Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Beziehungen zwischen der Wormser und der Mannheimer Judenschaft
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 194 (sequence 3)
- Language
- German
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B. Rosenthal. Beziehungen zwischen der Wormser und der Mannheimer Judenschaft rechts- und linksrheinischen Pfalz kleine Judengemeinden, die sich größtenteils bis heute erhalten haben. In Heidelberg waren schon 1649 Juden ansässig. In jenem Jahre starb dort Leser, Sohn desjechiel Oppenheimer8). Es wäre sehr lohnend aufzuzeigen, wie weit diese Besiedelung der Pfalz von Worms aus erfolgte, muß aber wegen des Raummangels hier unberücksichtigt bleiben. Es sei nur auf die von dort ausgegangene Familie Oppenheimer hingewiesen, deren Zweige in vielen pfälzischen Orten, namentlich der Bergstraße entlang, bis heute festen Fuß fassen konnten. Anfänglich bestanden innige Beziehungen zur Muttergemeinde. Die Toten wurden nach Worms überführt, und das dortige Rabbinat war die staatlich anerkannte Instanz für religiöse und zivilrechtliche Entscheidungen. Aber schon 1652 ging bei der kurpfälzischen Regierung „Jüdischer Synagog zu Wormbs beschwerung“ wider die Juden ein, so sich weigern, vor ihrem (dem Wormser) Rabbiner zu erscheinen. In dieser Beschwerde wird die Wormser Gerichtsherrlichkeit über die pfälzische Judenschaft ein uralter Brauch und eine uralte Gewohnheit genannt, die eine Ehrsame Schul genossen, und nun wollen sich neuerdings wider Recht und Billigkeit manche — vermutlich solche, die früher zu Worms keine Beziehungen hatten — diesem Richterstuhle unter dem Vorwände entziehen, sie ließen in Frankfurt oder andern Orten „judiciren“9). Auch die ersten Mannheimer Juden, die bald nach 1650 von Pfeddersheim herüber gekommen waren, standen anfänglich im Abhängigkeitsverhältnis zu Worms. Bald war aber die junge Gemeinde schon so erstarkt, daß sie jede Bevormundung ablehnte. In der ihr 1661 erteilten Konzession wird ausdrücklich festgestellt, daß die Mannheimer keiner anderen Judenschaft innerhalb und außerhalb der Pfalz unterworfen sein soll, sondern allein unter sich schalten und walten könne. Der Gemeinde wurde ferner gestattet, ihren eigenen Rabbi zu ihrer Schul zu halten und einen Begräbnisplatz, über dessen Erwerbung schon lange Verhandlungen schwebten, anzulegen. Nur wegen Lösung des jährlichen Taschengeleits sollte sich die Mannheimer mit der Wormser Judenschaft abfinden, aber nur so lange, als die der Stadt bewilligte Zoll- und Schatzungsfreiheit dauert, die 1672 abläuft. Sobald aber die Juden Schutzgeld, Schatzung und gemeiner Stadt Beschwemuss bezahlen und tragen werden, sollen sie vom Taschengeleit befreit sein10). Die Unabhängigkeitserklärung von Worms bedeutete keinen Abbruch der persönlichen und geschäftlichen Beziehungen. Die weitgehenden Freiheiten, die der Mannheimer Judenschaft eingeräumt worden waren, veranlagten mehrfach Wormser Glaubensbrüder, sich in der an der Neckarmündung entstehenden Stadt niederzulassen. So erhielt 1663 Baruch aus Worms Erlaubnis, dahin überzusiedeln. 1669 wurde Löb Ballin und Lazarus aus Worms gestattet, sich nach Erfüllung der Baupflicht seßhaft zu machen. Außerdem führten vielfache geschäftliche An- 8) Epitaphien des alten israelitischen Friedhofs zu Worms 1029. Dieser Jechiel-Daniel Oppenheimer lebte noch 1691 als Greis in Heidelberg. Von mehreren Forschem wird er mit Unrecht mit Moses Daniel, dem jung verstorbenen Sohne Samuel Oppenheimers, identifiziert, so z. B. von Wachstem: Die Inschriften des alten Judenfriedhofs in Wien, II, S. 16. 9) Bad. Gen.-Landesarch.: Pfalz Gen. 2885, abgedruckt bei D. Kaufmann: R. Jair Chajjim Bacharach S. 137 ff. 10) s. Löwenstein a. a. O., S. 76 ff., Z. 7, 8 u. 9. 194