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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1935-01-01 · Heft 4 · p. Seite 209

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1935
Issue
Heft 4
Article
Die Juden in der Handelspolitik Friedrich Wilhelms I. von Preußen
Date
1935-01-01
Page
Seite 209 (sequence 3)
Language
German
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Stlma Stem-Täubier. Die Juden in der Handelspolitik Friedrich Wilhelms I. von Preußen mecklenburgischen, schwedischen und sächsischen Getreides zeitweise verbot. Deshalb wurden vom Staate alle diejenigen Elemente unterstützt, die imstande waren, Fabriken zu gründen und zu erhalten, zu produzieren und zu exportieren — die Fabrikanten, die Arbeiter und die Verleger der heimischen Gewerbe. „Manufakturen“, so belehrt er in der Instruktion für seinen Nachfolger seinen Sohn, „im Lande ein rechtes Bergwerk heißen können und ein rechter nervus rerum gerendarum und die Wohlfahrt unserer Länder. Ein Land sonder Manufakturen ist ein menschlicher Körper sonder Leben, ergo ein totes Land, das beständig power und elendig ist.“ In dieser Wirtschaftspolitik Friedrich Wilhelms I. war seine Judenpolitik begründet, seine schroffe Abkehr von den Tendenzen des Großen Kurfürsten, der durch den jüdischen Handel die Wirtschaft zu beleben und durch ihn das mittelalterlich-gebundene Wirtschaftssystem seiner Zeit zu durchbrechen versucht hatte. Schon am 10. März 1718 wurde bestimmt, daß das Privileg vom Mai 1714 revidiert werden müsse, d. h. alle diejenigen Läden der Juden, die im Jahre 1690 noch nicht bestanden hatten, sollten geschlossen werden. Alle Juden, die im Jahre 1690 keine offene Läden besaßen, sollten nur noch mit alten Kleidern handeln dürfen; ein neuer Laden sollte ohne Spezialkonzession nicht mehr eröffnet werden. Die ältesten Schutzjudenkinder, die sich seit dem Jahre 1714 niedergelassen und eigenen Handel angefangen hatten, sollten diesen wieder aufgeben oder ihn mit der Handlung der Eltern verbinden müssen. Die zweiten und dritten Schutzjudenkinder, die ein eigenes Geschäft betrieben, sollten dieses wieder schließen. Die Erlaubnis, überall offene Läden und Buden zu halten, wurde zurückgenommen oder nur noch für offene Messen und Märkte erteilt. In einer Resolution vom 11. August 1718 wurde der Gewürzhandel stark eingeschränkt, im Generalprivileg vom 29. September 1730 der Handel mit Spezereien verboten; in weiteren Erlassen wurde die Geleitsfreiheit unterbunden, d. h. sie wurde nur für diejenigen Provinzen gestattet, in denen die Juden wohnten, während ihnen der Handel von einer Provinz zur andern untersagt wurde. Waren diese Handelsverbote mehr allgemeiner Art, so wurde allmählich auch der Handel mit gewissen Warengattungen vollständig unterbunden. Es war die Lieblingsidee Friedrich Wilhelms I., in seinem Lande so viele Manufakturen zu gründen, daß es unabhängig werde von ausländischen Erzeugnissen, ja daß es mit den eigenen Fabrikaten fremde Märkte versorge. Er ließ deshalb auswärtige Arbeiter kommen, die er gegen Versprechung von Steuerfreiheit und Prämien in seinen Städten ansiedelte, er suchte die schon bestehenden Industrien zu heben, zu den alten Gewerben neue Manufakturen einzuführen. In der Hauptsache lag ihm die wichtigste und älteste Industrie des Landes, die Wollmanufaktur, am Herzen. Er gründete selbst in Berlin das berühmt gewordene Lagerhaus, eine Art staatliche Fabrik, die feine Stoffe für Offiziere und' bessere Stände verfertigte, er legte Spinn- und Webschulen, Spinn- und Arbeitshäuser an, setzte Spinnerfamilien an und exportierte viele Jahre durch die neugegründete russische Kompagnie märkische Tücher nach Rußland. Um aber den Tuchmachern und den Wollgewerben ausschließlich die heimische Wolle zu sichern, um durch den Ausschluß des Zwischenhandels die hohen Wolipreise zu senken, eine möglichst hohe Qualität der Wolle zu erzielen und die Ausfuhr der guten heimischen Wolle nach dem Ausland zu verhindern, wurden die schon von dem großen Kurfürsten und Friedrich I. zeitweise erlassenen Wollausfuhrverbote auf das schroffste durchgeführt. In ähnlicher Weise wurde, wenn auch nicht so streng, zum Schutz der einheimischen Leinwandmanufaktur der 209

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