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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1935-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 190

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1935
Issue
Heft 2-3
Article
Die Verbundenheit zwischen den jüdischen Gemeinden Worms und Mainz im Mittelalter
Date
1935-01-01
Page
Seite 190 (sequence 4)
Language
German
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S. Levi. Die Verbundenheit zwischen den jüdischen Gemeinden Worms und Mainz Im Mittelalter Entscheidungen der beiden Gemeinden Mainz und Worms hatten, ging über den Kreis der beiden Städte weit hinaus: es scheint, daß die Gemeinden Mainz und Worms geradezu zum Inbegriff der Landschaft „Aschkenas“ (Deutschland) in bezug auf religiöses Brauchtum möglicherweise vor dem Eintritt der Gemeinde Speyer in den Gemeindeverband geworden waren. So wird noch im Tur, Joreh deah, hilch. aveluth, § 401, von einer Brauchverschiedenheit der „Chachme-Aschkenas“ berichtet, wobei nur „die Weisen von Worms“ und „die Weisen von Mainz“ gegenübergestellt werden. Diese Brauchverschiedenheit ist natürlich älter als der Tur; denn sie wird auch in älteren religionsgesetzlichen. Sammelwerken erwähnt Es scheint nichts dagegen zu sprechen, ihre Entstehung in die Zeit zu datieren, in der nach Entstehung des Zweiverbandes Mainz-Worms die übereinstimmenden und die divergierenden Entscheidungen der Gelehrtenschulen entstanden oder festgestellt wurden. Im übrigen kann man aus der wiederholten Gegenüberstellung von Bräuchen in Mainz und Worms, auch wenn sie voneinander verschieden waren, herauslesen, daß die beiden Gemeinden irgendwie zusammengehörten. Der Namensausdruck für diese Zusammengehörigkeit ist in den verschiedenen Quellwerken und wohl auch in den verschiedenen Zeitabschnitten verschieden gewesen. Die Klärung der Frage, wie die Bezeichnungen „Chachme (Chasside usw.) Aschkenas“, „B’ne-Rhenus“, „Geone- (Chachme-, Sikne-, Rabbone-) Lothaire“ zu bestimmen sind, bedürfte einer besonderen Abhandlung, bei welcher die geschichtlichen und politischgeographischen Voraussetzungen eine eingehende Darstellung erforderten. Hier kann bezüglich des Begriffes „Lothringen“ in diesem Zusammenhang nur auf Germania Judaica, S. 160f. verwiesen und betont werden, daß die Einbeziehung der Gemeinde Worms in Lothringen, wie wir sie noch im Rokeach finden, nur dem verständlich wird, der die Kämpfe um „Lotharingen“ von 843 bis 1048 und die ethnographischen Folgen dieser Kämpfe beachtet. Als Bezeichnung für das Landschaftsgebiet, auf welches die Entscheidungen und das Brauchtum des Gemeindeverbandes vereinheitlichenden Einfluß hatten, gebrauchte man von etwa 1100 an zumeist „Aschkenas“8). Ob „Aschkenas“ ein über- oder untergeordneter oder ein nebengeordneter Begriff gegenüber den ebenfalls vorkommenden Bezeichnungen „Alemannia“ und „Schwaben“ war, kann nicht leicht festgestellt werden. Wahrscheinlich war „Aschkenas“ ein gegensätzlicher Begriff zu anderen Brauchtums-Gebieten wie „Zaräfath“ (Frankreich); doch ist es auffallend, daß „Zaröfath“ einmal gemeinsam mit „Schwaben“ und „Alemannia“ und ein andermal gemeinsam mit „Anjou“ (?) und „Lombardia“ die drei Länder bildeten, auf deren Uebereinstimmung die religionsgesetzlichen Entscheidungen sich stützen müssen9). Da Schwaben das obere Donau-Gebiet und Alemannia das Main-Neckar-Gebiet umfaßte, wäre Aschkenas als das Mittelrhein-Gebiet, wenn es den beiden ersteren ein gleichgeordneter Begriff gewesen wäre, ein näherliegender Partner gewesen als ZarSfath, oder für Zaröfath und Alemannia ein näher liegender Partner als Schwaben. Man muß deshalb annehmen, daß es zumindest größere Teile von Alemannia und Schwaben als übergeordneter Begriff zusammenfaßte. Die Zerlegung des Gebietes in die genannten Landschaften scheint zum Zwecke der leichteren Ermöglichung der notwendigen Dreiländer-Vertretung benützt worden zu sein. Spricht man von dieser Dreiländer-Vertretung, so muß man bedenken, daß zu unterscheiden ist zwischen den großen Rabbinersynoden, die von Vertretern weiter Landschaftsgebiete beschickt waren, und dem waad hakehilloth, dem Gemeindeverband, der eine Zusammenarbeit der Gemeinden Speyer, Worms und Mainz zur Aufgabe hatte. Ehe Rabbinersynoden traten zwar auch wiederholt in einer der drei Gemeinden zusammen und behandelten entweder die Erneuerung alter Beschlüsse oder die jeweils aus der politischen oder religiösen Lage sich ergebenden Aufgaben der einbezogenen Gesamtjudenheit. Ehe Synoden traten je nach Bedarf zusammen19). Wiederholt standen diese Synoden zeitlich und inhaltlich im Zusammenhang mit politischen Verschiedenheiten, die zwischen den Gemeinden Mainz und Worms bestehen, wird das. sowie in späteren Literaturwerken, besonders im Rokeach gedacht. 8) S. Eppenstein, a. a. O., S. 168, Anm. 1. 9) R. G. des Maharam Rothenburg (ed. Prag), S. 112 d; S. 111 d. 10) Vgl. Selig Auerbach, Ehe rheinischen Rabbinerversammlungen im 13. Jahrhundert. Würzburg 1931. 190

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