Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Juden in der Handelspolitik Friedrich Wilhelms I. von Preußen
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 210 (sequence 4)
- Language
- German
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Selma Stern-Täubler. Oie Juden in der Handelspolitik Friedrich Wilhelms I. von Preußen Aufkauf und die Ausfuhr des Games und zum Schutz der Gerber die Aüsfiihr von Leder, Häuten und Fellen verboten. Aus dieser Schutzpolitik des Königs sind die schroffen Handelsbestimmungenfürdie Judenzu erklären, die Edikte von 1719 und 1727, die ihnen den Wollkauf, den Aufkauf und den Verkauf der gesponnenen Wolle bei Strafe der Konfiskation untersagten, die Edikte von 1719, 1730 und 1737, die ihnen die Ausfuhr aller im Lande gefallenen rohen Waren, die Aufkauferei und Ausfuhr von rohen Fellen, von rohen Rind- und Pferdehäuten, den Handel mit rauhen Fellen, mit rohem oder couleurtem Leder, mit unfabriziertem Tabak und mit fremden wollenen Waren verboten. Im allgemeinen hat man den Eindruck, als seien die strengen Handelsbestimmungen nur in denjenigen Provinzen vollständig durchgeführt worden, in denen eine aufblühende Industrie billiges Rohmaterial beanspruchte. Das war hauptsächlich in der Kurmark, besonders in Berlin, der Fall wo das Lagerhaus, vor allem aber die zahlreichen Tuch-, Strumpf-, Tressen-, Kanten-, Zeug-, Kattun- und andere Fabriken der französischen, holländischen und pfälzischen Einwanderer einen staatlichen Schutz nötig machten, in Halberstadt, Magdeburg und Halle, wo die französischen, lothringischen und pfälzischen Kolonisten die Gerberei neu belebten und ihre Wollmanufakturen, Strumpfwirkereien, Handschuh-, Hut-, Seiden-, Samt- und Tabakfabriken eben zu großer Blüte führten. Während in diesen Provinzen die Juden unter den Handelsbeschränkungen empfindlich litten und ihre Klagen immer lauter erklangen, wurden sie in jenen Ländern weniger betroffen, die noch keine Manufakturen kannten oder mehr Wolle hervorbrachten, als sie verbrauchten. Deshalb muß die Handelspolitik dieser Provinzen eigens betrachtet werden, weil sie infolge der ganz anderen wirtschaftlichen Struktur und geographischen Lage das Judenproblem auch in anderer Weise behandelten als die Provinzen mit industrieller Kultur und hugenottischer Kolonisation. Ostpreußen zum Beispiel unterschied sich in einigen Punkten völlig von den andern Provinzen. Es war im Gegensatz zu den übrigen Territorien außer Pommern der einzige Seestaat der Monarchie, der wichtigste Zwischenhandelsplatz zwischen Rußland, Litauen, Polen auf der einen, England und Holland auf der andern Seite. Während die andern Länder in territorialer Enge und dumpfer Abgeschlossenheit erstarrt waren, belebte hier das ewige Kommen und Gehen der Ausländer, der englischen, holländischen, schottischen, russischen, polnischen, ukrainischen, auch türkischen Kauf- und Handelsleute das Städtebild der Provinz. Ihre Kommissäre, die sog. Lieger, die auf den Freiheiten, d. h. auf landesherrlichem Boden wohnten, machten riesige Geschäfte durch geschickte Spekulationen, durch Verschiffung und Verfrachtung von Waren, durch den Austausch der westlichen und überseeischen Produkte gegen die Rohmaterialien aus Litauen und Polen. Der Kampf zwischen diesen von freihändlerischen Prinzipien erfüllten Liegern und den einheimischen Kaufleuten, die, ohne Kühnheit, ohne Wagemut, ohne Verbindung und Korrespondenz, nur darauf bedacht waren, ihre alten Privilegien, nämlich den ausschließlichen, unmittelbaren und selbständigen Handel mit Kaufmannsgütem über See und Land zu wahren, gab dem damaligen ostpreußischen Handel das Gepräge. Wiewohl Friedrich Wilhelm I. seiner Art entsprechend diese Privilegien der Zünfte zum großen Verdruß der Fremden aufs neue bestätigt, ja verschärft hatte, war der Handel hier doch weniger eingeschränkt als in den andern Provinzen. Die wichtigsten Träger dieses Handels waren die Faktoren oder Agenten der polnischen und russischen Magnaten, die mit ihren Rohmaterialien, Wachs, Hanf, Korn, Schweinsborsten, Juchten, Schiffsholz, Mastbäume, aber auch mit barem Geld nach Königsberg kamen, dort die Waren an die holländischen, englischen und französischen Kaufleute vertrieben und wieder die Erzeugnisse aus England, Holland und Frankreich in ihre Heimat mitnahmen. 210