Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Die deutschen Kaiser und die Wormser Juden
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 138 (sequence 5)
- Language
- German
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Adolf Kober. Die deutschen Kaiser und die Wormser Juden daß den Bauern zur Bezahlung ihrer Schulden eine lange Frist gewährt und die aufgelaufenen Wucherzinsen nachgelassen wurden. Mit beispielloser Skrupellosigkeit benutzte Sigismund auch seine Kaiserkrönung, die am 31. Mai 1433 stattgefunden hatte, um von den Juden neue Steuern zu erpressen. Der Gesamtreinertrag der Judenbesteuerung am 1. Januar 1435 belief sich auf etwa 40 000 Florin, wahrscheinlich etwas darüber. Die Juden des Reiches wurden auf den 2. Februar nach Basel eingeladen, um mit ihnen über die Sache zu verhandeln. Ein großer Teil leistete dem Rufe Folge, darunter die Juden von Worms. Sie schenkten zugleich 20 fl und versprachen auf den 7. März noch 100 fl. zu zahlen. Verschiedene vorhin berichtete Vorgänge erklären, warum diese Summe, im Vergleich zu den im Jahr 1414 von der jüdischen Gemeinde in Worms gezahlten 1500 fl. so gering war. Die Steuerkraft der Gemeinde war inzwischen sehr schwach geworden. Neue Steuerpläne gegenüber den Juden zu verwirklichen, verhinderte den Kaiser nur der Tod. Sigismund hat anderseits auch verschiedene Freiheitsbriefe seinen königlichen Kammerknechten zum Schutz gegen die vielfachen Antastungen ihrer persönlichen Freiheit erteilt. Das bekannteste Generalprivileg rührt vom 6. Juni 1415 her, ähnlich lauten Freiheitsbriefe, die Sigismund den Frankfurter Juden am 14. September 1414 und vermutlich noch vor seiner Kaiserkrönung den Juden in den Städten des Elsaß gewährte. Letzteren ließen sich die Wormser Juden von Kaiser Karl V. am 12. August 1530 zu Augsburg bestätigen und die Richtigkeit des Privilegs von der Stadt am 30. Mai 1544 bezeugen und besiegeln. Der Inhalt dieses Freiheitsbriefes ist in kurzem folgender: Die Schuldner werden gemahnt, den Verpflichtungen gegen ihre jüdischen Gläubiger gewissenhaft nachzukommen. Der Jude darf ein Pfand, das er über ein Jahr besitzt, ohne daß es ausgelöst wird, verkaufen. Ihr Leib und Gut soll überall Schutz genießen, alle Straßen sollen ihnen offen stehen und sie selbst in Kriegs- und Friedens Zeiten dieselben Freiheiten und Gnaden wie Christen genießen, nur die Zölle dürfen von ihnen erhoben werden, die schon von alten Zeiten her von Kaisern und Königen festgesetzt seien. Es ist verboten, ihre Weiber oder ihre Kinder zur Taufe zu zwingen und sie als in des Kaisers und des Reichs Kammer geboren zu hindern, aus der einen Stadt in die andere zu ziehen. Ihr Gerichtsstand ist das weltliche Gericht der Stadt, in der sie wohnen. Vor ein Landgericht usw. dürfen sie nicht gezogen werden. Der Judeneid, der auf die fünf Bücher Moses zu schwören ist, sollte nur mit den Worten „als im Gott helfe bei der eve, die Gott gab auf dem Berg Sinai“ geleistet werden. Nur unverdächtige Christen oder Juden, die nicht seine offenbaren Feinde seien, dürfen gegen einen Juden wegen Sachen, die an Leib und Gut gehen, Zeugnis ablegen. Der König will die Juden „weder durch Dienst oder bete willen“ an einen anderen veräußern. Die gegen dieses Privileg Handelnden bedroht Sigismund mit der Ungnade des Reiches und mit einer Strafe von 20 Mark lötigen Goldes, die an die Reichskammer zu bezahlen ist. Mit Vorliebe bediente sich Sigismund, wie erwähnt, der Juden selbst als Steuererheber; zu ihnen gehört Anselm von Köln, gesessen zu Worms, den er am 4. Juli 1435 zum obersten Meister und Rabbi in den Erzbistümern und Bistümern des Westens mit dem Auftrag ernennt, die Gefälle und Bußen einzukassieren und gleichzeitig das oberste Richteramt über die Juden zu handhaben. Kaiser Alb recht II. ist nur durch seine kurze Regierung (1438—39) verhindert worden, den Juden weitere Lasten aufzulegen. Jedenfalls hat er die Juden auf den 13. Juli 1438 nach Nürnberg laden lassen, um durch seine Bevollmächtigten wegen einer Beisteuer, und zwar der Entrichtung des dritten Pfennigs von der ganzen Judenschaft zu verhandeln. Auf diesem Tage zu Nürnberg wurde von dem Kämmerer Kaspar Schlick ein Schriftstück vorgelegt, in welchem ein Jude Nachem zu Wien Steuer- 138