-01
Page
Seite 212 (sequence 6)
Language
German
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Selma Stem-Täubler. Die Juden in der Handelspolitik Friedrich Wilhelms I. von Preußen Die Juden Hessen sich, heißt es da, die Seiden-, WoII- und andere Packkammerwaren aus Leipzig, Danzig und andern auswärtigen Städten und Provinzen unmittelbar zuführen. Sie verdienten so viel, daß sie entweder für bares Geld ohne Packkammern und Kramwaren an die Fremden in großen Mengen verkaufen oder durch den Stützhandel gegen ihre Waren die Effekten und Güter jener Fremden an sich bringen könnten. Mit diesen Waren handelten sie dann wieder nach allen auswärtigen Ländern zu Wasser und zu Lande, arbeiteten bei Tag und Nacht und ständen mit ausländischen Handelsleuten in Polen, Rußland, Danzig, Deutschland und anderswo in Verbindung. Die jüdischen Händler wurden aber in Ostpreußen nicht nur im Interesse des Handels bevorzugt Es lag der Regierung ebensoviel daran, durch den jüdischen Handel das durch Kriege, Seuchen und Hungersnot verwüstete und menschenleere Land wieder zu beleben. Aehnlich wie man versuchte, durch die Gründung neuer Städte und Dörfer, durch die Ansiedlung von Handwerkern, Bauern und Fabrikanten, durch die Aufnahme der Salzburger, durch die Verbesserung der Postkurse und den Bau von Kanälen und Straßen die Provinz vor dem Untergang zu retten, so war man auch geneigt, „zur Bequemlichkeit der Untertanen einige Juden im Lande zu etablieren“. Die Juden seien diesen Orten nicht schädlich, sondern vielmehr nützlich, schrieb der Graf Albrecht Christoph von Finckenstein vom Amte Schönberg nach Berün. Sie ersetzten in den an Polen grenzenden und von christlichen Einwohnern entblößten Ortschaften' die Untertanen, vermehrten durch ihren kleinen Handel „Consumtion und Akzise“, schafften alles an, was man hier benötigte und was die christlichen Untertanen nicht anschaffen könnten. Der Bürgermeister Schulbach aus Senssburg verlangte im Namen des ganzen Magistrats und der Stadt die Ansiedlung eines vermögenden Juden, der die Stadt und die umliegenden Dörfer mit allerhand Kramwaren wie feiner Leinwand, Seide und Laken versorge. Die Stadt Passenheim im Amte Orteisburg begehrte die Ansetzung eines Juden, der mit Seidenkram handle, der Magistrat von Liebemühl im Amte Preußisch-Markt wollte jüdische Glaser, Riemer und Kramwarenhändler auf nehmen, die Stadt Johannisburg hatte jüdische Hutmacher, Sattler, Riemer, Schirmmacher, Fleischhauer, Goldschmiede und Zinngießer nötig, das Amt Schönberg, die Stadt Deutsch-Eylau und die Ortschaften des Natangschen Kreises wünschten die Vergleitung bemittelter, guter und ernster Juden, teils um die wüsten und unbebauten Städte zu besetzen, teils um sich mit allerhand fehlenden Handwerkern zu versorgen. Aehnlich wie man in Ostpreußen dem Handel nach dem Osten zuliebe die Juden begünstigte, förderte man sie Frankfurt a.d.O. im Interesse der Messen. Frankfurt a. d. O. war wie Ostpreußen ein Zwischenhandelsplatz zwischen dem Osten und dem Westen. Hier wurden die Fertigwaren des Westens mit den Rohmaterialien des Ostens vertauscht, hier trafen sich Russen, Litauer, Ukrainer mit Preußen, Böhmen, Schlesiern, Sachsen, West- und Süddeutschen. Den Messen zuliebe wurde hier das Prinzip mittelalterlicher Gebundenheit durchbrochen, d. h. der unmittelbare freie Handel zwischen Einheimischen und Fremden erlaubt. Unter der Regierung Friedrich Wilhelms I. nahmen die Frankfurter Messen einen großen Aufschwung. Nicht als ob sich der König allzuviel um sie gekümmert hätte. Ihm war es gleichgültig, ob die in seinem Lande verfertigten Waren in Frankfurt oder auf den ausländischen Messen vertrieben wurden. Die Hauptsache war ihm der Absatz der Fabrikate, nicht der Ort, in dem sie abgesetzt wurden. Aber der Kammerdirektor Hille, der mit allen Mitteln die Commerden beförderte, suchte auch die Messen zu heben, indem er sie durch geringe Abgaben, durch Beseitigung der Zollschikanen, durch staatliche Aufsicht und durch vorsichtige entgegenkommende Behandlung der Fremden belebte, von dem Grundsatz ausgehend, daß es en matiere du commerce gleichgiltig sei, ob ein Jude oder ein Christ handle. 212

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