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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1935-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 137

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1935
Issue
Heft 2-3
Article
Die deutschen Kaiser und die Wormser Juden
Date
1935-01-01
Page
Seite 137 (sequence 4)
Language
German
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Adolf Kober. Die deutschen Kaiser und die Wormser Juden gründung für die Leibeigenschaft der Juden angesehen, obwohl man darauf hinweisen Konnte, daß sich in den Jahren 1353 bzw. 1355 mit Erlaubnis Karls IV. neue jüdische Ansiedler, die mit der alten Wormser Judengemeinde nichts zu tun hatten, in Worms niederließen. Daß diese Neuansiedlung der Juden, in Worms nicht unbedeutend war, geht aus der Tatsache hervor, daß die Wormser Juden Mai 1377 der Stadt ein Zwangsdarlehen von 20000 Goldgulden gewähren mußten. Unter König Wenzel (1378—1400) nimmt die Besteuerung der Juden die Form der Judenschuldentilgungen an. Allerdings verhielten sich bei der ersten Judenschuldentilgung im Jahre 1385 die rheinischen Städte, darunter Worms, in den Verhandlungen wegen dieser Tilgung ablehnend und bewahrten so die Juden vor dem Verlust ihres Vermögens; dagegen wurden 1390 die Schuldner der verschiedensten Gebiete von ihren Schulden befreit, mochten die jüdischen Gläubiger wohnen, wo sie wollten. Andererseits bestätigte König Wenzel die Schenkung Karls IV. im Jahre 1378 und betonte darin, daß die Wormser Juden nicht weiter als Lehen gegeben werden sollen. Am 22. April 1391 befahl er der Stadt Worms, die Juden, seine Kammerknechte, in seiner Stadt in jeder Hinsicht zu schützen. König Ruprecht (1400—1410), der wie seine Vorgänger und Nachfolger die Juden in erster Linie als Finanzquellen betrachtete und sich bei der Einziehung von Judensteuern jüdischer Persönlichkeiten selbst bediente, erklärte zwar in einer Urkunde vom 10. Januar 1401, über die Juden in Worms, Speyer und Landau in den nächsten 3 Jahren keinen Schuldenerlaß wie Wenzel verhängen zu wollen; aber er wies am 26. Oktober 1400 und erneut am 17. August 1402 sämtliche Juden im Reiche an, den am vergangenen Jacobstag fälligen Opferpfennig an die von ihm bestellten Erheber zu zahlen. Er hat auch einen Teil der Judeneinkünfte von Worms verliehen, indem er am 3. Juli 1401 dem Henne Molchus von Worms 8 Mark Silber auf die Juden von Worms übertrug. Zugunsten der Wormser Judenschaft bestimmt er am 29. Juli 1406 auf sechs Jahre, daß die Wormser Juden einzeln oder im allgemeinen vor kein fremdes Gericht, es sei Hof- oder Landgericht, gezogen werden dürfen, sondern nur vor das Stadtgericht in Worms. Dagegen scheint er nicht eingegriffen zu haben, als die Wormser Juden 1409 der Ermordung eines Christenkindes geziehen, vom Rate zwar freigesprochen wurden, aber einen Teil ihres Vermögens einbüßten. Als König Sigismund (1410—1437) den ersten Versuch einer außerordentlichen Besteuerung im Jahre 1414 in der Erhebung eines drittel Pfennigs — 1/3 des Vermögens — unternahm, suchten die Wormser Juden in Verhandlungen ihr Heil. Sie wollten 1500 Florin geben, wurden aber wie die Mainzer abschlägig beschieden und zur Zahlung des dritten Pfennigs aufgefordert. Als gelegentlich des Hussitenkrieges die Juden zu einer neuen Steuer aufgefordert wurden, ermunterte die Stadt Worms ihre Juden, die geforderte Unterstützung zu verweigern. Die Juden folgten dem Rate, zogen sich aber dadurch die Acht des Königs zu; obwohl diese ihnen bei ihren Mitbürgern nicht schadete, zog ein Teil von ihnen von Worms fort und ließ ihre Häuser wüst liegen. Sigismund ließ diese Judenhäuser durch den Markgrafen von Baden für sich in Besitz nehmen und verkaufen. An den Gedanken, die Juden zur Deckung aller Bedürfnisse des Reiches selbst heranzuziehen, hielt Sigismund weiter fest. Als Sigismund den „goldenen Opferpfennig“ 1428 in verschiedenen Stiften, darunter auch im Stift Worms an Wiprecht von Helmstedt vergab, behielt er sich den goldenen Opferpfennig in den Städten Speyer, Worms und Wimpfen ausdrücklich selbst vor. Er berief sie in der ersten Hälfte des Jahres 1431 nach Nürnberg und erklärte, falls die Juden sich widerspenstig zeigten, sollten der Reichsritterschaft und anderen die Judenschulden erlassen werden. Die Wormser Juden wählten, wie ein Teil der anderen, das kleinere Uebel. Sie erklärten sich bereit, dem Bevollmächtigten des Königs eine Abfindungssumme zu zahlen, und erreichten dadurch die Zusicherung Sigismunds, daß alle Urkunden, durch die ihren Schuldnern die Schulden erlassen worden seien, ungültig sein sollten. Besonders mögen die Bauern, die den Juden stark verschuldet waren, durch diese Zusicherung des Königs enttäuscht gewesen sein. Als dann der Bauernaufstand von Worms ausbrach, mußte der Rat der Stadt Worms wenigstens bewilligen, 137

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