Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Die Geschichte der Einzelgemeinde als Spiegel der Gesamtgeschichte
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 115 (sequence 1)
- Language
- German
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Die Geschichte der Einzelgemeinde als Spiegel Gesamtgeschichte der Von Max Dienemann Eine jüdische Gemeinde ist, obgleich nur Teil und Glied der gesamten Glaubensgemeinschaft, eine Individualität, gleichsam eine in sich geschlossene Persönlichkeit. So wie der einzelne Mensch Glied des Ganzen und nur in seiner Einfügung in das Ganze zu verstehen ist und dabei zugleich Individuum mit eigenem Denken und Fühlen, eigenem Urteil und eigener Zielsetzung ist, so auch die jüdische Gemeinde. Das ist nicht etwa nur Wirkung der Souveränität der Gemeinde, die durch die Staatsgesetzgebung des 19. Jahrhunderts rechtlich begründet wurde, nicht nur Wirkung ihrer Selbstherrlichkeit in der Ausgestaltung ihrer kultischen Ordnung, ihrer religiösen Erziehung, ihrer sozialen Fürsorge, das ist immer schon so gewesen. Menschen, die in einem bestimmten Raum miteinander leben, in einer räumlich abgegrenzten Gemeinsamkeit umschlossen sind, werden nicht nur in der Breite der in irgendeiner Zeit Vorhandenen, sondern auch in der Tiefe der Geschlechterfolge, in dem in der Erinnerung haftenden Geschichtserlebnis ein Besonderes, ein der Besonderheit sich Bewußtes. Und die Formen, in denen sie dieses Besondere ausdrücken, auch wenn es sich um den Ausdruck religiösen Empfindens handelt, spiegeln ihre Geschichte und die Erinnerung an sie wieder. All dies Besondere hat für den nicht zur Gemeinde Gehörenden zwar auch ein Interesse, rührt aber noch nicht an seine Seele. Nur der in der Gemeinde Lebende oder aus ihr Hervorgegangene wird davon unmittelbar berührt; seine Jugendeindrücke erstehen vor seinem Auge. Ein Wormser Jude wird das Bild der zwei ständig in der Wormser Synagoge brennenden Lichter — in allen anderen Gemeinden brennt nur ein „ewiges Licht“ — nie vergessen können. Und mag auch die Erklärung, wie diese Sitte der zwei Lichter in Worms entstanden ist, auf einer Legende und nicht auf einer verbürgten Geschichte beruhen, mag die Erzählung von den Fremden, die in der höchsten Not in die Gemeinde kamen und sich selbst der Obrigkeit als Täter der — nie begangenen und doch der Gemeinde zur Last gelegten — Tat auslieferten, fromme Sage sein, sie ist irgendwie mit den Wormsern, aber auch nur mit ihnen, in ihrer Seele verwachsen. Oder wenn aus der Wormser Gemeinde zu berichten ist, daß in ihren Gottesdienst das berühmte Olenu-Gebet, mit dem andere Gemeinden immer ihr Gebet beschließen, nicht eingebaut ist, angeblich weil sich die Wormser schon als Gemeinde mit festgefügter Gebetsordnung gefühlt haben, als jenes Gebet noch gar nicht geschaffen war, so spricht solch eine — im Rahmen der Geschichte der Gemeinde durchaus nicht unwichtige — Merkwürdigkeit sicher zu den Gliedern der Gemeinde, aber es hat auch nur für sie eine Bedeutung, ebenso wie die mancherlei anderen Besonderheiten im Kultus, die in der Gemeinde Worms üblich sind, ihr Minhag1). x) Im 17. Jahrhundert veranstaltete der Rat einmal an einem Tage eine unvorhergesehene Bestandsaufnahme des gesamten Vermögens der Juden. Im Stadtarchiv sind die Akten darüber noch vorhanden. Es ergibt sich, daß sich in jedem 3* 115