Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Rheinhessen
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 200 (sequence 1)
- Language
- German
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Zur Geschichte der Juden in Rheinhessen (Oppenheim a.Rh.) Von Paul Lazarus Bereits im ersten Viertel des 13. Jahrhunderts bestand in Oppenheim eine kleine jüdische Gemeinde, die im Reichssteuerverzeichnis aus dem Jahre 1241 genannt ist und den geringsten Steuersatz, 15 Mark Silber, an das Reich zu entrichten hatte. Im Gegensatz zu den Glaubensgenossen in anderen deutschen Städten standen die Juden in Oppenheim damals unter dem unmittelbaren Schutz der Burgmannen und nahmen eine ziemlich günstige Stellung ein. Den Burgmannen zahlten sie ihre Steuern; sie allein mußten sie „ussrichten“, wie es in den Urkunden heißt. Das war für sie von größtem Vorteil, weil sie in der Zeit der Verfolgungen von den Burgmannen besonders beschützt wurden. Der im Jahre 1254 zwischen den Städten Worms, Mainz und Oppenheim abgeschlossene Drei-Städtebund nahm ausdrücklich auch auf die Juden in den genannten Städten Bezug; sie sollten sich des besonderen Schutzes seitens dieses Bundes erfreuen, wobei natürlich finanzielle Gründe ausschlaggebend waren. Auf der Versammlung des rheinischen Städtebundes am 6. Oktober 1254 in Worms wurde sogar bestimmt, daß denjenigen, die es wagen würden, ihre Hand gegen die Juden zu erheben, weder Lebensmittel noch Waffen noch sonstige Unterstützung gewährt werden sollten. Nachhaltige Erfolge aber scheinen alle diese Beschlüsse nicht gezeitigt zu haben; denn nach den Verfolgungen in den Jahren 1286 und 1298 beschlossen viele Juden aus Worms, Speyer, Mainz und Oppenheim, ihren Wohnsitz zu verlassen und nach Palästina zu gehen. Da durch diese Flucht der Krone eine gute Einnahmequelle verloren ging, befahl am 6. Dezember 1286 Kaiser Rudolf, sich alles Eigentums der aus den genannten Städten geflohenen Juden zu bemächtigen; die Zurückgebliebenen hatten den Behörden dabei behilflich zu sein. Um diese Zeit (1291) wird in den Schreinsbüchern der Laurenzpfarre zu Köln (Nr. 209, 210) ein jüdischer Einwohner aus Oppenheim, R. Jakobus, der mit Bela, der Tochter des R. Nathan von St. Trond verheiratet war, als Miteigentümer eines Hauses in Köln genannt. Im 14. Jahrhundert, in dem die Mainzer Erzbischöfe das Pfandschaftsrecht über Oppenheim ausübten, wurden zu mehreren Malen die Rechte und Freiheiten der Juden in Oppenheim, die sicherlich dieselben gewesen sind wie die, die Friedrich II. im Jahre 1236 der Wormser Judenschaft auf Grund von Privilegien Friedrich I. und Heinrich IV. gewährt hatte, bestätigt, so 1313 von Erzbischof Peter von Mainz sowie 1321 von Erzbischof Mathias. Aber alles das hinderte nicht, daß die Juden in Oppenheim trotz ihrer im allgemeinen günstigen Lage unter den blutigen Verfolgungen zur Zeit des Schwarzen Todes (1348/49) unsagbar zu leiden hatten und fast ganz aufgerieben wurden. Dem Beispiel ihrer Glaubensbrüder in anderen deutschen Städten folgend, gaben sich viele freiwillig den Tod, viele wurden hingemordet, unter ihnen der Rabbiner R. Joel Hakohen, der im Wormser Memorbuch erwähnt wird (Salfeld, Martyr., S. 255, 267, 281). Auch im Jahre 1353 scheint nochmals ein Judengemetzel in 200