Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Rheinhessen
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 201 (sequence 2)
- Language
- German
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Paul Lazarus. Zur Geschichte der Juden in Rheinhessen Oppenheim a. Rh. Oppenheim stattgefunden zu haben, wie aus dem Schreiben Karls IV. an die Stadt Oppenheim vom 17. Dezember 1353 ersichtlich ist. Karl IV. verzichtet darin auf alle Forderungen, die er von Reichs wegen an Schultheiß, Rat, Bürgermeister, Burgmannen und Bürger von Oppenheim hatte aus dem Zoll, der Tötung der Juden und allen anderen Ereignissen in Oppenheim. Der Judenmord hatte das Reich immittelbar geschädigt, weil ja seine Einnahmen dadurch verringert wurden. Bald aber bildete sich eine neue Gemeinde, mit dem Rabbiner R. Isak an der Spitze, dem Sohne des R. Chajim, der 1349 den Märtyrertod erlitten hatte. Glücklichere Zeiten brachen für die J uden von Oppenheim wieder an, als zu Beginn des 15. Jahrhunderts am 4. September 1400 Ruprecht III., kurz nach seinem Regierungsantritt als König, die Freiheiten der Juden in Oppenheim bestätigte und 1403 der Stadt von neuem erlaubte, Juden bis zum 11. November 1407 dort wohnen zu lassen, am 14. Mai 1403 sogar den Schultheissen anwies, soviele Juden in die Stadt aufzunehmen, daß die Burgmannen, die auf die Juden „bewieset“ sind, alljährlich ihr Burglehengeld erhielten. Immer wieder wurde in späteren Jahren der Stadt, und zwar mit Rücksicht auf die dortigen Burgmannen, die Erlaubnis gegeben, Juden zu halten, so am 11. November 1416 auf weitere sechs Jahre gegen einen jährlichen Zins von 60 Fl. und ebenso von 1421 an wiederum auf sechs Jahre. Eine besondere Einnahmequelle für König Ruprecht war der goldene Opferpfennig und die halbe Judensteuer, die ihm aus dem ganzen Reiche zufloß. Zwei kurpfälzische Juden, Elia aus Weinheim und Isaak aus Oppenheim wurden von Ruprecht (am 17. August 1402 und wiederholt am 25. Januar 1403) zu Steuereinnehmern bestellt. Beide wurden mit weitgehenden Vollmachten ausgestattet, den „güldenen Opferpfennig und die halbe Judensteuer im Reich zu erheben“. Isaak scheint sein Amt zur besonderen Zufriedenheit des Königs verwaltet zu haben; am 11. Dezember 1404 nahm er ihn in seinen Schutz, da er sich „in des Königs Geschäften wol und getreulich gehalten und bewiesen hat“. Er scheint etwa im Jahre 1407 gestorben zu sein1). Die vielen Abgaben, die die Juden in dieser Zeit zu entrichten hatten, waren die Ursache, daß ihre Zahl in Oppenheim ständig abnahm. Diese Zustände veranlaßten die Bestimmungen König Sigismunds aus den Jahren 1414 und 1434 und die Urkunde des Pfandherm von Oppenheim, des Pfalzgrafen Ludwig, vom Jahre 1423. Schon 1414 hatte Sigismund festgesetzt, daß die Juden nur die Burglehen ausrichten und den goldenen Opferpfennig ans Reich zahlen sollten. Als die Oppenheimer Juden trotzdem vom Markgrafen Bernhard von Baden auf Sigismunds Weisung hin mit einer Sondersteuer, dem „Dritten Pfennig“, belegt wurden, beschwerte sich Pfalzgraf Ludwig bei Sigismund. Nach langen Verhandlungen bestimmte der König im Jahre 1434 nochmals, daß die Juden in Oppenheim nur die Burglehen ausrichten und den goldenen Opferpfennig ans Reich zahlen sollten. Neben diesen beiden Verpflichtungen hatten aber die Juden, wie oben erwähnt, noch 60 Gulden jährlich an den pfälzischen Pfandherrn für den geleisteten Schutz zu entrichten. Trotz dieser gewaltigen dreifachen Belastung der Juden, Zahlung von Abgaben an das Reich, Bestellung der Burglehen und Steuerzahlung an den Pfandherrn, scheint ihre Wohlhabenheit nicht gering gewesen zu sein; denn im Jahre 1434 steuerten sie zu dem an König Sigismund verabreichten Geldgeschenk 1700 Fl. bei; im Jahre 1438 wurde ihre finanzielle Leistungsfähigkeit auf 4000 Fl. geschätzt2). Diesen überaus drückenden Steuern suchten sich die Juden immer wieder zu entziehen. 1444 werden in einer Liste von 18 Ortschaften, deren Judenschaft die Steuern nicht entrichtet hatte und die deshalb in den Bann getan wurde, auch x) Wiener, Regesten, S. 58, Nr. 35; M. Stern, König Ruprecht von der Pfalz; Stobbe, Juden in Deutschland, S. 147; Löwenstein, Juden in der Kurpfalz, S. 21, Anmerk. 2. 2) Kerier, Zur Geschichte der Besteuerung der Juden durch König Sigismund und König Albrecht II. (in: Zeitschr. f. Gesch. d. J. in Deutschland, Bd. III, 1889, S. 118, 120 ff.). 201