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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1935-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 161

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1935
Issue
Heft 2-3
Article
Der Wormser Reichsrabbiner Anselm
Date
1935-01-01
Page
Seite 161 (sequence 5)
Language
German
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Moritz Stern. Der Wormser Reichsrabbiner Anselm Cristi gebürt vierzehenhundert und in den funffunddreyssigesten jaren an sant Ulrichs tag des heiligen bischoffs. . Gegenüber den drei Rabbinern vom Jahre 1426 war Anselm gleich Israel alleiniger Reichsrabbiner, dem die übrigen Rabbiner unterordnet waren. Seine Bestallungsurkunde ist ein sicheres Zeugnis dafür, daß er am 4. Juli 1435 Rabbiner in Worms war. Großen Wert dürfte seine Ernennung zum Reichsrabbiner nicht gehabt haben. Die Vollmacht des Kaisers für Konrad von Weinsberg galt hauptsächlich der Einziehung der Krönungssteuer. Seine Einnahmen hatte Konrad abgeliefert und am 1. Januar 1435.Decharge erhalten13). Erst ein halbes Jahr später setzte er Anselm ein. Die Krönungssteuer wird in der Urkunde vom 4. Juli 1435 nicht erwähnt, Anselm soll „des heiligen richs gülte, feile und buss, wo er daz weyss und erferet“ einfordem. Diese Strafgelder konnten nach der bereits erfolgten Ausplünderung der Juden durch die Krönungssteuer nur geringfügig sein. Es liegt auch von der Tätigkeit Anselms im Sinne Konrads keine einzige Nachricht vor. Die Einziehung der von den Juden noch nicht eingegangenen Krönungssteuer übertrug14) der Kaiser am 21. März 1436 seiner Gemahlin Barbara; als ihr Beauftragter ist nicht Anselm, sondern der Ofener Rabbiner Joseph tätig15). Man möchte daher annehmen, daß die Bestallungsurkunde für Anselm bei Konrad von Weinsberg verblieben ist und gar nicht expediert wurde16) oder daß sie Anselm wieder zurückgab, weil er mit der jüdischen Tradition und dem Widerspruch der andern Rabbiner rechnete. Wer war der „wohlgelehrte und fromme“ Wormser Rabbi Anshelm von Köln, den Christen und Juden an Konrad von Weinsberg empfohlen hatten? Sein bisheriger Rabbinatssitz war Regensburg. Schon dort wurde er vom Herzog von Niederbayern zum Richter der Judenschaft bestellt. Er ist der Meister Anshelm, den am 27. Juni 1429 Herzog Ludwig neben den beiden christlichen Judenrichtern als Richter über die nach Regensburg ziehenden Juden wie über alle Juden Niederbayerns, die Streitigkeiten untereinander hätten, einsetzte17). Er hatte diejenigen Fälle zu entscheiden, die nicht vor das christliche Gericht gehörten. Wer sich ihm widersetzte, konnte von ihm gebannt werden. Zahlt ein Jude das von Anshelm auferlegte Strafgeld nicht, so kann dieser die Sache vor den Herzog bringen. Die eingehenden Gelder hat Anshelm vierteljähr- 13) Deutsche Reichstagsakten XI Nr. 172. 14) Ebda. Nr. 173. 15) Ebda. S. 325. Ob Joseph auch mit Bannbefugnissen versehen war, ist nicht klar ersichtlich. » 1G) Die Originalausfertigung befindet sich noch heute im Oehringer Nachlaß Konrads. Desgleichen ein Vidimus, das sich Konrad von seiner eigenen Vollmacht d. J. 1434 am 20. März 1435 durch die Stadt Weikersheim ausstellen ließ. Ist letzteres das in der Vollmacht Anselms erwähnte und von diesem zurückgegebene Vidimus oder wurde von Weikersheim mehr als einmal vidimiert? 17) Hauptstaatsarchiv München: Neuburger Kopialbuch 6f. 40 v—41 r mit der Ueberschrift: „In solicher form hat mein herre herezog Ludwig maister Anshelm Juden ain brief geben.“ Dieselbe Urk. vom selben Tage befindet sich dort bereits f. 29v—30r, und zwar für Nasse von Ingolstadt mit der gleichen Ueberschrift: „In solicher form hat mein herr herezog Ludwig Nasse Juden ainen brief gegeben“. Die Varianten notiere ich in den folgenden Anmerkungen mit N. Die Urk. für Nasse ist in Reg. boica XIII, 148 verzeichnet. 161

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