Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Die Rechtsstellung der Wormser Juden im Mittelalter
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 123 (sequence 2)
- Language
- German
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Guido Kisch. Die Rechtsstellung: der Wormser Juden im Mittelalter so sind die juristischen Formen ihrer Aufnahme in den Gemeindeverband dem Rechtsritual nachgebildet, mit dem die Erlangung des Bürgerrechts für Christen umgeben war, so spiegelt die Rechtsverfassung ihrer eigenen Gemeinde die Entwicklung des städtischen Verfassungsrechts getreu wieder. Rechtsurkunden aus jener Zeit lassen das genau so klar erkennen, wie sie ersichtlich machen, daß die Wormser Juden schon im Mittelalter alle Rechtspflichten, die ihnen aus der Eingliederung in das städtische Gemeinwesen erwuchsen, treu erfüllt und selbst ihr Leben zur Verteidigung der Heimat mit Opferbereitschaft eingesetzt haben. I. Quellen, Literatur, Aufgabe. Die große Bedeutung, die der Entwicklung der jüdischen Gemeinden von Speyer, Worms und Mainz innerhalb der Geschichte der deutschen Juden in den Zeiten des Mittelalters zukommt, hat seit dem Aufschwung der rechtsgeschichtlichen Forschung in Deutschland während des 19. Jahrhunderts immer von neuem die Aufmerksamkeit auf die Rechtsverhältnisse der rheinischen Juden gelenkt2). Die Gemeinden Speyer und Worms standen im Vordergründe des Interesses, weil sie Judenprivilegien bereits aus der Zeit Kaiser Heinrichs IV. besitzen3). Besonders suchte man aus ihnen die letzten Grundlagen für „das komplizierte und seiner rechtlichen Natur nach schwer zu definierende Verhältnis der Kammerknechtschaft, in welchem die deutschen Juden des späteren Mittelalters stehen“, und das sie als die alleinigen „servi camerae imperialis“ von allen nichtjüdischen Untertanen des Kaisers scheidet, zu gewinnen und aufzuhellen4). Gerson Wolf ist der Erste gewesen, der sich in seinem Büchlein: „Zur Geschichte der Juden in Worms und des deutschen Städtewesens“5) eine monographische Darstellung der Rechtsverhältnisse der Wormser Juden zum Ziel gesetzt hat. Sein Verdienst reicht aber über die Wiedergabe wichtigen Urkundenmaterials durch den Druck nicht hinaus; denn der Versuch einer rechtsgeschichtlichen Behandlung konnte ihm infolge des Mangels rechtshistorischer Schulung trotz allen Eifers und guten Willens natürlich nicht gelingen6). Daher ist es sehr zu bedauern, daß Worms in der klassischen 2) Die im Folgenden besprochenen Arbeiten zur Rechtsgeschichte der Juden in Worms werden später bloß mit den Namen der Verfasser angeführt. Außerdem sind folgende Abkürzungen verwendet: MGWJ. Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums; ZGJD. Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland; ZRG. Savigny- Zeitschrift für Rechtsgeschichte, germanistische Abteilung; VSW. Vierteljahrsschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte; UB. Worms Heinrich Boos, Urkundenbuch der Stadt Worms 1., II., Berlin 1886, 1890. 3) Ueber sie zuerst Robert Hoeniger, Zur Geschichte der Juden Deutschlands im Mittelalter, Geigers ZGJD. 1 (1SS7), S. 136 ff.; Harry Breßlau, Diplomatische Erläuterungen zu den Judenprivilegien Heinrichs IV., das., S. 152ff.; Otto Stobbe, Die Judenprivilegien Heinrichs IV. für Speyer und für Worms, das., S. 205 ff. — Abdruck der Wormser Judenprivilegien bei Hoeniger, a.a.O.; UB. Worms II., S. 739 ff., Nr. 546 a. 4) Eugen Täubler, Zur Geschichte der Kammerknechtschaft, Mitteilungen des Gesamtarchivs der deutschen Juden 4 (1913), S. 44 ff. 5> Breslau 1862; zuerst in MGWJ. 10 (1861) veröffentlicht. 6) A. F. Pribram, Urkunden und Akten zur Geschichte der Juden in Wien I., Wien 1918, S. VIII: „Die Arbeiten Gerson Wolfs, so lobenswert auch der Eifer dieses Mannes war, entsprechen dem heutigen Stande der Wissenschaft in keiner Hinsicht und müssen immer mit der größten Vorsicht benützt werden“. 123