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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1935-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 136

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1935
Issue
Heft 2-3
Article
Die deutschen Kaiser und die Wormser Juden
Date
1935-01-01
Page
Seite 136 (sequence 3)
Language
German
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Adolf Kober. Oie deutschen Kaiser und die Wormser Juden mochten weiterhin die Stadt und noch später der Kurfürst von der Pfalz mit ihren Ansprüchen hervortreten, so behielt der König doch das Judenregal in seiner Hand. Im Reichssteuerverzeichnis des Jahres 1241 steht die Wormser Judengemeinde mit der Summe von 130 Mark Silber nach der Straßburger Gemeinde, die 200 Mark zahlte, an erster Stelle. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts zählt daher Worms wie vor dem ersten Kreuzzuge zu den bedeutendsten Gemeinden der Rheingegend. Bald beginnen die Vergabungen von den Einkünften der Wormser Juden. König Wilhelm von Holland gibt 1255 dem Wormser Rate die Zusicherung, er wolle alle Rechte der Wormser Juden beachten. König Richard von Cornwallis (1257—1272) hat die Wormser Juden dem Bischof Heinrich von Speyer übergeben, anscheinend aber ohne Erfolg. Derselbe König weist im Jahre 1268 der Stadt Worms einen einmal zu entrichtenden Betrag auf die Judensteuer an und im folgenden Jahre dem Raugrafen Ruprecht, dem Bruder des Wormser Bischofs, 20 Mark aus der Jahressteuer der Wormser Juden. Rudolf von Habsburg (1273—1291) beansprucht auf Grund der Kammerknechtschaft im Jahre 1286 alle unbeweglichen und beweglichen Güter der Juden aus Speyer, Worms, Mainz, Eppenheim und der Wetterau, die eigenmächtig ausgewandert sind. Zum Lohn für treue Dienste hat König Heinrich VII. (1308—1313) dem Ritter Wipfelin von Rosengarten 10 Mark Silber jährliche Reichseinkünfte von den Wormser Juden geschenkt. Am 15. Juli 1315 bestätigt Ludwig der Bayer (1314—1347) diese Schenkung und teilt es den Wormser Juden mit. Die Stadt empfängt 1315 : 300 Pfund, die sie zu Lebzeiten des Königs Ludwig einnehmen soll, im Jahre 1316 weitere 100 Pfund, ferner Kuno von Lanmersheim 15 Pfund. So ergeben denn die von Ludwig dem Bayern in den Jahren 1315 und 1316 verpfändeten und verliehenen Steuerteile von den Wormser Juden die Summe von 176 Mark Silber. Die Höhe des bis zum Jahre 1335 bei dem Reiche verbliebenen Restbetrages der Steuern ist uns unbekannt. Am 10. August d. J. versetzte Ludwig der Bayer dem Pfalzgrafen Ruprecht anstatt einer für gute Dienste versprochenen Belohnung von 5200 Pfund Hellern eine Anweisung auf die nicht anderweitig vergebenen kaiserlichen Einkünfte von den Juden zu Speyer, Worms und Ladenburg. Am 1. Mai 1338 teilt Ludwig der Bayer dem Wormser Rat mit, daß er mit den Juden zu Worms ihrer — nicht naher erläuterten — Brüche und Schuld wegen und auch zur Förderung seiner Fahrt gegen Frankreich übereingekommen sei, daß sie ihm 2000 Gulden zahlen sollten. Er fordert Rat und Bürger der Stadt auf, das Geld nötigenfalls mit Gewalt von den Juden einzutreiben. Ludwig der Bayer führte auch 1342 eine neue Steuer von jährlich einem Gulden, den „goldenen Opferpfennig“ ein, den jeder Jude und jede Jüdin über 12 Jahre und mit einem Vermögen von mindestens 12 Gulden, wo und unter welchem Herrn sie immer saßen, zahlen mußten. Am 3. November 1346 versetzte Ludwig seinem Vetter Ruprecht wiederum die Juden zu Speyer und Worms um 2000 Mark Silber und stellte noch am selben Tage eine Urkunde aus, in der er Ruprecht alle Rechte auf die Juden zu Speyer und Worms auf 6 Jahre und dann auf Widerruf erteilt So sind die Juden unter Ludwig dem Bayern ein Ausbeutungsobjekt geworden, aus dem man möglichst viel Kapital zu schlagen sucht. Nicht anders war es unter dem geschäftstüchtigen Karl IV. J1347— 1378). Auf ihn geht jene Urkunde zurück, die im 17. Jahrhijndert zumal eine traurige Rolle spielen sollte. Am 4. Januar 1348 überläßt er angesichts der drohenden Judenverfolgungen wie auch anderswo den Bürgern von Worms die Juden mit ihrem Leib und Gut und allen Nutzen und mit allen Rechten, die er an den Juden zu Worms bisher gehabt und weiterhin haben möge („mit irme übe und gude und mit allen nutzen und rehten“). Nach Hereinbrechen der Katastrophe über die Wormser Judengemeinde wird deren hinterlassenes Gut von Karl IV. der Stadt zur Entschädigung überlassen (29. März 1349). Die erstgenannte Verleihungsurkunde Karls IV. wurde im 17. Jahrhundert von der Stadt Worms als rechtliche Be- 136

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