Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Die deutschen Kaiser und die Wormser Juden
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 139 (sequence 6)
- Language
- German
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Adolf Kober. Die deutschen Kaiser und die Wormser Juden ansätze für die Juden vorschlägt, denen der dritte Pfennig ab genommen werden soll und der 156100 fl. beträgt. Die Juden von Worms werden darin mit 600 fl. taxiert. Kaiser Friedrich III. (1440—1493) sah in den Juden nicht etwa bloß eine ergiebige Geldquelle. Wohl verlangte er von den Juden seines Reiches und besonders der Reichsstädte die Kaiserkrönungssteuer, die Kaiser Sigismund zuerst erhoben hatte. Aber es sind auch menschliche Züge in seinem Verhalten gegen sie erkennbar. In den 80er Jahren des 15. Jahrhunderts bestanden in Worms ernstliche Absichten, die Juden aus der Stadt zu weisen. Da befahl Kaiser Friedrich wiederholt dringend der Stadt Worms, die Juden nicht auszutreiben (18. Mai, 5. Juli, 15. Dez. 1487). Am 12. April 1488 erging sein Befehl an die Stadt, die Juden vier Jahre in der Stadt wohnen zu lassen. Sie sind anscheinend auch weiterhin geblieben. An Kaiser Maximilian (1493 —1519) haben die Juden nur schwachen Schutz gefunden. Er duldete, daß verschiedene Gebiete des deutschen Reiches, auch die meisten deutschen Reichsstädte, sich ihrer Juden entledigten. Größere Gemeinden behaupteten sich nur noch in Frankfurt und in Worms. Wohl bestätigte Maximilian am 14. Juni 1494 die den Wormser Juden verliehenen Freiheiten und befreite sie auf fünf Jahre von allen Schatzungen, erneuerte ihnen ferner am 2. April 1495 und am 24. November 1497 ihre Privilegien und befahl am 4. April 1500 der Stadt, sich aller Eingriffe in des Kaisers Gerechtsame über die Juden zu enthalten, aber er hat auch in dem Kampf um die „Judenbücher“ Pfefferkorn das Generalmandat erteilt, nach den Schriften der Juden zu forschen und dem Wormser Rat befohlen, Pfefferkorn zu unterstützen. Von persönlichem Interesse zeugt es, wenn Maria Blanka, die Gattin des Kaisers, die vom 12. Mai 1495 bis 6. April 1497 in Worms weilte, am 13. Juli 1496 (an einem Wochentag) das Gotteshaus in der Judengasse aufsuchte und dem gottesdienstlichen Gesang lauschte. Die Wahl Kaiser Karls V. (1519—1556) erweckte bei den deutschen Juden schlimme Befürchtungen, aber die Besorgnisse waren zum Glück unbegründet. Nicht etwa, daß der neue Kaiser ein warmes Herz für die Juden gehabt hätte, aber man kann ihm auch keine feindselige Handlung gegen sie nachweisen. Die Wormser Juden haben sich das vom Kaiser 1530 den Juden des Elsaß erteilte Privileg vom Rat der Stadt Worms am 30. Mai 1544 bestätigen und besiegeln lassen. Auf dem Reichstag zu Speyer erteilte Karl V. den Juden des Reiches auf ihre Bitte ein Generalprivileg, das sich die Wormser Juden mit ihren anderen Privilegien bis zum Ende des alten Reiches immer wieder bestätigen ließen. Es hat folgenden Inhalt. Es gezieme ihm (Karl V.) als römischem Kaiser, die Judenheit des Reichs in ihren Privilegien und Freiheiten zu schützen. Auf dem Reichstage zu Speyer habe die Judenheit Beschwerden vorgebracht, daß sie an mehreren Orten geplündert, ausgetrieben, ohne Urteil uiji Leben und Gut gekommen sei und ihn flehentlich gebeten, sie bei ihren alten Freiheiten zu lassen, dieselben zu bestätigen und ihnen Schutz zu gewähren. Der Kaiser entspricht dieser Bitte und nimmt hiermit die Judenheit in seinen und des Reiches Schutz. Niemand darf sie daher im Gebrauch ihrer Synagogen und Schulen stören. Wer gegen den Landfrieden Juden an Leib, Hab und Gut schädigt, wegführt, tötet, soll von jeder Obrigkeit als Frevler gegen den Landfrieden behandelt werden. Die Juden sollen in Kriegs- und Friedens Zeiten mit Leben, Hab und Gut gesichert sein, mit 139