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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1935-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 174

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1935
Issue
Heft 2-3
Article
Aus dem Leben der alten Judengemeinde zu Worms
Date
1935-01-01
Page
Seite 174 (sequence 6)
Language
German
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Isaak Holzer. Aus dem Leben der alten Judengemeinde zu Worms Im Winterhalbjahr sollen die Väter ihre älteren Kinder, und wenn etwa solche in Pension bei ihnen wohnen, auch diese ermahnen, daß sie abends vor und nach dem Abendessen bis zum Schlafengehen lernen. Sie sollen ihnen hierzu freigebig Oel verabreichen; denn „die Leuchte ist das Gebot und die Tora Licht“. Eigentliche Ferien haben die Kinder nie. An den Halbfesten wie Chanukka und Purim wird der Unterricht auf die Hälfte des üblichen Pensums verkürzt. Die Lehrer haben das Recht und die Pflicht, die Schüler nicht nur im Unterricht, Betragen und religiösen Wandel streng zu beaufsichtigen, sondern auch, wenn nötig, mit der Rute zu züchtigen. Aber auch sie selbst unterliegen strenger Beaufsichtigung, daß sie ihre göttliche Aufgabe gewissenhaft erfüllen und ihre Pflicht nicht leicht nehmen. Ihnen wird zugerufen: „Fürchte Dich vor Deinem Gott!“ Die Oberaufsicht über Schüler und Lehrer liegt in der Hand des Rabbiners. An jedem Donnerstag nach 12 Uhr läßt er durch den Synagogendiener in den Straßen ausrufen: „Alle Jungen zum Verhören kommen“, worauf die Schüler bei ihm erscheinen und einer Prüfung über das in der Woche durchgenoanmene Pensum unterzogen werden. Er prüft jeden Einzelnen eingehend und genau, erteilt Lob und Tadel. Auch drastische Strafen werden verhängt und bestehen in Rutenschlägen, Aufsetzen der Narrenkappe und Bestreichen des Gesichtes mit schwarzer Farbe. Findet der Rabbiner, daß die Schuld für die mangelhafte Leistung des Schülers am Lehrer liege, so wird dieser vorgenommen und eindringlichst zur Rede gestellt. Der höhere Unterricht unterstand der Leitung des Rabbiners und bildete den Hauptteil seiner Tätigkeit. An jedem Morgen, außer Sabbat, begibt er sich sofort nach dem Gottesdienst ins Lehrhaus der Jeschiwa hinter der Synagoge, wo er alle freie Zeit des Tages zubringt. Gegenstand des Unterrichts ist der Talmud mit seinen Kommentatoren, älteren und jüngeren. Auch die neue pilpulistische Forschungsmethode, die besonders im Osten ihre Adepten hat, die „Berge versetzt und aneinander reibt“, die weniger auf objektive Wahrheitssuche als auf Uebung des Scharfsinns und der Disputierkunst gerichtet ist, wird von ihm verlangt und angewendet. Täglich soll er „Neuigkeiten“, d. h. neue Erklärungen im Lehrhaus Vorbringen. Einmal im Halbjahr soll er einen Chilluk, d. i. eine scharfsinnige und weitläufige Disputation besonderer Art vortragen. Vor der Zeit Juspas war es Sitte gewesen, daß jeder Familienvater, der ein Gelehrter war, am Ende des Halbjahres abwechselnd mit dem Vortrag eines solchen Chilluk im Lehrhaus beehrt wurde. Die Sitte war jedoch, sei es weil die Gelehrsamkeit abgenommen hatte, sei es weil hieraus Unzuträglichkeiten entstanden waren, zur Zeit Juspas außer Uebung gekommen und nur dem Rabbiner als Pflicht verblieben. Bachurimsabbat. Waren der jüdischen Jugend jener Tage auch keine längeren Ferien gegönnt, so war ihr doch das Recht eingeräumt, wenigstens einige Tage im Jahre recht lustig und ausgelassen zu sein. Ein solcher Tag war auch der Sabbatnach Purim, der Bachurimsabbat, genannt. Vor Sabbateingang versammelten sich die Bachurim in einem nahe bei der Synagoge gelegenen Hause, zogen seidene Sabbatmäntel nach Art der Erwachsenen an und begaben sich, nachdem sie am Weine sich gelabt, im geschlossenen Zuge ins Gotteshaus. Ihnen voran ging als ihr Diener und Possenreißer ein Knabe, den sie den „Knell-Gabbai“ nannten und der vor ihnen einhertanzte und sie belustigte. In der ersten Reihe schritten die zu ihren Synagogenvorstehem ernannten Kameraden mit buntbemalten, schöngeschnitzten Stäben einher. In der Synagoge angelangt, besetzten sie die Plätze auf dem Almemor, die ihnen überlassen werden mußten. Nach Schluß des Abendgottesdienstes traten sie vor den Rabbiner, der sie nach Art der Kinder segnete. Alsdann kamen sie durch die „Jüdisch-Tür“ in die Frauensynagoge, erbaten sich den Segen auch von der Frau des Rabbiners und zogen an den Frauen vorbei zur Tür hinaus. Am Sabbatmorgen erbaten und erhielten sie alle Ehrenrechte beim Aufruf zur Tora im Gotteshaus von den Eigentümern eingeräumt. Nur die Bachurim wurden an diesem Sabbat zur Tora aufgerufen und mit synagogalen Ehrungen bedacht. 174

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