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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1935-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 141

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1935
Issue
Heft 2-3
Article
Die deutschen Kaiser und die Wormser Juden
Date
1935-01-01
Page
Seite 141 (sequence 8)
Language
German
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Adolf Kober. Die deutschen Kaiser und die Wormser Juden etwaigem Ungehorsam eine Geldstrafe festgesetzt. Am 19. Januar 1562 hat er schließlich auch das Generalprivileg Kaiser Karls V. vom 3. April 1544 den Wormser Juden bestätigt. Maximilian II. (1564—1576) bestätigte gleichfalls am 8. März 1566 die Urkunde Karls V. vom 3. April 1544 und wies 1570 den Wormser Rat ernstlich darauf hin, daß die kaiserlichen Privilegien und Rechte der Juden zu achten und die Stadt von ihrer Bedrückung abzulassen habe. Rudolf II. (1576—1612) bestätigte am 15. Juli 1577 das Privileg Karls V. vom 3. April 1544 und gab auch den Wormser Juden eine Ordnung (Stättigkeit). In der Zeit des Kaisers Mathias (1612—1619) zieht ein furchtbares Unwetter über die Juden herauf. Der Fettmilchsche Aufstand in Frankfurt (1612—16) hat wesentlich auf die Vorgänge in Worms eingewirkt, wie auch der Frankfurter Ausschuß durch die Einmischung der mit Frankfurt befreundeten Reichsstädte Worms, Speyer, Straßburg, Nürnberg und Ulm eine unerwartete Unterstützung in seinem Kampfe gegen die Juden / erhielt. Wohl hat Kaiser Mathias am 11. August 1612 den Wormser Juden das Privileg Karls V. vom 3. April 1544 bestätigt, aber zum Aufrühr ist es in Worms trotzdem gekommen. Von den Einzelheiten kann . hier abgesehen werden; die Ereignisse sollen nur kurz gestreift sein. Kaiser Mathias hat sich alle Mühe gegeben, die Juden vor der Austreibung aus Worms zu bewahren, und wiederholt ernste Mahnungen an den Rat der Stadt gerichtet, um die Juden zu schützen. U. a. ersuchte er um Vorlegung der Schenkungsurkunde Karls IV., mit der die Wormser Juden 1348 dem Rat ( übergeben worden waren. Es nützte alles nichts; am Ostermontag, den 10. April -1615, jagten die Zünfte die Juden aus der Stadt. Als Augenzeuge berichtet u. a. ( davon Liwa Kirchheim. Die Synagoge und den Friedhof verwüstete man; die ( Grabsteine wurden zerbrochen. Zu spät setzte Kaiser Mathias am 23. April 1615 eine Kommission, bestehend aus dem Pfalzgrafen bei Rhein und dem Bischof von Speyer, ein. Diese sollten sich über alles genau unterrichten, ihr Urteil fällen und dem Kaiser zur Genehmigung unterbreiten. Der Herbst nahte heran, und noch immer konnten die Juden nicht in ihre Wohnungen zurückkehren. Am 20. August 1615 drängte der Kaiser die Kommission zur Eile. Endlich konnten die Juden im Januar 1616 unter Begleitung kaiserlicher Soldaten ihren Einzug halten —_ und mit Hilfe der Kommission an den Wiederaufbau der Synagoge herantreten. Im Anschluß daran erteilte Kaiser Mathias am 22. Februar 1617 den Juden in Worms unter Benutzung der bisherigen Juden-Ordnungen, eine neue Judenordnung, in der die Beschäftigung und das Verhalten der Juden innerhalb und außerhalb der Judengasse geregelt wird. Das Privileg, das Kaiser Mathias am 13. November 1612 den Frankfurter Juden gegeben hatte, sollte für die Wormser Juden späterhin noch besondere Bedeutung gewinnen. Es hat kurz folgenden Inhalt: Obwohl durch die Privilegien der Kaiser und Könige bestimmt worden sei, daß kein Stand des Reiches, in dessen Mitte Juden gesessen, das Recht haben sollte, ohne Bewilligung des Kaisers die Juden zu entfernen, so habe er der Frankfurter Judengemeinde die Gnade erwiesen, mit diesem Privileg zu erklären, daß, solange im Römischen Reich Juden das Wohnrecht besitzen, die Juden auch aus Frankfurt nicht ausgewiesen und in ihren Privilegien nicht beeinträchtigt werden dürfen. Darum gebietet der Kaiser allen Kurfürsten, Fürsten usw., insbesondere dem Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt, die Juden bei ihren Freiheiten ungestört zu belassen und dieselben in keiner Weise anzufechten; auf Uebertretung des Privilegs steht die kaiserliche Ungnade und eine Pön 20 Mark lötigen Goldes. Kaum waren die drangvollen Tage unter Kaiser Mathias vorüber, da begann schon die Zeit des dreißigjährigen Krieges, der größtenteils in die Regierungsjahre Ferdinands II. (1619—1637) und Ferdinands III. (1637—1657) fällt. Ferdinand II., der eifernde Katholik, der gegen die Abtrünnigen seines Glaubens mit unbeugsamer Strenge und Härte vorging, erwies 141

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